Arbeitnehmer aktuell: Bin ich auch in Kurzarbeit weiterhin PKV versichert?

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Anja Glorius
23. März 2020
Arbeitnehmer aktuell: Bin ich auch in Kurzarbeit weiterhin PKV versichert?

Arbeitnehmer aktuell: Bin ich auch in Kurzarbeit weiterhin PKV versichert?

Durch die Corona Pandemie, sehen sich auch gut situierte Angestellte mit hohen Einkünften vor neuen Herausforderungen. Beantragt der Arbeitgeber Kurzarbeit, erhalten Arbeitnehmer im schlimmsten Fall nur noch 60% (mit Kind 67%) Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Grund genug, sich mit dem Thema Kurzarbeit auseinander zu setzen. 

Durch Kurzarbeit können Arbeitnehmer im Gesamtjahr unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Diese Grenze ist maßgeblich zur Entscheidung „Versicherungspflicht oder versicherungsfrei“ anzusehen. In diesen turbulenten Tagen der Krise erreichen uns viele Fragen und teils ganz konkrete Anliegen zur Versicherungspflicht durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Gerade Kunden, die unter Umständen mit Neureglung der Kurzarbeit bis zu 2 Jahre verminderte Einnahmen haben sind betroffen. Allerdings löst das verringerte Einkommen in der Kurzarbeit keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und damit die Rückkehr in die GKV aus.

Welche Ansprüche haben Sie? Sprechen Sie uns an.

Warum ist das so?

Der Bezug von Kurzarbeitsgeld (kurz: KUG) ist sozialversicherungsrechtlich ein Unterbrechungstatbestand. Das heißt die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird mit einem fiktiven Lohn, den Sie erhalten hätten unter normalen Umständen, berechnet. Damit fallen Mandanten, die bisher ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatten, nicht unter diese und bleiben auch weiterhin privat versichert.

Welche Folgen drohen durch Kurzarbeit?

Aktuell erreichen uns viele Anfragen zum Thema der Kurzarbeit. Durch Kurzarbeit sinkt Ihr Netto-Einkommen in den nächsten Monaten um bis zu 40%. Gerade bei verringerten Einkommen fallen die Arbeitnehmerbeiträge zur PKV besonders ins Gewicht. Viele Personalabteilungen berechnen den Arbeitgeberzuschuss zur PKV während dem Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) falsch und dadurch entsteht eine zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer. Häufig können Sie jedoch einen höheren Zuschuss zur PKV erwarten, mehr dazu lesen Sie hier: Arbeitgeberzuschuss PKV bei Kurzarbeit.

Alles zur kostenfreien Familienversicherung während Kurzarbeit für Ihre Kinder in der GKV finden Sie ab morgen HIER. 

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