Ob geplant oder nicht, manchmal werden Fahrten zu Arzt, Krankenhaus, in die Rettungsstelle, Dialysepraxis etc. nötig. Im Gesundheitswesen werden diese Versicherungsleistungen unter dem Begriff Transportkosten zusammengefasst – und noch einmal unterschieden nach ambulant und stationär. Die Kosten variieren je nach Transport und Aufwand beim Einsatz. Die Fahrtkosten werden von den privaten Krankenversicherungen in sehr unterschiedlicher Höhe übernommen. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen laut gewähltem PKV-Tarif. Wir zeigen, wie unterschiedlich stationäre und ambulante Transportkosten in der PKV geregelt sein können und was Sie in puncto Kostenoptimierung beachten sollten.
Aufgezeigt: Die ambulanten und stationären Transportkosten als Versicherungsleistungen
Über Transportkosten allgemein
Im Hinblick auf die Kosten macht es einen Unterschied, ob es sich beispielsweise um eine regelmäßige Fahrt zur Dialysepraxis handelt oder um einen Rettungshubschraubereinsatz bei lebensgefährlichen Verletzungen in Folge eines schweren Verkehrsunfalls. Zu toppen wäre Letzteres durch ein Ereignis, das im Ausland stattfand und ein Rücktransport geplant ist.
Hinzu kommt, dass für derartige Einsätze nicht nur eine besondere Ausstattung des Transportmittels wichtig ist, sondern auch eine Betreuung durch spezialisiertes medizinisches Fachpersonal.
Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung die Fahrkosten zu einer Behandlung übernimmt, hängt von mehreren Einflüssen ab:
- medizinische Notwendigkeit
- private Krankenversicherung + gewählter Tarif (Tarifbedingungen laut PKV-Vertrag)
Die medizinische Notwendigkeit muss von einem Arzt bzw. einer Ärztin bestätigt werden. Dafür stellen diese eine Verordnung aus, die bei der PKV vorgelegt werden kann. Finden Transporte auf eigenen Wunsch des Versicherten statt, muss dieser die Kosten meist (anteilig) selbst bezahlen. Hier handelt es sich z. B. um sogenannte Patientenfahrdienste (z. B. zu Therapien oder Terminen beim Arzt) ohne medizinisches Personal, Rettungswagen, Rettungshubschrauber etc. Aber auch hier sind Ausnahmen möglich, in denen die PKV sich an den Transportkosten beteiligt:
- bei vollständiger oder teilweiser Einschränkung in der Bewegung
- bei schlechtem Allgemeinzustand
- bei einer Risikoschwangerschaft oder bevorstehenden Geburt
- bei benötigter psychologischer Betreuung (Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit)
- bei ansteckender Krankheit
Wie in der PKV üblich, müssen die Transportkosten zunächst einmal selbst bezahlt werden. Die Rechnungen können dann gebündelt eingereicht werden für eine Erstattung.
Ambulante Transportkosten: Was ist versichert?
Ob und welche Kosten die verschiedenen Anbieter bei ambulanten Transportkosten übernehmen, lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel sind ganz allgemein die Transportkosten im Rahmen einer notwendigen ambulanten Heilbehandlung bei Gehunfähigkeit erstattungsfähig – worunter auch der normale oder turnusmäßige Arztbesuch fällt. Die Gehunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden. Ebenso sind Fahrten zur Dialysepraxis sowie zur Strahlen- und Chemotherapie meist erstattungsfähig. Es kann allerdings sein, dass nur die Kosten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort versichert sind.
Stationäre Transportkosten: Was ist versichert?
Bei stationären Transporten muss grundsätzlich zwischen der Primärversorgung (Notfalleinlieferung in ein Krankenhaus) und der Sekundärversorgung (Verlegung in ein anderes Krankenhaus) unterschieden werden. Auch für der Übernahme von stationären Transportkosten gilt allgemein, dass für eine Erstattung zwingende medizinische Gründen vorliegen müssen. In diesem Fall leistet die private Krankenkasse i. d. R. in vollem Umfang. Es kann in den Versicherungsbedingungen beispielsweise so formuliert werden, dass Transportfahrten und Rettungseinsätze zum oder vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus tarifabhängig meist bis 100 km ohne eigene Selbstbeteiligung getragen werden.
Zu beachten ist, dass einige Anbieter bzw. Tarife nur den Transport bis zum nächstgelegenen Behandler vorsehen. Dieser muss jedoch nicht zwingend der Geeignete in der Region sein. Eine andere Einschränkung kann die Entfernung betreffen. So definieren Anbieter ihre Erstattungspflicht nur innerhalb bestimmter Distanzen. Wiederum andere private Krankenversicherungen verengen Leistungen, wenn sie die Erstattung an bestimmte Transportmittel knüpfen, wenn also Fahrten, aber nicht Flüge erstattet werden.
Eindeutiger verhält es sich bei Rettungsfahrten in direkter Folge von Unfall oder Erkrankung. Die sind innerhalb Deutschlands immer im Leistungsumfang enthalten. Eine Ausnahme bilden hier medizinische Notfälle und Rücktransporte aus dem Ausland. Ein Rücktransport ist nicht immer im Leistungsportfolio eines Tarifes enthalten.
Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.
So sparen Sie mit dem richtigen Tarif bei Transportkosten
Denkt man als Privatversicherter im Zusammenhang mit Transportkosten über Tipps zur Kostenoptimierung nach, sind der wichtigste Hinweisgeber die Vertragsunterlagen. Die Musterbedingungen als unverbindliche Empfehlung machen den privaten Krankenversicherungen keine Vorgaben zur Erstattung von Transportkosten. Sie müssen diese also selbst gestalten. An dieser Stelle wird deutlich, dass sich die Versicherungsleistungen von PKV zu PKV bzw. sogar bereits von Tarif zu Vertrag unterscheiden können.
Fallen Transportkosten für den Weg zur Praxis oder ins Krankenhaus an, ist eine teilweise oder vollständige sowie gar keine Erstattung möglich. Meist übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, also z. B. nach Unfällen, Notfällen oder bei Gehunfähigkeit. Hier lohnt es sich auf Details zu achten, denn auch wenn die PKV hier grundsätzlich die jeweiligen Kosten trägt, können Einschränkungen z. B. hinsichtlich der Kilometerobergrenze oder des Transportmittels gelten. Häufig wird auch nur das nächstgelegene Versorgungszentrum angesteuert und nicht unbedingt die betreuende Praxis bzw. Ambulanz etc. „Sonderwünsche“ wie diese müssten dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
Um Kosten zu sparen, sollte darauf geachtet werden, dass es keine Begrenzung in der Entfernung zur Behandlungsmöglichkeit und keine Einschränkungen hinsichtlich des Fahrzeugs gibt und sowohl Hin- und Rückweg versichert sind.
Können Angehörige im Rettungswagen mitfahren? Rettungsdienste sind nicht dazu verpflichtet, Angehörige mitzunehmen. Es gibt aber Ausnahmen, die beispielsweise Kinder unter 14 betrifft, oder Verständigungsprobleme (unzureichende Sprachkenntnisse). Auch Gepäck wird i. d. R. nicht mitgenommen, es sei denn, es handelt sich um Alleinstehende, für die eine Notausstattung (kleine Tasche) meist befördert wird. Sonst können die Angehörigen selbstverständlich dem Rettungswagen folgen. Anders verhält es sich bei Unfällen im Ausland, für die ein Rücktransport nötig wird. Wer hier mit einer Auslandskrankenversicherung vorgesorgt hat, ist klar im Vorteil. Je nach konkretem Leistungsversprechen werden häufig auch Familienangehörige und das Gepäck transportiert.
Warum Sie auf Fernreisen nie auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten sollten lesen Sie hier:
Fazit: Transportkosten in der privaten Krankenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Versicherte Anspruch auf Beförderungsleistungen, also auf Transporte zur Praxis, Therapie oder ins Krankenhaus. Ob und in welcher Höhe die ambulanten oder stationären Transportkosten von Ihrer PKV übernommen werden, definiert diese in den Tarifdetails. Und ein genauer bzw. ein professioneller Blick auf die Bedingungen lohnt sich.
Welche Transportkosten übernimmt meine PKV? An solchen Fragen muss sich ein Tarif bzw. eine private Krankenversicherung messen lassen. Ist die Kostenerstattung bei der Versicherungsleistung Transportkosten begrenzt, bleiben Sie als Versicherte nicht selten auf regelmäßigen Kosten sitzen.
Nutzen Sie unser Gespür für Kundenwünsche und für die passenden Tarife und Versicherer. Wir arbeiten unabhängig und können aus dem vollen Markt schöpfen, wenn es darum geht, eine (neue) Versicherung zu finden – oder nur einen neuen Tarif. Darauf sind wir nämlich spezialisiert, auf den unkomplizierten internen Tarifwechsel.
Sie haben Wünsche, wir einen Plan! KVoptimal.de-Leitfaden: Mit der richtigen PKV-Strategie sorgenlos PKV versichert