Nach einer überraschenden und beunruhigenden Statistik heißt es, dass mehr als sieben Prozent der Krankheiten und vorzeitigen Todesfälle in Deutschland auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind. Alkoholismus ist inzwischen eine anerkannte und ernstzunehmende Krankheit. Daher übernimmt die private Krankenversicherung auch die Kosten für die meisten Behandlungen. Betroffene sollten allerdings die sogenannte Alkoholklausel kennen, die gleichbedeutend mit einer Leistungseinschränkung ist. Wir klären auf, was die Alkoholklausel besagt und welche Unterstützung die PKV bei Alkoholmissbrauch und Alkoholentzug in aller Regel leistet.

 

Alkoholmissbrauch und Alkoholentzug – welche Kosten übernimmt die PKV?

Da Alkoholmissbrauch zu den anerkannten Krankheiten zählt, wird der Entzug im Normalfall sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Anders als bei der PKV ist die Kostenübernahme bei der GKV auf bestimmte Behandlungsmethoden beschränkt. Langzeittherapien und ambulante Anschlussbehandlungen müssen beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Auch bei der PKV gibt es Einschränkungen oder gar Leistungsausschlüsse wie die Alkoholklausel, die bei der privaten Krankentagegeldversicherung sowie der privaten Unfallversicherung angewendet wird.

 

Was ist die Alkoholklausel?

Die Alkoholklausel besagt, dass keine Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit besteht wegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.

 

Wenn die Alkoholklausel Teil der Versicherungsbedingungen ist, kann Folgendes vereinbart sein:

  • Bei Krankheit oder Unfall mit festgestelltem und ursächlichem Promillewert im Blut, kann der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen Jede Versicherung legt eigene Blutalkoholwerte fest, ab denen sie nicht mehr leistet.
  • Aber: Die Behandlungskosten werden trotzdem übernommen. Allerdings nicht für Entziehungsmaßnahmen oder für Entziehungskuren.
  • Noch ein Aber: Auch ein einmaliger Alkoholeinfluss zum Beispiel nach einer Betriebsfeier oder einem privaten Essen fällt darunter.

 

Diese Alkoholklausel tritt demnach nicht erst bei nachweislicher Alkoholabhängigkeit in Kraft.

Es wird also keine Unterscheidung zwischen dem einmaligen Alkoholgenuss und einer Alkoholabhängigkeit gemacht. Aus diesem Grund und auch weil die gesetzlichen Krankenkassen die Alkoholklausel nicht kennen, verzichten viele Versicherer auf die Aufnahme der Alkoholklausel in den Versicherungsbedingungen. Für die echte Alkoholabhängigkeit gibt es die Suchtklausel, die viele Versicherer als Ersatz der Alkoholklausel in ihre Vertragsbedingungen aufgenommen haben. Mit der Suchtklausel werden zwar auch die Behandlungen von direkten Krankheits- oder Unfallfolgen einer Alkoholsucht bezahlt, jedoch nicht Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen.

 

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Alkoholentzug – Wie läuft eine Therapie ab?

Wie bei allen Krankheiten, sollte Alkoholismus möglichst früh behandelt werden, um die Heilungschancen zu erhöhen. Betroffene, die sich für eine Therapie entscheiden, sollten zuallererst ihren Hausarzt beziehungsweise einen Allgemeinmediziner aufsuchen, der mit ihm die nächsten Behandlungsmöglichkeiten bespricht. Alternativ kann sich der Versicherte auch an spezialisierte Beratungsstellen oder Stiftungen wenden. Da die Alkoholabhängigkeit sowohl körperlich als auch psychisch wirkt, ist die Therapie meist auch zweigeteilt in eine ärztliche Behandlung und eine Psychotherapie.

 

Um die Alkoholsucht zu überwinden, muss zunächst der Körper entgiftet werden. Darauf folgt eine Entwöhnungstherapie, die entweder ambulant oder stationär durchgeführt werden kann. Die Therapie erfolgt meist in speziellen Suchtkliniken, wobei sich die Länge des Aufenthalts nach der Prognose richtet. Je nach Schwere empfiehlt sich ein stationärer Entzug unter ärztlicher Betreuung und Kontrolle, weil Entzugserscheinungen sogar tödliche Folgen haben können. Bei „leichten“ Abhängigkeiten kann die Behandlung auch ambulant erfolgen. Der Vorteil hier ist, dass das bisherige Leben weitestgehend normal weitergeführt werden kann.

 

Oft schließt sich der Entgiftung eine stationäre oder teilstationäre Psychotherapie an. Diese richtet sich danach, wie viel Unterstützung der Versicherte durch sein Umfeld erhält und ob er beruflich integriert ist oder die Wohnsituation schwierig ist.

 

Vorsicht bei Tarifen mit einer Alkohol- oder Suchtklausel

Wie beschrieben führt die Alkoholklausel zu Leistungseinschränkungen oder sogar zum Leistungsausschluss und der Betroffene muss die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Da die Alkoholklausel auch bei einem Unfall infolge von einmaligem Alkoholgenuss in Kraft tritt, ist sie keinesfalls nur für Alkoholiker relevant, sondern auch für alle, die nur selten etwas trinken.

 

Daher sollten Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung darauf achten, ob die Alkoholklausel in den Vertragsbedingungen auftaucht. Im Zweifel wählen Sie einen der vielen PKV-Anbieter, der auf die Alkoholklausel verzichtet. Um Ihre private Krankenversicherung allgemein zu optimieren, bietet der Gesetzgeber Ihnen die Möglichkeit, intern zu wechseln. Das heißt durch einen Wechsel in einen anderen, meist neueren Tarif bei Ihrem PKV-Anbieter eine Ersparnis von bis 74 Prozent zu erzielen. Diese Möglichkeit des internen PKV-Tarifwechsels gibt es schon seit mehreren Jahren, dennoch wissen viele Privatversicherte nicht davon. Warum? Ihr Versicherer ist zwar teilweise dazu verpflichtet von sich aus Vorschläge zu unterbreiten, aus wirtschaftlichen Gründen schlägt er erfahrungsgemäß nicht immer die besten Tarifalternativen vor. Besser ist es, seine individuelle Situation von unabhängigen Versicherungsberatungen wie KVoptimal.de prüfen zu lassen und mit dieser Unterstützung einen Wechsel durchzuführen.