Photovoltaikanlagen sind mittlerweile auf vielen Gebäuden zu sehen, gerade bei Privathaushalten können sogenannte PV-Anlagen den Jahresverbrauch an Strom bei weitem decken. Der Überschuss kann bei dem regionalen Stromversorger in das öffentliche Netz eingespeist werden, was zu einer Einspeisevergütung führt.

In Kombination mit einem eigenen Akku kann man also die Stromkosten auf 0 Euro reduzieren, Warmwasser produzieren und zugleich noch eine Vergütung für den Überschuss zu erhalten.

Insgesamt kann eine private PV-Anlage also ein ansehnliches passives Einkommen generieren, was im Regelfall nach Installation überhaupt keiner Mitwirkung bedarf.

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Zu schön, um wahr zu sein?

Das klingt natürlich alles viel zu gut, um wahr zu sein, aber man muss natürlich immer berücksichtigen, wie teuer PV-Anlagen sein können. Gerade größere Anlagen können über 20.000,00 Euro kosten. Ein Akku zum Speichern der Energie beläuft sich je nach Größe schon auf rund 7.000,00 Euro. Summen, die kaum jemand nebenbei investieren kann. In Zeiten steigender Strom- und Gaspreise, welche in vielen Haushalten noch Anteil am Warmwasser haben, können eine solche Investition sinnvoll machen.

Hat man den Entschluss gefasst oder betreibt sogar schon eine „Solaranlage“, ist es an der Zeit, die Anlage gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser zu versichern.

Welche Möglichkeiten der Versicherung gibt es?

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie die Technik selbst versichern, also die verbauten PV-Module und Wechselrichter und auf der anderen Seite können Sie den finanziellen Aspekt versichern, also beispielsweise die Einspeisevergütung, welche bei Schäden zwar vom Stromversorger weiter ausgezahlt wird, aber am Jahresende zurückgefordert werden kann. Dieses Kostenrisiko sichert dann der Versicherer ab.

Die Technik selbst lässt sich relativ einfach über die Wohngebäudeversicherung einschließen, meist reicht ein Anruf bei der Versicherung, um dieser mitzuteilen, dass Sie nun über eine PV-Anlage verfügen. Üblicherweise steigt der Beitrag durch diesen Einschluss geringfügig.

Hierbei ist zu beachten, dass Sie bei der Wohngebäudeversicherung auch nur die Gefahren absichern, die üblicherweise in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Diese sind:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser

Diese Risiken gelten in dem Falle der Wohngebäudeversicherung wie gesagt nur für die Technik. Es deckt also lediglich die Investitionskosten ab, nicht aber die Kosten, welche Ihnen durch den Ausfall entstehen.

Haben Sie in der Wohngebäudeversicherung Elementargefahren versichert, gilt dies meistens auch für Ihre Photovoltaikanlage.

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Spezielle Photovoltaikversicherungen

Photovoltaikversicherungen decken deutlich mehr Gefahren ab und je nach Umfang kann man auch den Ausfall versichern. So entsteht kein finanzieller Nachteil bei dem Ausfall der Anlage. Üblich sind hier rund 2 Euro pro 1000 kW/h am Tag. Dies entspricht bei einer 9000 kW/h Anlage rund 18 Euro am Tag bzw. 540 Euro im Monat. Da es sich hierbei um eine Neuwertversicherung handelt, erhalten Sie im Schadensfall eine vergleichbare PV-Anlage zum Neupreis, das Alter der PV-Anlage spielt hierbei keine Rolle mehr.

Folgende Schadenereignisse bzw. Gefahren sind abgesichert bei Photovoltaikanlagenversicherung:

  • Materialfehler
  • Kurzschluss
  • Feuchtigkeit
  • Diebstahl
  • Anprall von Luftfahrzeugen
  • Elementarschäden
  • Sabotage
  • Tierbisse
  • Bedienungsfehler

Sie sehen schon, dass hier deutlich mehr Punkte abgesichert sind als bei der klassischen Wohngebäudeversicherung. Das besondere neben den vielen abgesicherten Gefahren ist nicht nur, dass der finanzielle Schaden beispielsweise durch ausbleibende Einspeisung versichert ist, sondern auch der Batteriespeicher („Akkus“) eingeschlossen sein können. Bei den Kosten der Speicheranlage ist die Versicherung zu empfehlen.

Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, eine PV-Anlage zu erwerben, beachten Sie die vorgenannten Punkte und gehen Sie auf Nummer sicher. Die Kosten für eine solche Versicherung sind zudem überschaubar und selbst bei älteren Anlagen übersteigen Sie die 100 Euro pro Jahr nicht.

Expertentipp:

Sollte Ihre Anlage unter 10 kW Leistung haben und nach dem 31.12.2003 in Betrieb gegangen sein, können Sie beim Finanzamt schriftlich auf „Liebhaberei“ verweisen. Damit sind die Einnahmen aus der PV-Anlage nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Beachten Sie die Meldefrist bis zum 31.12.2022.

Informationen vom Finanzamt zum Thema Liebhaberei bei PV-Anlagen:  https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Merkblatt_Liebhabereiwahlrecht.pdf