Gastbeitrag: Sturmschäden, was tun?

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Björn Kotzan
22. Februar 2022
Gastbeitrag: Sturmschäden, was tun?
Gastbeitrag: Sturmschäden, was tun?

Ein Gastbeitrag des Geschäftsführers Bert M. Kotzan der Contendo GmbH zum Thema Sturmschäden an und im Haus. Was Sie bei Sturm beachten sollten und auf was es wirklich ankommt, erklärt er anhand von Praxisbeispielen.

Man sagt, „im Sturm ist jeder Hafen gut!“, doch was passiert, wenn der Hafen auch zu Bruch geht? In diesem Fall hilft oft nur noch die Wohngebäudeversicherung, bzw. die Hausratversicherung.

Die Unannehmlichkeiten, die oft mit erheblichen Sturmschäden einhergehen können, kenne ich selbst gut, kann aber auch vorab sagen, dass Sturmschäden glücklicherweise recht unkompliziert von der Wohngebäude- und Hausratversicherung reguliert werden.

Auf was Sie nach einem Sturmschaden noch vor der Meldung des Schadens beim Versicherer achten sollten!

Bei einzelnen starken Böen ist es manchmal strittig, ob überhaupt ein „Sturm“ vorlag. Die Definition von Sturm:

Als Sturm gilt eine Luftbewegung der Windstärke 8 auf der Beaufortskala (Bft), dies entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Km/h.

Den Nachweis, dass ein Sturm vorlag, muss der Versicherungsnehmer erbringen. In den meisten Fällen ist dies problemlos möglich. Sie können den Nachweis wie folgt erbringen:

  • Sturmwarnung durch den Wetterdienst
  • Daten vom Wetterdienst
  • Sturmtypische Schäden an anderen Gebäuden im direkten Umfeld

Wenn dieser Punkt geklärt ist, geht es nun darum, dass Sie schnellstmöglich finanzielle Hilfe vom Versicherer erhalten.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz: Was Sie der Versicherung übermitteln, muss nicht mehr nachgefragt werden!

Hier können Sie sich so manche zeitraubende Kommunikation mit einem einfachen Hilfsmittel ersparen. Dem Handy denn auch hier gilt: Ein Foto sagt mehr als tausend Worte! Machen Sie Fotos und am besten, bevor Sie aufräumen oder Schäden beheben. Fotos sind oft die einfachste Methode, alle Schäden aus allen Perspektiven zu dokumentieren.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Praxistipp für die Fotodokumentation:

  • Fotos aus verschiedenen Perspektiven von der beschädigten Sache (Wohngebäudeversicherung: Am Wohngebäude, Fenster, Türen, Solaranlage aber auch feuchte Wände oder feuchtes Parkett, Schäden an einer Einbauküche).
  • Fotos von beschädigten Gegenständen im Gebäude (Hausratversicherung: Kleindung, Möbel, Geräte, Teppiche, bewegliche Dinge)

Diese Fotos werden mit der Schadensmeldung eingereicht.

Um der Versicherung die Beurteilung weiter zu vereinfachen und eine schnellere Regulierung zu erreichen, können Sie überdies noch folgende Unterlagen mit bei der Versicherung einreichen:

  • Rechnungen zu beschädigtem Hausrat, falls vorhanden
  • Kostenvoranschläge für Reparaturen

Berücksichtigen Sie das "selbst ausgeführte" Reparaturen, wie Malerarbeiten nicht von allen Versicherungen reguliert werden und Sie ggf. bei den Kosten von Farbe oder Material eine Ablehnung erhalten könnten.

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Vor der Ausführung von Reparaturen sollten Sie eine kurze schriftliche Bestätigung von der Versicherung einholen, dass die anfallenden Kosten tatsächlich von der Versicherung reguliert werden. Hierbei gilt: Nur was Sie schriftlich erhalten (auch per E-Mail) hat am Ende bestand. Telefonische Auskünfte können Sie nicht belegen und im Zweifel hatten Sie einen übereifrigen Auszubildenden am Telefon. Daher lassen Sie sich die Kostenübernahme stets schriftlich bestätigen.

Wie geht es weiter?

Sollten Sie selbst aktuell von einem Sturmschaden betroffen sein, nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, wir überprüfen ihre Absicherung und unterstützen Sie bei einer reibungslosen Kommunikation mit dem Versicherer.

Denken Sie daran, dass Sie in den Verträgen eine Schadenminderungspflicht als Obliegenheit haben, dies bedeutet das Sie Folgeschäden nach Möglichkeit unterbinden müssen. Es ist also sehr ratsam, rasch zu handeln, damit die Versicherungen Ihre Ansprüche vollständig erstatten.

Nach dem Sturm ist vor dem Sturm.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Leistungen Ihre Verträge enthalten oder wollen Sie die Verträge einfach auf die aktuellen Versicherungsbedingungen anpassen, rufen Sie kostenfrei unter 0800 99 555 11 an, oder senden Sie uns Ihr Anliegen direkt per WhatsApp auf die Handynummer 0159 015 589 88. Hier wird Ihnen direkt geholfen!


Über den Autor:

Bert M. Kotzan ist seit mehr als 15 Jahren Geschäftsführer des Maklerhauses Contendo GmbH. Als Partnerunternehmen der KVoptimal.de GmbH betreut er mit Herz und Verstand unter vollem Einsatz Versicherte mit seinem fachkompetenten Team. Sachversicherung sind seine Leidenschaft, daher begleitet er dies für die Unternehmensgruppe fachlich.

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