Unser Kunde ist von der gesetzlichen Kasse in das private System gewechselt und hat für seine Tochter einen Risikozuschlag für bestehende Diagnosen erhalten. Mit über 100 Euro monatlich werden jedes Jahr 1.200 Euro Beitrag zusätzlich an den Versicherer bezahlt. Was viele PKV-Kunden aber nicht wissen, solche Zuschläge sind verhandelbar und müssen regelmäßig geprüft werden. Wir konnten den kompletten Zuschlag entfernen und zeigen hier was wir gemacht haben.


Der Kunde spart zukünftig mehr als 1.200 Euro jährlich.


Was sind Risikozuschläge in der PKV?


Wer sich neu privat versichert oder vergisst bei Antragstellung bestehende Diagnosen anzugeben, kann einen Risikozuschlag vom Versicherer erhalten. Ein Risikozuschlag ist ein Beitragszuschlag, den der Versicherer für bestehende Diagnosen verlangt. Wenn aber die betreffende Diagnose entfällt, muss auch der Zuschlag dafür entfallen. Deswegen ist eine Art von Wachsamkeit wichtig.
Als PKV-Beratungsunternehmen sind wir auf diese Fälle spezialisiert und prüfen regelmäßig die Verträge unserer Kunden.


Wie ist in unserem Beispiel der Zuschlag entstanden?


Die kleine Antonia hatte nach Geburt einen Nabelbruch und vor Antragstellung eine Mittelohrentzündung. Die Gothaer hat deswegen zum Vertragsbeginn 102,56 Euro Beitragszuschlag, bzw. Risikozuschlag zusätzlich auf den Beitrag aufgeschlagen. Vertragsbeginn war im Jahr 2012.
Der Kunde hat für die kleine Antonia bis heute für die beiden Diagnosen ca. 7.384 Euro zusätzlich an die Gothaer bezahlt.


Wie sind wir auf den Zuschlag aufmerksam geworden?


Der Kunde hatte uns damit beauftragt, zu prüfen, ob es Optimierungsmöglichkeiten bei seiner PKV gibt. Dabei haben wir festgestellt, dass seine Tochter einen Risikozuschlag vereinbart hat. Nachdem wir den Vertrag für ihn optimiert hatten, haben wir uns Anfang 2018 mit der Gothaer wegen der Tochter auseinandergesetzt.


 

Sollen wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Was haben wir für den Kunden möglich gemacht?


Zuerst haben wir uns mit einem Maklerauftrag bei der Gothaer ausgewiesen. Danach haben wir die Gothaer beauftragt zu prüfen, ob die Diagnosen entfallen können. In der Regel werden solche Anfragen erst einmal abgelehnt und es werden Gründe gefunden, warum Zuschläge erhalten bleiben müssen. Daraufhin haben wir mit Attesten nachgewiesen, dass diese Diagnosen nicht mehr bestehen und auch nicht behandelt wurden in den letzten Jahren. 
Bei solchen Verhandlungen ist Ausdauer wichtig. Der Anteil vom Zuschlag, der auf den Nabelbruch entfällt, wurde nach zwei Monaten Verhandlungen entfernt. Immerhin ca. 48 Euro Beitragsreduzierung. Der Zuschlag für die Mittelohrentzündung sollte aber dauerhaft bestehen bleiben. Weitere vier Monate später und nach umfangreichen Attesten wurde auch der zweite Teil des Zuschlages entfernt.
Insgesamt spart der Kunde durch unsere Arbeit jährlich 1.230,72 Euro Beitragszuschlag ein.


Welche Besonderheiten müssen Sie dazu wissen?


Zum ersten ist kein Versicherer verpflichtet, Sie an Zuschläge zu erinnern. Eigentlich ein Unding, dass Versicherer so etwas nicht als Servicechance verstehen. Immerhin sieht ja der Versicherer, ob Rechnungen mit Kausalität zum Zuschlagsgrund eingereicht wurden.
Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer nicht freiwillig den Zuschlag reduzieren muss. Die Aktivität muss immer vom Kunden ausgehen.
Zum zweiten dürfen Versicherer bei Beitragserhöhungen auch gleich den Zuschlag mit erhöhen. Damit wirken Beitragszuschläge beschleunigend auf die Entwicklung der Beiträge.
In unserem Beispiel bedeuten 10 % Beitragserhöhung auf den PKV-Tarif auch gleich monatlich 10 Euro mehr Beitragszuschlag. Ohne das der Versicherer tatsächlich Kosten durch die bewerteten Zuschläge hat.


Was machen wir für Sie?


Wir prüfen Ihren PKV-Vertrag und nehmen diesen auf Wunsch auch in das Monitoringverfahren. Unsere Betreuungskonzepte bieten spezielle Serviceleistungen in diesem Bereich. Auch wenn eventuell heute Zuschläge nicht gesenkt werden können, so ist es vielleicht in der Zukunft möglich. Bei einem lebenslangen Versicherungsvertrag, wie der privaten Krankenversicherung, ist eine langfristige Planung und Überwachung der Verträge wichtig. Ansonsten zahlen Sie im Rentenalter das dreifache von dem Zuschlag, den Sie heute zahlen.