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Als Selbständiger von der PKV wieder zurück in die GKV

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Anja Glorius
20. März 2026
Als Selbständiger von der PKV wieder zurück in die GKV

Unabhängig davon, ob Privatversicherte selbstständig, angestellt oder berentet sind bzw. ob jemand mehr oder weniger Einkommen hat, ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für sie steinig. Genau genommen ist eine Rückkehr nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Für alle über 55 Jahre bestehen hier sogar kaum Aussichten auf Erfolg, zurück in die Gesetzliche zu wechseln. Wir zeigen, welche Optionen Selbstständige haben, die einen Ausweg suchen, wenn das Geschäft gerade nicht so „brummt“ und die PKV-Beiträge zur finanziellen Belastung werden. Für viele überraschend dürfte sein, dass der Wechsel in die GKV nicht die einzige Option ist, um seine Beiträge zu reduzieren … 

Wer kann als Selbstständiger zurück in die GKV wechseln? Diese Optionen bestehen 

Während Angestellte es einfach haben und in die Gesetzliche zurückrutschen, sobald ihr Bruttoeinkommen dauerhaft unter die aktuell gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (Stand 2026) fällt, ist es für Selbstständige deutlich komplizierter.

Fünf Szenarien, wie privatversicherte Selbstständige wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können: 

Eigene Darstellung

Wie komme ich in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

  • OPTION 1: Der einfachste Weg ist der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis, bei dem die Selbstständigkeit sogar nebenberuflich weitergeführt werden kann. Ihr Verdienst muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Für die nebenberufliche Selbstständigkeit gilt, dass die selbstständige Arbeit weniger Einkommen einbringt als die Angestelltentätigkeit und die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden in der Woche betragen muss. Führt Sie der Weg später wieder in die hauptberufliche Selbstständigkeit, können Sie freiwillig krankenversichert in der GKV bleiben. 
  • OPTION 2: Z. B. bei vollständiger Aufgabe der Selbstständigkeit und ggf. der Aufnahme eines Minijobs (603 Euro, Stand: 2026) besteht eventuell die Möglichkeit, über den gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner in der Familienversicherung beitragsfrei versichert zu werden.
  • OPTION 3: Selbstständige, die – vorausgesetzt, sie haben vorab eingezahlt – Arbeitslosengeld I beziehen, können sich wieder gesetzlich krankenversichern. 
  • OPTION 4: Versicherte, die vorübergehend im europäischen Ausland gelebt und mindestens zwölf Monate in dessen gesetzliche (und auch hier anerkannte) Pflichtversicherung eingezahlt haben, haben sich damit unter Umständen das Recht erworben, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. 
  • OPTION 5: Wer eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorweisen kann, erhält die Möglichkeit, die Aufnahme in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Im Prinzip ist das unabhängig vom Alter, jedoch können die einzelnen Versicherer Altersbegrenzungen definieren. 

Wie hoch sind die Beiträge für Selbstständige in der GKV? 

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist einkommensabhängig: Das heißt, je weniger Sie verdienen, umso geringer sind Ihre Beiträge – und umgekehrt. Neben dem Verdienst werden auch andere Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieten, Verpachtungen, Gründungszuschuss für die Existenzgründung etc. herangezogen. Derzeit wird ein Mindesteinkommen in Höhe von derzeit 1.318,33 € monatlich (= Mindestbemessungsgrundlage, Stand: 2026) angesetzt. Das heißt: Auch, wenn die Krankenkasse die Beiträge zwar laut Einkommen berechnet, gilt diese feste Untergrenze. Wer weniger verdienst, zahlt dennoch Beiträge auf dieser Basis.  

Die Beiträge werden auf der Basis des vorliegenden Steuerbescheids vorläufig festgelegt. Sobald der Steuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt, wird der Beitrag endgültig berechnet, was zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung führen kann. 

Wie hoch ist der Höchstbeitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung? 

Auch nach oben ist das Einkommen gedeckelt, das zur Kalkulation der Krankenkassenbeiträge berücksichtigt wird. Diese Beitragsbemessungsgrenze für 2026 liegt 2026 bei 5.812,50 € monatlich. Wer mehr verdient, muss dennoch keine höheren Beiträge zahlen. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen maximal 1.261,31 €*. 

* Der Betrag entspricht dem Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherung + durchschnittlicher Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte 

Welche freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist die günstigste? 

Obwohl die medizinische Grundversorgung zu etwa 95 % bei allen Kassen identisch ist, gibt es aktuell große Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen und Zusatzleistungen. Ein Vergleich lohnt sich also auch für Selbstständige. Während der allgemeine Beitragssatz einheitlich 14,6 % beträgt, gibt es bei den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen eine beträchtliche Spanne: zwischen 2,18 % und 4,39 %. Als zweites Kriterium für eine günstige Krankenversicherung können die Zusatzleistungen ausgewertet werden: Welcher Anbieter hat bei den Zuschüssen zur professionellen Zahnreinigung, zur Osteopathiebehandlung, für Reiseimpfungen, alternative Arzneien, sportmedizinische Untersuchungen und Gesundheitskurse etc. das beste Angebot für mich? 

Ist die freiwillige Krankenversicherung teurer als die gesetzliche Krankenversicherung? 

Wo die höheren Beiträge gezahlt werden müssen, hängt immer von der individuellen bzw. der Familiensituation ab. Junge, gesunde Singles mit stabilem Einkommen können sich einkommensunabhängig besonders günstig privat versichern. Sobald Krankheiten, die Absicherung der gesamten Familie sowie finanzielle Unwägbarkeiten – wie häufig bei Selbstständigkeit –hinzukommen, kann es günstiger sein, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.  

Faustregel: Für junge, gutverdienende Singles kann die PKV günstiger sein; für Familien und Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen ist die GKV häufig die wirtschaftlichere Wahl.

Vielleicht hilft auch diese Frage weiter: Ist die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche? 

Diese Voraussetzungen gelten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung 

Selbstständige – und zwar nur die hauptberuflich Selbstständigen – unterliegen mit dem Start ihres Geschäfts nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können nun entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder in eine PKV wechseln. Wer schon länger selbstständig ist und in die GKV zurückwechseln will, hat folgende Optionen:  

  • Wechsel in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit kann im Nebenjob bleiben 
  • Wechsel in einen Minijob und damit in die kostenfreie Familienversicherung 
  • Ggf. Wechsel über Schwerbehinderung, längeren Aufenthalt im EU-Ausland oder Arbeitslosigkeit 

Beim Wechsel von der PKV in die GKV spielt das Alter eine wichtige Rolle. Zu lange sollte man mit seinen Wechselabsichten nicht warten …

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Fast unmöglich: Mit 55 und älter zurück in die GKV  

Fakt ist: Ab dem 55. Lebensjahr wird die Rückkehr von der PKV in die GKV für Selbstständige und für alle anderen Privatversicherten äußerst schwierig. Aber warum wird ein Wechsel denn gerade den älteren Privatversicherten so schwer gemacht? Mit den Zugangsvoraussetzungen zur GKV möchte der Gesetzgeber eine „Rosinenpickerei“ verhindern. Ohne Beschränkungen könnten Versicherte bei dieser Art „Sparmodell“ zunächst von günstigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung profitieren und dann, – wenn es für sie in der PKV mit zunehmendem Alter teurer wird, – zurück in die solidarische GKV wechseln, bei der die Beiträge nach der Einkommenshöhe und nicht nach dem individuellen Risiko bemessen werden.Formularbeginn 

PKV ab dem 55. Lebensjahr: Das wirkt konkret beitragsentlastend

Wann ist ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?

Ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann für Selbstständige sinnvoll sein, ist aber von der persönlichen Situation abhängig. Sinnvoll ist der Schritt vor allem für Menschen, die eine Familie gründen möchten, da Kinder und nicht berufstätige Partner beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden. Auch wer steigende PKV-Beiträge im Alter fürchtet, kann insbesondere bei geringem Renteneinkommen profitieren. Wer als Selbstständiger aus der PKV zurück in die GKV möchte, stößt allerdings auf hohe Hürden – ein Wechsel ist ab 55 Jahren praktisch kaum noch möglich. 

Unser Tipp: Prüfen Sie den Wechsel möglichst früh – idealerweise vor dem 45. Lebensjahr – und lassen Sie sich individuell beraten, da die Entscheidung kaum rückgängig zu machen ist. 

Besser Tarif optimieren statt umständlich in die leistungsschwächere GKV wechseln

Wer als privatversicherter Selbstständiger „in den besten Jahren ist“ und über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nachdenkt, steht prinzipiell vor der Wahl, bis zum Alter weiter geringere Beiträge in seine PKV zahlen und für später Geld für höhere Beiträge im Alter zurückzulegen. Oder er geht jetzt zurück in die GKV, zahlt dort erst mal höhere Beiträge, die aber in der Rente sehr wahrscheinlich um einiges geringer ausfallen. Aber auch für diejenigen, die altersbedingt den Zeitpunkt für eine gewünschte Rückkehr in die GKV verpasst haben, haben wir einen wertvollen Tipp … 

Unser Tipp: Der interne Tarifwechsel 

Als kleine Entscheidungshilfe liefern wir Ihnen hier ein paar hilfreiche Informationen zum internen Tarifwechsel. Bei diesem unkomplizierten und jederzeit möglichen Wechsel bleibt der Privatversicherte bei seinem Versicherer und profitiert lediglich von günstigeren Beiträgen im neuen Tarif. Das Tarifwechselrecht ist vollkommen transparent und in § 204 VVG (Versicherungsvertragsbedingungen) als eine Art „Verbraucherschutzmaßnahme“ geregelt. Hier wirkt sich die Tatsache positiv aus, dass die privaten Krankenversicherungen, um am Markt erfolgreich zu sein, immer neue Tarife entwickeln, die angepasst sind an den medizinischen Fortschritt, also ein umfangreicheres Leistungspaket bieten, und dabei vielfach mit günstigen Beiträgen locken.

Jetzt PKV-Tarifwechsel prüfen!

Der Vorteil des internen Tarifwechsels besteht darin, dass in vielen Fällen die Beiträge sinken und dabei die bis dato angesammelten Altersrückstellungen erhalten bleiben. Natürlich sind Beitragsoptimierungen immer eine individuelle Geschichte, die am besten von einer persönlichen Beratung flankiert wird. Das Team von KVoptimal.de unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach dem optimalen und im Marktvergleich möglichst günstigsten Tarif für Selbstständige. 

Oder gleich die PKV wechseln, um Kosten zu sparen? 

Wer (aus lauter Verzweiflung oder Ärger) überlegt, doch gleich in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln, ist damit fast immer schlecht beraten. Bei einem Versicherungswechsel gehen die wertvollen Altersrückstellungen als Beitragsdämpfer für das Alter weitgehend oder sämtlich verloren – und die fällige neue Gesundheitsprüfung kann zu alledem teure, zusätzlich zu versichernde Gesundheitsrisiken zu Tage fördern. Grundsätzlich ist für Selbstständige der Verbleib in der privaten Krankenversicherung immer empfehlenswert, wenn man an die vielen Vorteile denkt … 

Weitere Möglichkeiten, wie Selbstständige ihre PKV-Beiträge senken können, erfahren Sie hier!

Die Vorteile der PKV für Selbstständige

Auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung trotz vieler Einsparmaßnahmen und Kürzungen tendenziell immer weniger Leistungen bietet, ist sie eine wichtige Säule der medizinischen Versorgung in unserem Land. Privatversicherte genießen jedoch in einigen Bereichen in aller Regel mehr Vorteile. Sie erhalten erweiterte Leistungen im Vergleich zu Kassenpatienten (z. B. bei Heilmitteln, Krankengymnastik), sie kommen schneller an Termine bei Fachärzten, der Zahnersatz ist durchschnittlich hochwertiger versichert und nicht zu vergessen: Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind attraktive Komfortleistungen, die vielen wichtig sind. 

Mehr zum Thema private Krankenversicherung für Selbstständige lesen Sie hier!

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