Alles über Chefarztbehandlung und weitere Wahlleistungen der PKV

Jetzt teilen via
Michael Glorius
2. März 2017
Alles über Chefarztbehandlung und weitere Wahlleistungen der PKV

Alles über Chefarztbehandlung und weitere Wahlleistungen der PKV

Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile neben den allgemeinen Krankenhausleistungen sogenannte Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich um zusätzliche Wunschleistungen wie die Unterbringung im Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung, die über den Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und von den Krankenversicherungen nur bedingt übernommen werden. Wenn Patienten sich für Wahlleistungen der PKV entscheiden, müssen sie diese als gesetzlich Versicherter selbst zahlen, es sei denn, sie haben darüber eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Wir zeigen Ihnen hier, welche unterschiedlichen Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung es gibt.

 

Alles über Chefarztbehandlung und weitere Wahlleistungen der PKV

Bei den ärztlichen Wahlleistungen im Krankenhaus handelt es sich um Extraleistungen, die über die sogenannten Regelleistungen, also die medizinisch notwendige Versorgung, Verpflegung, Pflege und Unterkunft hinausgehen. Die Wahlleistungen der PKV lassen sich in drei Kategorien aufteilen:

 

Nichtärztliche Wahlleistungen: Unterkunft

z. B. Einzelzimmer, Zweibettzimmer mit Extras in der Ausstattung

Um sich einen geplanten Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, haben die Versicherten je nach den Möglichkeiten des Krankenhauses die Unterbringung in einem bestimmten Zimmertyp vorab zu wählen. Extras wie Internet, Mitaufnahme einer Begleitperson oder Wahlverpflegung können häufig einzeln dazugeordert werden.

Unser Tipp: In vielen Krankenhäusern gehören Zweibettzimmer zu den Regelleistungen, da sie über gar keine Mehrbettzimmer (mehr) verfügen. Ein Vergleich mehrerer Krankenhäuser lohnt also. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Unterbringung im Einzelzimmer nicht sogar medizinisch angezeigt ist, zum Beispiel bei erhöhtem Ruhebedarf. In dem Fall gehört das Einzelzimmer zu den Regelleistungen und wird von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Wir von KVoptimal.de als unabhängige Beratung unterstützen Sie kompetent bei der Suche nach dem optimalen PKV-Tarif bei Ihrem Versicher, der Ihre gewünschten Wahlleistungen abdeckt.

 

Ärztliche Wahlleistungen

z. B. Chefarztbehandlung, Wahlarztbehandlung

In den Regelleistungen wird grundsätzlich nur die Behandlung durch den diensthabenden Arzt, meist den Stationsarzt, garantiert. Wünschen Patienten eine persönliche Behandlung durch den Chefarzt beziehungsweise durch einen entsprechenden Vertreter oder einen sogenannten Wahlarzt mit besonderen Qualifikationen und Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet können Sie diese als ärztliche Wahlleistungen vorher vereinbaren.

Unser Tipp: In vielen Krankenhäusern ist es häufig so, dass bestimmte Behandlungen oder Operationen vom Chefarzt durchgeführt werden, weil nur er über das nötige fachliche Können verfügt. Somit ist es kein Wahlleistung, sondern gehört automatisch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und eine private Zusatzversicherung wäre nicht nötig gewesen.

 

Benötigen Sie mehrere Informationen? Sprechen Sie uns an.

 

 

Medizinische Wahlleistungen

z. B. Kosmetisch-ästhetische Chirurgie

Zu diesen privaten Wahlleistungen im weiteren Sinne gehören beispielsweise Schönheitsoperationen, Sterilisationen, zusätzliche Laborleistungen oder neuartige Implantate.

Jeder Patient kann diese Leistungen zusätzlich wählen, vorausgesetzt sie entsprechen den fachlich anerkannten medizinischen Standards und werden vom betreffenden Krankenhaus angeboten.

 

Zur Abrechnung der Krankenhaus Wahlleistungen der PKV

Wahlleistungen im Krankenhaus können grundsätzlich von jedem Patienten – egal ob gesetzlich oder privat versichert – in Anspruch genommen werden. Sei es über die eigene Privatversicherung in einem Tarif der die Wahlleistungen abdeckt, über eine private Zusatzversicherung für GKV-Versicherte oder als Selbstzahler. Über alle Wahlleistungen werden mit dem jeweiligen Krankenhaus gesonderte Verträge, sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen, abgeschlossen. Wichtig ist, dass die Wahlleistungsvereinbarung schriftlich erfolgen muss und sowohl vom Patienten als auch vom Krankenhaus unterschrieben werden muss. Die Wahlleistungsvereinbarung muss vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen und der Versicherte muss vorab über die Kosten und Inhalte der Wahlleistungen ausreichend informiert werden.

 

Weitere interessante Beiträge