270 Millionen Euro Entlastung für PKV versicherte Arbeitnehmer

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Anja Glorius
6. Juni 2018

270 Millionen Euro Entlastung für PKV Versicherte Arbeitnehmer

Im Januar 2018 durfte man erstmals hoffen, dass die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zur Erhöhung des Arbeitgeberzuschusshöchstbetrages führen würde. Da die Gleichbehandlung der Versicherten eine immer größere Rolle in gesetzlichen Regelungen spielt, ist auch die paritätische Versorgung für PKV Versicherte genau wie für GKV Versicherte entsprechend zu regeln.

Über die Planung der gerechteren Finanzierung der Krankenversicherung, welcher sich in den Sondierungsgesprächen ergab, berichteten wir bereits am 13.01.2018.

Artikel vom 13.01.2018: https://kvoptimal.de/blog/gesetzliche-krankenversicherung/spd-setzt-paritaetische-finanzierung-der-gkv-durch

Am 06.06.2018 hat das Bundeskabinett nun den Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes verabschiedet. Dieses setzt drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um:

  • Krankenkassenbeiträge werden paritätisch finanziert.
  • Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbstständigen wird halbiert.
  • Ehemalige Bundeswehrangehörige werden sozial abgesichert.

Knapp 10% der Bevölkerung ist PKV versichert. Der Gesetzesentwurf GKV-Versichertenentlastungsgesetz hält jedoch auch die Verbesserung für PKV versicherte Arbeitnehmer bereit, obwohl der Name erst mal anderes vermuten lassen mag.  

Der Artikel der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Den Entwurf finden Sie hier:
https://kvoptimal.de/wp-content/uploads/2018/06/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf

Aktuell erhalten Beschäftigte die GKV versichert sind einen Zuschuss zum allgemeinen Beitragssatz von 50%. Der allgemeine Beitragssatz beträgt im Jahr 2018 14,6 % und wird maximal von der Beitragsbemessungsgrenze der KV/PV erhoben, diese beträgt im Jahr 2018 4.425,00 €. Zusätzlich zahlen Versicherte durchschnittlich einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, je nach ausgewählter gesetzlicher Krankenversicherung kann dieser bis zu 1,7 % betragen. Aktuell liegen die bekannten Krankenkassen wie TKK, DAK, AOK, KKH und Barmer zwischen 0,9 % und 1,5 %.

 

Wissen Sie ob Sie auch entlastet werden? Sprechen sie uns an.

 

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer werden ab 2019 daher um bis zu 37,61€ entlastet. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 4.425,00 € ist, da aktuell noch nicht bekannt, nicht berücksichtigt.

Erfreulicherweise wird nun auch der §257 Abs. 2 Satz 2 geändert und legt fest das auch PKV Versicherte einen Zuschuss zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag GKV zu 50% erhalten. Daher erhalten PKV Versicherte ab 2019 nach heutigem Stand 22,13€ monatlich mehr von Ihrem Arbeitgeber.

Arbeitnehmer sollten die Gelegenheit daher nutzen, um sich Ihren PKV-Vertrag genau anzusehen. Häufig ist die langfristige Ausgestaltung der Prämie ein Thema. Statistisch verdoppelt sich die PKV-Prämie alle 20 Jahre. Daher sehen sich viele Versicherte vor einer nicht zu stemmenden Finanzierung im Rentenalter. Angestellte sollten daher Ihre PKV so strukturieren, dass Sie ein bezahlbares Leistungsniveau absichern, welches auch in späteren Jahren noch finanzierbar ist.

Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit eine Beitragsentlastung für das Rentenalter zu vereinbaren. Diese kann sich häufig bereits fünf Jahre nach Renteneintritt voll amortisiert haben und damit eine sinnvolle zusätzliche Strategie zum Rentenalter sein. Ein geringer PKV-Beitrag ist auch immer ein Baustein der Altersvorsorge.
Weiterhin ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei fast allen Arbeitnehmern nicht richtig abgesichert. Eine zu geringe Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führt zu empfindlichen Einnahmeverlusten.

Durch dieses Gesetz entstehen Spielräume, welche insbesondere Arbeitnehmer nutzen sollten. Der Arbeitgeber beteiligt sich an Tarifen zur Beitragsentlastung und auch an Absicherung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit.

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