Klimawandel und das große Comeback „Elementargefahren“!

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Bert Kotzan
1. September 2022
Klimawandel und das große Comeback „Elementargefahren“!

Klimawandel und das große Comeback „Elementargefahren“!

Kaum jemand kommt aktuell umhin, sich mit dem Thema globale Erderwärmung und Klimawandel zu beschäftigen. Liest man in der einschlägigen Presse, wird eins klar „nichts tun ist keine Alternative“ und die Fehler der Vergangenheit werden uns einholen. Wenn Sie uns nicht gar schon eingeholt haben.

Unsere Aufgabe ist es, Sie vor finanziellem Schaden zu bewahren. Die Überschwemmung im vergangenen Jahr im Ahrtal und der Tornado in Paderborn und Lippstadt sind für uns der Anlass, über Ihr Haus, Hof und Hab und Gut offen zu sprechen.

Inhalt

Unstrittig ist, dass es eine globale Erderwärmung gibt und sich unser Klima wandelt, aber was heißt das für Sie im Bezug auf Ihr Hab und Gut?

Wenn sich das Weltklima ändert, bringt das auch eine Veränderung der Wetterlage in unseren Breitengraden mit sich. Weit verbreitet sind die Bilder von der eingeschränkten Schifffahrt auf dem Rhein und anderen Flüssen, vertrocknete Felder und die Auswirkung, die in kurzer Zeit wie zuletzt im Ahrtal dramatische Schäden anrichten. Innerhalb von Sekunden zerstört ein Tornado wie in Paderborn und Lippstadt im Mai ganze Existenzen und das war es dann mit dem Traum vom Haus.

Sie lehnen sich jetzt zurück und denken wohlig an Ihre bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung. Aber was ist drin in der gängigen Wohngebäude- und Hausratversicherung?

  • Sturm, / Hagel,
  • Leitungswasser,
  • Feuer,
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Sie haben recht der Tornado in Paderborn und Lippstadt wäre damit abgesichert.

Nach dem ersten Aufatmen jetzt aber der Schock. Der Starkregen, der Erdrutsch und die Überschwemmung im Ahrtal ist gar nicht abgesichert. Weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sind nur 50% der Haushalte gegen Erdrutsch, Überschwemmung, Starkregen und anderer Elementargefahren durch eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung abgesichert.

Die Elementarversicherung – was kann sie wirklich?

Der Baustein Elementarversicherung in der Wohngebäude- und Hausratversicherung hat häufig eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Schäden werden also erst ab einer bestimmten Summe übernommen. Üblicherweise beträgt diese Summe je Schaden 500 EUR. Die Wohngebäude- und Hausratversicherung wird bei Einschluss der Elementarversicherung um folgende Gefahren ergänzt:

  • Starkregen, / Überschwemmung, / Rückstau,
  • Hochwasser,
  • Schneedruck,
  • Lawinen, / Erdrutsch,
  • Erdsenkung,
  • Erdbeben,
  • Vulkanausbruch

Die Abdeckung der Elementarschäden bei der Wohngebäudeversicherung ist völlig ungleich verteilt in Deutschland. In Baden-Württemberg scheint den Eigenheimbesitzern ihr Hab und Gut wichtig zu sein, denn fast jeder hat eine Elementarversicherung (94 %). Hingegen scheint es in Bremen so, dass man sich bisher noch in Sicherheit wähnte. Nur jedes dritte Haus/Wohnung in Bremen ist gegen Elementarschäden abgesichert in der Wohngebäudeversicherung.

Betrachtet man Deutschland im Gesamtbild, ist immerhin jedes zweite Haus/Wohnung gegen Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch und weitere Gefahren versichert.

Glaubt man den Zahlen, mussten 50.000.000 EUR der Schäden bei der Elbflut im Jahr 2002 von Besitzern selbst gestemmt werden, diese hatten nämlich keine Absicherung. Bitter, wenn man ein Leben lang fürs eigene Heim schuftet und in Sekunden ist alles verloren und man steht vor dem finanziellen Ruin. Heute würde aus der betroffenen Region der Elbflut sicherlich keiner mehr über die Absicherung Elementarschäden schmunzeln oder seinen Nachbarn für verrückt erklären, der sich diese Absicherung ein paar Euro im Jahr kosten lässt.

Schlau ist der, der hier schon vor der Elbflut die Absicherung hatte, denn im Anschluss ist es nahezu unmöglich, sein Eigenheim, wenn es denn noch unversehrt steht oder wieder aufgebaut ist, versichert.

Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung auf Elementargefahren prüfen!

Eine Prüfung Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung sollte im Rahmen der steigenden Katastrophen wegen Klimawandel selbstverständlich sein. Durch unsere digitale Vertragsbetreuung ist dies kostenfrei und Sie damit auf der sicheren Seite.

Was können Sie tun, wenn Sie feststellen, dass der Elementarschutz nicht versichert ist?

  1. Prüfen, ob ein Einschluss bei der bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherung möglich ist.
  2. Ist dies nicht möglich, am Versicherungsmarkt mit uns überprüfen, ob eine andere Versicherung hier noch Versicherungsschutz für Elementarschäden anbietet und abschließen.
  3. Ist der Schutz nicht mehr möglich, weil Sie in einem Gebiet mit großen Risiken leben, Informationen zum Schutz gegen diese Schadenereignisse einholen und Rücklagen schaffen für den Totalverlust des Hauses/Wohnung.

Wer jetzt schon hektisch ist, sollte kurz tief einatmen. Die Wohngebäude- und Hausratversicherung hat Gefahrenklassen für Elementarschäden. Nach Postleitzahl und Straße ist festgelegt, in welchem Gebiet Sie leben. Gefahrenklasse 4 ist dabei die höchste Gefahrenklasse und birgt somit das größte Risiko für einen Schaden.

Wir möchten Sie an dieser Stelle eindringlich darum bitten, Ihre Versicherung auf diesen Baustein hin zu überprüfen, gern übernehmen wir dies für Sie, wenn Sie uns die Versicherung dazu zukommen lassen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob es Handlungsbedarf gibt und ob ein Einschluss bei Ihnen möglich ist und zu welchen preislichen Rahmenbedingungen. Einige Regionen, in denen häufig Elementarschäden gemeldet wurden, sind teilweise gar nicht versicherbar oder zu deutlich erschwerten Bedingungen.

Gefahren Klassen – die vier Gefährdungsklassen (GK) für Gebäude in Deutschland:

  • GK 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.
  • GK 2: Statistisch ein Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren.
  • GK 3: Statistisch ein Hochwasser innerhalb von 10-100 Jahren.
  • GK 4: Statistisch ein Hochwasser innerhalb von 10 Jahren.

Die Gefahrenklasse 4 und damit die schlechteste Ausgangssituation zur Erweiterung um die Elementarversicherung haben nur rund 2 % der Haushalte in Deutschland. Aber auch diese haben noch die Chance, mit Aufschlägen oder Sonderbedingungen eine Erweiterung zu vereinbaren.

Sie sind Mieter, betrifft Sie das Thema Elementargefahr in der Wohngebäude- und Hausratversicherung überhaupt?

Im Bereich der Wohngebäudeversicherung müssen Sie sich keine Gedanken machen. Für dieses Thema ist der Vermieter verantwortlich.

Denken Sie aber daran, dass aller Hausrat vom Küchengerät, Boxspringbett, Fernseher über den Küchentisch alles Ihre Verantwortlichkeit ist. Kommt es also zu einem Schaden in Folge eines Elementarereignisses wie beispielsweise Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck und beschädigt Ihr Hab und Gut, dann wird dies weder durch den Vermieter noch von dessen Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung bezahlt.

Für diesen Bereich haben Sie eine Hausratversicherung. Diese leistet im Ereignisumfang wie die Elementarversicherung der Wohngebäudeversicherung. Also für folgende Gefahren:

  1. Sturm, / Hagel,
  2. Leitungswasser,
  3. Feuer,
  4. Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Mit dem Einschluss Elementarschäden ist dann auch alles Weitere versichert:

  • Starkregen, / Überschwemmung, / Rückstau,
  • Hochwasser,
  • Schneedruck,
  • Lawinen, / Erdrutsch,
  • Erdsenkung,
  • Erdbeben,
  • Vulkanausbruch

Unser Fazit für Sie!

Eine Untersuchung des DWD kommt zu dem Schluss, dass jeder Ort in Deutschland gleichstark von gefährlichen Regenmengen, die zu Starkregenschäden führen, bedroht ist. Ortschaften, die bisher kein solches Ereignis gehabt haben, hatten mehr Glück als andere Ortschaften. Wer beim nächsten Starkregen betroffen ist, ist nicht planbar.

Eine Absicherung der Elementarschäden ist für uns daher genauso wichtig wie die Haftpflicht-, Wohngebäude- und Hausratversicherung.

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