Rentenversicherung – die bessere Lebensversicherung?

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Anja Glorius
26. Juli 2018

Rentenversicherung – die bessere Lebensversicherung?

Spätestens der Blick auf die jährliche Renteninformation zeigt, dass die gesetzliche Rente die Lebenskosten im Alter nicht decken wird. Der demografische Wandel führt uns in ein Szenario, bei dem die Zahl älterer Menschen und damit der Rentner überproportional steigt, gleichzeitig aber die garantierten Renten immer geringer und das Renteneintrittsalter angehoben werden. Wer sein Leben auch im Alter in vollen Zügen genießen will, muss zusätzlich mit einer privaten Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorsorgen. Eine regel­mäßige Rente mit monatlicher Auszahlung bietet nur letztere. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Modellen bei Rentenversicherungen, zu den Leistungen und der Höhe der Beiträge.

 

Rentenversicherung – die bessere Lebensversicherung?

Kurzgefasst handelt es sich bei einer privaten Rentenversicherung um eine langfristige, private Altersvorsorge zur Aufstockung der gesetzlichen Rente. Mit monatlichen Beiträgen oder mit der einmaligen Zahlung (Anlage) größerer Beträge wird Kapital angespart, verzinst und ab dem Renteneintritt wahlweise als lebenslange Rente oder Kapitalabfindung ausgezahlt.

Im Prinzip ist die private Rentenversicherung eine Form der Lebensversicherung. Das Ziel ist allerdings nicht wie bei einer klassischen Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung der Hinterbliebenenschutz, sondern die ausschließliche Finanzierung des Ruhestandes des Versicherten. Wie es die Versicherungsbranche formuliert, versichert eine private Rentenversicherung demnach das Risiko gegen „langes Leben“.

Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung ist bei der privaten Rentenversicherung in der Regel keine Gesundheitsprüfung nötig. Das liegt daran, dass ein früher Tod für den Rentenversicherer kein Risiko, sondern sogar eher von Vorteil ist, da der Versicherungsschutz im Normalfall mit dem Tod des Versicherten endet.

 

Flexible Altersvorsorge: Die verschiedenen Modelle der privaten Rentenversicherung

Das System der privaten Rentenversicherung lässt sich grob in zwei Modelle unterteilen: die aufgeschobene Rentenversicherung und die sofort beginnende Rentenversicherung; kurz „Sofortrente“.

Die aufgeschobene Rentenversicherung funktioniert auf der Basis von regelmäßigen monatlichen Beitragszahlungen. Analog zur kapitalbildenden Lebensversicherung legt der Rentenversicherer dieses Geld in unterschiedliche Anlageformen mit mehr oder weniger Risiko und Garantien an. Hier hat der Versicherte meist die Wahl zwischen konservativ klassischen Rentenprodukten, fondsgebundenen Rentenversicherungen oder Varianten der sogenannten neuen Klassik wie risikoreichere und dafür meist renditestärkere Index-Rentenversicherungen.

Zum vereinbarten Rentenbeginn zahlt die Versicherung mit einem dann festgelegten Rentenfaktor (Umrechnungsfaktor) eine monatliche Rente zuzüglich möglicher Überschusszahlungen (Gewinnbeteiligungen) aus.

Bei der Sofortrente zahlt der Versicherte einmal einen hohen Betrag ein. Dieses Geld kann ohne Ansparphase entweder direkt oder „aufgeschoben“ erst nach einigen Jahren als monatliche Rentenzahlung ausgezahlt werden.

Prinzipiell lässt sich eine private Rentenversicherung deutlich flexibler gestalten als eine klassische Lebensversicherung. Das betrifft beispielsweise die Möglichkeit, Einmalzahlungen zu leisten zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen. So kann bedarfsweise und unkompliziert zusätzliches Kapital in die Versicherung eingebracht werden. Wenn die Versicherungssumme der Privatrente nicht ausreicht oder mögliche Einbußen bei einem früheren Renteneintritt zu erwarten wären.

Bei all den verschiedenen Varianten fällt es oftmals schwer, den Überblick zu behalten und die richtige Entscheidung zu treffen. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Absicherung im Alter auf die gewünschte Rendite prüfen lassen wollen oder über einen möglichst lukrativen Abschluss nachdenken, beraten wir Sie gern. Beauftragen Sie LVoptimal.de als unabhängigen Versicherungsexperten mit jahrzehntelanger Expertise, einem objektiven Blick auf den Markt und kompetenter persönlicher Beratung. Angefangen vom ersten unverbindlichen Gespräch bis zum langjährigen Betreuungskonzept.

Wie flexibel die Versicherten die Bedingungen ihrer Rentenversicherung wählen können, zeigt sich in diesem Beispiel. Wie oben beschrieben, endet die Versicherung normalerweise mit dem Tod des Versicherten. Tritt dieser noch während der Ansparphase ein, erhalten die Hinterbliebenen das bisher angesparte Geld zurück. Stirbt der Versicherte nach dem Auszahlbeginn, werden auch die Zahlungen eingestellt und der Versicherer kann damit die Policen der anderen Mitglieder finanzieren. Mit einem zusätzlichen Hinterbliebenenschutz, der sogenannten Rentengarantiezeit, lässt sich diese Risikolücke schließen. Verträge über eine Privatrente ab 65 Jahren erhalten dann den Zusatz zum Beispiel von einer 10-jährigen Rentengarantiezeit. Das heißt, die Frau bekäme noch 4 weitere Jahre die Rente ausgezahlt, wenn der Mann mit 71 Jahren verstürbe.

 

Die staatlich geförderten, privaten Rentenversicherungen

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge eingeführt, das alle Formen der Altersvorsorge einer Schicht zuordnet.

 

Die drei Schichten der Altersvorsorge:

Schicht

Bezeichnung

Formen

Beitragszahlung

Rentenzahlung

1. Schicht

Basisvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung, Basis-Rente (Rürup-Rente),

Beamtenversorgung etc.

zunehmend steuerbegünstigt

zunehmend steuerpflichtig

2. Schicht

Geförderte Zusatzvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge,

Riester-Rente

Zulagenförderung, steuerfrei

voll steuerpflichtig (ggf. steuerfrei bei Verträgen vor 2005)

3. Schicht

Private Zusatzvorsorge

Private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, Kapitalanlageprodukte

keine staatliche Förderung

steuerbegünstigt

 

Das neue 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge hatte unter anderem das Ziel, Steuerungerechtigkeiten zu reduzieren. Es zeigt übersichtlich, welche Möglichkeiten bestehen, die Altersvorsorge nach individuellen Wünschen zu gestalten und Produkte unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander zu kombinieren. So muss man, um eine Riester-Rente abschließen zu können, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Eine Rürup-Rente wiederum ist offen für alle.

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt. Die staatliche Förderung für Riester-Sparer beträgt pro Versichertem 175 Euro jährlich, für Kinder sind es bis zu 300 Euro. Sie ist vorrangig für alle steuer- und rentenversicherungspflichtigen Versicherten interessant wie Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger oder Versicherte in der Künstlersozialkasse.

Die Rürup-Rente wurde in erster Linie für diejenigen geschaffen, für die eine Riester-Förderung nicht in Frage kommt. Dazu zählen vor allem Selbstständige und Freiberufler.

 

Haben sie noch Fragen zu dem Thema Rentenversicherung? Sprechen sie uns an.

 

Die richtige Beitragshöhe zur privaten Rentenversicherung

Bei einem auf Jahrzehnte ausgelegten „Projekt“ wie das der monatlichen Rentenzahlungen, ist es schwierig, einen Beitrag festzusetzen und zu planen. Als Faustregel gilt, dass der Beitrag zur privaten Rentenversicherung etwa zehn Prozent des Bruttoeinkommens betragen sollten. Ausgerichtet auf den Zielbetrag, also die zukünftigen monatlichen Altersbezüge (gesetzlich plus privat), sollte diese Summe ungefähr Ihrem Nettoeinkommen entsprechen.

Von Ihrer Rentenversicherung bekommen Sie nicht nur das angesparte Kapital zurück, sondern einen darüber hinausgehenden Anteil, der durch einen Rentenfaktor bestimmt wird, und die Überschussbeteiligung. Die Überschüsse werden jährlich erwirtschaftet und anteilig an alle Versicherten weitergegeben. Das gilt sowohl für die Ansparphase, aber auch für den Rentenbezug.

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