Rückwirkende Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung

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Björn Kotzan
9. August 2019
Rückwirkende Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung

Rückwirkende Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung

Moderne Unternehmen gewähren Gehaltserhöhungen häufig rückwirkend. Wenn die Gehaltserhöhung mehr als vier Wochen rückwirkend gewährt wird, verfällt das Recht, dass Krankentagegeld in der PKV ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Wir kennen solche Fälle und lösen diese.

Lohnfortzahlung und Krankentagegeld

Ein Arbeitgeber muss im Krankheitsfall für mindestens 6 Wochen das Gehalt an den Arbeitnehmer weiter entrichten. Natürlich darf der Arbeitgeber auch einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter entrichten. Endet aber dieser Zeitraum, springt bei privat Versicherten die Krankentagegeldversicherung ein.

Erhöhung vom Krankentagegeld

Die Erhöhung der Leistungen ist rechtlich ein Neuabschluss. Bei jedem Neuabschluss ist ein Versicherer berechtigt, dass Risiko zu prüfen. Im PKV-Bereich wird das Risiko durch eine Gesundheitsprüfung (Antragsfragen) geprüft. Bestehen einfache Diagnosen (Bluthochdruck oder Verspannungen und Massagen), gut eingestellte Erkrankungen (Diabetes) oder symptomfreie Diagnosen (Kalkschulter) ist eine Erhöhung meistens ausgeschlossen.

 

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Recht auf Leistungserhöhung

Aus diesem Grund haben viele Tarife eine Dynamik oder Optionsrecht mitversichert. Diese Rechte erlauben es, bei einer Gehaltserhöhung ohne Gesundheitsprüfung die Leistungshöhe anzuheben. Allerdings sind diese Rechte an Fristen gebunden. Es gilt die Regel, wer mehr als vier Wochen rückwirkend die Gehalsterhöhung bekommt, die Erhöhungsrechte nicht mehr nutzen kann. Gerade bei großen Gehaltssprüngen ein deutlicher Nachteil.

KVoptimal.de hilft Ihnen:

Wir haben diese Fälle Regelmäßig bei uns im Bestand und bereits mit der AXA, LKH, Allianz und Signal solche Besonderheiten erfolgreich verhandelt. Auch wenn die Versicherer sich immer querstellen, kann eine rückwirkende Erhöhung durch uns sichergestellt werden. Wichtig dabei ist, zeitnah zu handeln. Wenn die rückwirkende Erhöhung (die Mitteilung an Sie, dass das Gehalt erhöht wird) länger als 8 Wochen zurück liegt, verpassen Sie sämtlich Kulanzspielräume.

Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung

Ein echter Praxistipp ist, beide Policen bei verschiedenen Versicherern zu halten. Auch bei einer solchen Konstellation sind beide Verträge arbeitgeberzuschussfähig. Im Leistungsfall wird aber dann der volle Leistungssatz ausgezahlt. Wenn beide Verträge bei einem Versicherer sind, wird der Versicherer immer den PKV-Beitrag eingehalten. Im Laufe der Jahre schmälert das die Leistungshöhe deutlich.

Gerne können Sie uns anmailen und wir helfen weiter.

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