Als Maßnahme der Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter werden im Rahmen der Kalkulation Altersrückstellungen von jedem privaten Krankenversicherer (Krankheitskostenvollversicherung) gebildet. Altersrückstellungen werden durch die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung gebildet und verzinslich angesammelt. Rechtliche Grundlage finden Sie in der Kalkulationsverordnung (KalV) in Verbindung mit §12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das System der gesetzlichen Krankenversicherung sieht als umlagefinanziertes Solidaritätsprinzip eine solche Kapitalbildung nicht vor.

Die Kalkulation Ihres Beitrages

Die Kalkulation Ihres Beitrages zur Krankenversicherung sieht im Grundsatz eine Beitragsstabilität vor. Parameter wie steigende Lebenserwartungen, Kostensteigerungen durch medizinischen Fortschritt, Entwicklung der Ärztezunft zu einem Wirtschaftsprinzip (Maximalprinzip) und Realinflation werden nicht vollständig berücksichtigt.

Die Altersrückstellungen sind ein fester Bestandteil Ihres Vertrages und werden in jungen Jahren angespart, um die im Alter zu erwartenden Mehrkosten aus Ihrer medizinischen Versorgung zu finanzieren.

Diese Grafik verdeutlicht das Prinzip:

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Wie werden die Altersrückstellungen aufgebaut?

Versicherer kalkulieren in den ersten Jahren der Laufzeit mit geringeren Leistungsausgaben im Verhältnis zur Prämie. Die Differenzen werden durch den gesetzlichen Zuschlag und aus dem Tarif gebildeten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Die im Laufe der Jahre zu erwartenden Kosten werden anhand von aktuellen Tafeln zur Abbildung der Lebenserwartung hochgerechnet. Eine weitere eingeplante Messgröße ist die Vererbung bei Tod oder Kündigung einzelner Versicherter. Diese Rückstellungen verbleiben zu großen Teilen und kommen dem Tarifkollektiv zugute. Die Gemeinschaft aller privat Versicherten hat bisher rund 180 Mrd. Euro Rückstellungen angespart (inkl. gesetzlichem Zuschlag).

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