Neben den finanziellen Folgen aus einer eintretenden Arbeitslosigkeit, beschäftigt viele Privatversicherte vor allem die Frage, wie es dann mit der Versicherung weitergeht. Wer übernimmt meine Beiträge und darf ich überhaupt in der privaten Krankenversicherung bleiben? Unser Beitrag gibt Antworten auf die Frage, ob man trotz vorübergehender oder langjähriger Arbeitslosigkeit weiterhin privat krankenversichert sein kann oder in die gesetzliche Versicherung wechseln muss.

Arbeitslos und trotzdem privatversichert?

Ob jemand trotz Arbeitslosigkeit in der PKV versichert sein kann, hängt grundsätzlich vom Alter des Versicherten und von der Versicherungszeit in der PKV ab. Genauer geregelt ist es im SGB V § 5. Demnach gilt eine grundsätzliche Versicherungspflicht und Sie müssen in aller Regel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie bisher privat krankenversichert waren und arbeitslos werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für den Bezug von Arbeitslosengeld I und II gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Im Folgenden betrachten wir beide Fälle.

Arbeitslos bei Bezug von Arbeitslosengeld I

Bezieher von ALG I sind grundsätzlich (wieder) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Um die PKV-Verträge, Krankenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung, kündigen zu können, muss der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen beziehungsweise ist Ihr PKV-Anbieter dazu verpflichtet, Ihren Vertrag aufzuheben. Dafür müssen sie ihm rechtzeitig, innerhalb einer Drei-Monats-Frist, die Arbeitslosigkeit anzeigen.

Wie geht es weiter? Innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden und die Mitgliedsbescheinigung bei Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen. Andernfalls übernimmt das die Agentur für Arbeit und meldet Sie bei der GKV an, bei der Sie zuletzt versichert waren beziehungsweise bestimmt eine gesetzliche Krankenkasse für Sie.

 

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Option: In der PKV bleiben durch Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, ist eine Befreiung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Für die Befreiung müssen Sie innerhalb von drei Monaten ab Bezug des Arbeitslosengeldes einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen.

    Folgende Kriterien gelten für die Befreiung von der Versicherungspflicht während der Arbeitslosigkeit:

  • Sie sind 55 Jahre oder älter
  • Sie waren in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert
  • Sie sind mindestens die Hälfte dieser fünf Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder waren als Selbstständiger nicht versicherungspflichtig

Wer unter 55 Jahre alt ist, wird in jedem Fall pflichtversichert und muss zumindest für die Zeit der Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit. treten Sie nach der Arbeitslosigkeit beispielsweise in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze ein, werden Sie wiederum versicherungspflichtig.

Wie hoch ist der Beitragszuschuss der Agentur für Arbeit?

Unabhängig davon, ob Sie befreit sind oder nicht, übernimmt die zuständige Agentur für Arbeit Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und führt diese direkt ab. Allerdings immer nur bis zu der Höhe der Beiträge, die sie Ihnen als gesetzlich Versichertem zahlen würden. Diese sind abhängig vom vorherigen Verdienst und gedeckelt: Das heißt, dass angestellte Privatversicherte, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nur den jährlich festgelegten Höchstbeitrag für ihre Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten. Vor diesem Hintergrund und da ein Widerruf der Befreiung unmöglich ist, sollten Sie bedenken, dass die Agentur für Arbeit unter Umständen nicht die kompletten Beiträge übernimmt und Sie die Differenz selbst zahlen müssen. Bevor Sie Ihre PKV-Mitgliedschaft kündigen, sollten Sie überlegen, ob für Sie die Umwandlung in einer Anwartschaftsversicherung die bessere Option ist.

Option: in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und die PKV als Anwartschaft weiterführen

Dieser Weg bietet sich an, wenn absehbar ist, dass die Arbeitslosigkeit nur von kurzer Dauer ist und eine Befreiung nicht möglich ist. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie unkompliziert wieder zurück in die private Krankenversicherung wechseln – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den Konditionen des alten Vertrages. Wichtig ist, dass während der Anwartschaft kein Anspruch auf Leistungen besteht. Es gibt Versicherer, die das Recht, den alten Vertrag wiederaufzunehmen, als Service bieten für einen bestimmten Zeitraum kostenlos anbieten. Ansonsten belaufen sich die Beiträge für Anwartschaften zwischen 5 und 30 Prozent der regulären Prämie.

Arbeitslos und Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Bei Beziehern von ALG II sieht das anders aus. Privatversicherte, die Hartz IV erhalten, werden nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verbeiben in der PKV. Auch hier zahlt der zuständige Träger, meist das Jobcenter, einen Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. In der Praxis sieht es so aus, dass Privatversicherte mit ALG-II-Bezug in den Basistarif eingestuft werden, der sich beim Leistungsumfang an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.

Auch unabhängig davon, ob sich aufgrund von Arbeitslosigkeit Ihre Versicherungsverhältnisse möglicherweise verändern, sollten Sie alle paar Jahre prüfen, ob sich ein interner PKV-Tarifwechsel für Sie lohnt. Ein Wechsel innerhalb Ihrer Versicherung kann viele Vorteile mit sich bringen – neben der Reduzierung von Beiträgen bringt der Wechsel in neuere Tarife häufig ein Mehr an Leistungen mit sich. Unabhängige Versicherungsberater prüfen für Sie Ihre Optionen und erstellen Ihnen ein individuelles PKV-Gutachten – unverbindlich und kostenfrei. Wenn Sie überzeugt sind, können Sie von unserer jahrzehntelangen Expertise und unserem komfortablen Betreuungskonzept profitieren.

Wie versichere ich mich nach dem Ende der Arbeitslosigkeit?

Ist das Ende der Arbeitslosigkeit in Sichtweite, bestimmt der zukünftige Status, ob man sich wieder privatversichern kann. Fällt man als Angestellter unter die Beitragsbemessungsgrenze, wird man automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Dazu kommt es unabhängig davon, ob der Versicherte, während er arbeitslos war, privat oder gesetzlich versichert war. Andersherum gilt: Wessen Verdienst weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann nur unter der Bedingung in der GKV bleiben, dass er eine entsprechende Vorversicherungszeit vorweisen kann. Andernfalls muss er sich privat versichern.

Die Optionen der Versicherung nach dem Ende der Arbeitslosigkeit im Überblick

    Ausgangssituation: arbeitslos und privat versichert (z. B. durch die Befreiung von der Versicherungspflicht):

  • Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen mit einem Einkommen (knapp) unter der Beitragsbemessungsgrenze, werden sie versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich versichern. Empfehlenswert ist ggf. der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für eine absehbare Rückkehr in die PKV.
  • Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder durch Selbstständigkeit oder Verbeamtung versicherungsfrei werden, bleiben Sie privat krankenversichert.

    Ausgangssituation: arbeitslos und gesetzlich versichert:

  • Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, bleiben sie versicherungspflichtig.
  • Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder durch Selbstständigkeit oder Verbeamtung versicherungsfrei werden, können Sie in die PKV wechseln oder sich weiterhin freiwillig gesetzlich versichern.

Fazit

Ob im Falle von Arbeitslosigkeit ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist, hängt von der Lebenssituation ab. Alleinverdienende mit Kindern zum Beispiel profitieren mit einem Wechsel von der kostenlosen Familienversicherung in der GKV. Anders sieht es bei Singles oder Doppelverdienern aus oder wenn absehbar ist, dass die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist. Für diese Übergangszeit ist die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung eine gute Option.