Die Deutschen haben ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Da wundert es nicht, dass fast zwei Drittel im Besitz einer oder sogar mehrerer Lebensversicherungen oder einem anderen Altersvorsorgeprodukt sind. Eine besondere Form, die gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt ist, die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie sichert nicht nur das Risiko Todesfall ab, sondern enthält als zweite Komponente ein Sparprodukt. Über mehrere Jahrzehnte angelegt und mit einem Garantiezins ausgestattet, verspricht die kapitalbildende Lebensversicherung eine lukrative Altersvorsorge. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Leistungen sie neben der Rendite und den Steuervorteilen noch bietet und für wen sie besonders geeignet ist.
Anders als bei einer Rentenversicherung, wird die Versicherungssumme bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht monatlich gezahlt, sondern als Einmalzahlung.
Durch die zwei eingangs beschriebenen Funktionen ergeben sich zwei Auszahlszenarien: Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, wird die vertraglich festgesetzte Summe, die sogenannte Todesfallleistung, an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Meist werden dafür die Partner, Familien oder auch Geschäftspartner eingesetzt. Andernfalls erhält der Versicherte am Ende der Laufzeit seine eingezahlten Beträge zuzüglich der garantierten Verzinsung, einer laufenden Überschussbeteiligung (Anteil an den Gewinnen) sowie eines Schlussüberschusses wieder ausgezahlt. Für den Garantiezins gilt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Derzeit liegt er bei 0,9 Prozent (Stand 2018). Da der Garantiezins auch unter den anhaltenden Niedrigzinsen leidet, ist er bei älteren Verträgen um einiges attraktiver.
Die Leistungen einer kapitalbildenden Lebensversicherung
Eine kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert einen Kapitalaufbau zur Altersvorsorge mit der Absicherung von Angehörigen. Bei dieser klassischen Variante legen Sie bei Vertragsbeginn eine garantierte Versicherungssumme fest. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung fällt dieser Garantiezins zugunsten einer möglichen höheren Rendite weg, die die mehrheitliche Investition in unterschiedliche Fondsprodukte eröffnen.
Jeder Lebensversicherer gestaltet seine Vertragsbedingungen mit unterschiedlichen Leistungen. Es lohnt sich also definitiv, Angebote bei mehreren Anbietern einzuholen und zu vergleichen.
Die Leistungen einer kapitalbildenden Lebensversicherung im Überblick
- Garantierte Leistungen z. B. als Altersvorsorge
Mit dem Garantiezins, der Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss kann der Versicherte sicher planen und z. B. seine „Rentenlücke“ schließen.
- Finanzielle Absicherung der Angehörigen
Durch den eingebauten Todesfallschutz sind Ihre Angehörigen umfassend abgesichert. Es können laufende Kredite oder die Ausbildung der Kinder bezahlt werden.
- Flexible Verfügbarkeit
In der Regel können Sie über das bisher angesparte Vermögen jederzeit verfügen z. B. bei finanziellen Engpässen. Vor dem Vertragsende erhalten Sie eine Auszahlsumme in der Höhe des aktuellen Rückkaufswertes. Diese ist allerdings meist niedriger als die Summe der bisher eingezahlten Beiträge. Daher sollte auf diese Möglichkeit nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden.
- Möglichkeit der Nachversicherung
Sobald Ihr Vorsorgebedarf steigt, z. B. nach der Geburt eines Kindes, durch Heirat oder Immobilienkauf, können Sie die Versicherungssumme erhöhen – und zwar meist ohne Gesundheitsprüfung.
- Steuervorteile
Inwieweit erlange ich mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Steuervorteile?
Bis Ende 2004 waren die Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungen, wie der kapitalbildenden Lebensversicherung, als Vorsorgeaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Mit dem Alterseinkünftegesetz gelten Erträge seitdem als voll steuerpflichtig. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme.
Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, dann kann die Auszahlung der Versicherungssumme voll steuerfrei sein.
Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Versicherungssumme wird als Einmalzahlung gezahlt, nicht monatlich.
- Vereinbart sind mindestens 12 Jahre Laufzeit.
- Der Lebensversicherer hat Ihre Versicherung bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
- Der erste Beitrag wurde bis zum 31.03.2005 eingezahlt.
- Zuvor wurden mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt.
- Es wurde ein Todesfallschutz von mindestens 60 % der insgesamt zu zahlenden Prämien vereinbart.
Treffen diese Kriterien vollständig zu, so bleibt der Ertrag aus Ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung komplett steuerfrei.
Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, ist der in der Auszahlung enthaltene sogenannte Ertrag prinzipiell voll steuerpflichtig. Es sei denn, folgenden Kriterien werden erfüllt. Dann wird dieser Ertrag lediglich zur Hälfte versteuert, die andere Hälfte wäre steuerfrei:
- Die Versicherungssumme wird als Einmalzahlung gezahlt, nicht monatlich.
- Vereinbart sind mindestens 12 Jahre Laufzeit.
- Der Lebensversicherer hat Ihre Versicherung bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
- Sie sind bei der Auszahlung 60 Jahre (62 Jahre für Verträge ab 01.01.2012) oder älter.
- Es wurde ein Todesfallschutz von mindestens 50 % der insgesamt zu zahlenden Prämien vereinbart (gilt für Verträge ab 01.04.2009).
Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, zahlen Sie auf die vollen Erträge Steuern in Höhe des persönlichen Steuersatzes.
Im Laufe der Zeit kommen alle Verträge in die Jahre und es lohnt sich, Ihre Lebensversicherung daraufhin zu prüfen, ob die vertraglichen Leistungen noch Ihren individuellen Bedürfnissen und dem aktuellen Standard entsprechen. Als unabhängige Versicherungsexperten überprüfen wir von LVoptimal.de Ihre Verträge kompetent und objektiv. Wir lesen das Kleingedruckte für Sie und beraten Sie unverbindlich und im ersten ausführlichen Gespräch kostenfrei zu Ihren Verträgen, um Ihnen eine klare Handlungsempfehlung mitzugeben.
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Für wen eine Kapitallebensversicherung auch heute noch sinnvoll ist
Was will man mehr: in jungen Jahren einen leistungsstarken Hinterbliebenenschutz und im Alter ein komfortables finanzielles Polster für den sorgenfreien Ruhestand. Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist immer dann empfehlenswert, wenn neben der finanziellen Absicherung von Angehörigen gleichzeitig noch eine private Altersversorgung angespart werden soll.
Mit dem eingebauten Todesfallschutz stellen Sie während der Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die vereinbarte Versicherungssumme im Falle Ihres Todes an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird. So können sich nicht nur unverheiratete Paare, sondern auch junge Familien oder Unternehmen vor dem finanziellen Ruin absichern. Insbesondere dann, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde.