Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung sieht vor, dass Privatversicherte, die sich ihre Beiträge nicht mehr leisten können, für bestimmte Zeit in den sogenannten Nichtzahlertarif bzw. Notlagentarif umgestellt werden. Der Notlagentarif ist günstiger, er versichert aber nur stark eingeschränkte Leistungen. Spätestens mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht 2009 ist die Zahl der Versicherten gestiegen, die ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zumindest vorübergehend nicht mehr aufbringen können. Da PKV-Anbieter diesen Kunden seitdem nicht mehr kündigen dürfen, häufen viele Schulden an. 2015 waren etwa 116.000 Versicherte auf den Notlagentarif angewiesen. Gleichzeitig sind im vergangenen Jahr rund 40 Prozent der Versicherten im Schnitt nach 9,5 Monaten aus dem Notlagentarif wieder ausgeschieden und größtenteils in ihren Ursprungstarif zurückgekehrt.

 

Wie hilft der Notlagentarif der PKV beim Schuldenabbau?

Um Betroffene wirkungsvoll zu entlasten und beim Schuldenabbau zu unterstützen, hat der Gesetzgeber am 1. August 2013 den Notlagentarif als neue PKV-Tarifoption eingeführt. Die rechtliche Grundlage dazu ist das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung”. Die Beitragshöhe für den Notlagentarif bewegt sich etwa zwischen 100 Euro und 125 Euro. Die Kosten werden weiterhin verringert, da keine Altersrückstellungen mehr gebildet werden. Die Rückstellungen können sogar dafür verwendet werden, den Beitrag zum Notlagentarif um bis zu 25 Prozent zu senken.

Die Beitragsspanne resultiert daraus, dass jeder PKV-Anbieter einen einheitlichen Beitrag für den Notlagentarif kalkuliert. Durch den reduzierten Beitrag soll ein schneller Schuldenabbau ermöglicht werden. Da der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen PKV-Tarif monatlich meist mehrere hundert Euro spart, kann er die Beitragsnachzahlung einschließlich der Säumniszuschläge schnell abzahlen und idealerweise in seinen Tarif zurückkehren.

 

Wann komme ich in den Notlagentarif?

Versicherte mit hohen Beitragsschulden werden in der Regel in den Basistarif umgestellt. Er bietet eingeschränkte Leistungen in etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Da sich jedoch der Beitrag für den Basistarif am Höchstbeitrag der GKV orientiert sich, bleibt eine hohe Beitragsbelastung, die für viele Versicherte immer noch zu hoch ist. Für sie wurde der Notlagentarif geschaffen. Bevor die Umstellung in den Notlagentarif erfolgen kann und Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen, muss Ihr Versicherer das gesetzliche Mahnverfahren einhalten. Schulden Sie Ihrem Versicherer zwei Monate nach der ersten Mahnung noch mindestens einen Monatsbeitrag, erhalten Sie eine zweite Mahnung mit dem Hinweis, dass Ihr Vertrag ruhend gestellt wird, wenn Sie Ihre Beitragsschuld nicht innerhalb des nächsten Monats begleichen können. Die Umstellung in den Notlagentarif erfolgt nach Ablauf der Frist und mit Beginn des Folgemonats. Solange Ihr Versicherungsvertrag ruht, sind Sie im Notlagentarif versichert und erhalten nur stark eingeschränkte Leistungen. Je nach Versicherer betrifft dies auch Zusatzversicherungen. Ebenso entfallen vereinbarte Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder auch Selbstbehalte. Das Ruhen tritt nicht ein bzw. es endet, sobald Sie Sozialhilfeleistungen beziehen.

Sobald alle rückständigen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt sind, haben Sie die Möglichkeit, wieder in Ihren alten Tarif zurückzukehren.

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Wie bin ich im Notlagentarif versichert?

Der Notlagentarif bietet nur eine Notversorgung und deckt die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen und chronischen Krankheiten. Mehr Leistungen erhalten Kinder, Jugendliche, bei denen Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungen oder Impfungen abgedeckt sind oder Schwangere, die weiterhin die Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Leistungen wie Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen beim Hausarzt gehören nicht in den Leistungskatalog des Notlagentarifs.

 

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