Tarifwechsel prüfen

Beamte in der PKV – Das ist zu beachten

Jetzt teilen via
Anja Glorius
26. Juni 2025
Beamte in der PKV - Das ist zu beachten

Verbeamtete, Beamtenanwärter und Referendare können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen. Beide Systeme sichern mindestens die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Die PKV bietet in der Regel umfassendere Leistungen als die Grundversorgung der GKV. Zudem sind Verbeamtete als Privatversicherte durch die Beihilfe ihres Dienstherren insgesamt günstiger versichert. Welche Vorteile und Besonderheiten privat versicherte Beamte haben, erfahren Sie hier.

Beamte in der PKV: Der Beihilfevorteil

Analog zu Angestellten erhalten Beamtinnen und Beamte von ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn einen guten Anteil ihrer Krankheitskosten erstattet. Diese Leistung heißt hier nicht Arbeitgeberzuschuss, sondern Beihilfe. Besonders für Familien ist es attraktiv, dass auch ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten. Maßgeblich für die Erstattung der Krankheitskosten sind die Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.

Die Beihilfesätze – Folgende Anteile an den Krankheitskosten werden für die jeweilige Gruppe typischerweise erstattet (Beispiel Bund):

GruppeBeihilfesatz
Aktive Beamtinnen und Beamte50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern (Anspruch auf Kindergeld)  70 %
Pensionärinnen und Pensionäre – 70 Prozent  70 %
Ehepartnerinnen und Ehepartner (es gelten bestimmte Einkommensgrenzen)70 %
Kinder80 %

Alles Wichtige über die PKV für Beamte erfahren Sie hier.

Wie setzt sich der Gesundheitsschutz für Beamte und Beamtinnen zusammen?

Gesundheitsschutz von Beamten = Beihilfe + PKV

Mit der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung sind Verbeamtete, Beamtenanwärter und Referendare im Hinblick auf Gesundheit gut abgesichert. Das Zusammenspiel der beiden Partner funktioniert dabei erstaunlich reibungslos, was daran liegen dürfte, dass die Versicherer spezielle Beamtentarife anbieten, manchmal ist auch die Rede von beihilfekonformen Tarifen, die genau auf die Beihilfesätze des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes abgestimmt sind. Das bedeutet, dass die Versicherten einen Versicherungsschutz in dem Umfang abschließen, der nicht von der Beihilfe gedeckt wird. Übernimmt die Beihilfe 50 Prozent der Kosten, zahlt die PKV den Rest. Das gilt allerdings nur für die beihilfefähigen Kosten. Bestimmte Zusatzleistungen können über individuelle Wahlleistungen integriert werden.

Gesundheitsschutz nach Ihrem Gusto: individuelle Wahlleistungen

Gesundheitsschutz von Beamten = Beihilfe + PKV + Wahlleistungen (Zusatzbausteine)

Nicht alle haben die gleichen Ansprüche an ihren Gesundheitsschutz – und nicht alles wird von PKV und Beihilfe (vollständig) erstattet. Die private Krankenversicherung bietet viele Bausteine an, mit der sich alle Versicherten einen Versicherungsschutz nach Maß aufbauen können – oder diesen flexibel an geänderte Lebensumstände anpassen können.

  • Beihilfeergänzungstarif: Damit lassen sich eventuelle Leistungslücken z. B. im Bereich Heilpraktikerbehandlung, Sehhilfen, Auslandsreiseschutz, Zahnersatz etc. füllen.
  • Stationäre Wahlleistungen: Wenn bisher nicht versichert, lässt sich mit Wahlleistungen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarzt- bzw. Spezialistenbehandlung absichern.
  • Krankenhaustagegeld: Der vereinbarte Tagessatz hilft dabei, Kürzungen der Beihilfe bei einem stationären Krankenhausaufenthalt auszugleichen und Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt abzufedern.
  • Zusätzliche private Pflegeversicherung

Exkurs: pauschale Beihilfe

Bis vor wenigen Jahren war die gesetzliche Krankenkasse für Verbeamtete eigentlich gar keine Option. Das lag daran, dass Beamte anders als Angestellte keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten – und die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung allein tragen mussten. Aus der Beihilfe gab es nur geringe Leistungen. Seit 2018 bieten einige Bundesländer, allen voran Hamburg, die sogenannte pauschale Beihilfe an. Wer sich als nach der Verbeamtung für die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheidet, erhält vom Dienstherrn einen Zuschuss.

Hier lesen Sie mehr dazu, für wen die pauschale Beihilfe interessant sein kann:

Die Vorteile von Verbeamten in der privaten Krankenversicherung

Fakt ist: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen im Vergleich zur PKV stärker an. Die Folge des Kostendrucks sind zudem einseitige Leistungskürzungen. Darüber hinaus bietet die PKV für Beamte und Beamtinnen zahlreiche Vorteile:

  • Umfangreiche Leistungen, die häufig über die GKV-Leistungen hinausgehen, wie Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen.
  • Ein perfekter Match: Der PKV-Tarif lässt sich genau auf die Beihilfeleistungen anpassen. Man versichert nur noch die Restkosten.
  • Flexibler Versicherungsschutz: Wenn sich der Beihilfeanspruch z. B. durch Familienzuwachs oder Umzug ändert, lässt sich der Versicherungsschutz einfach anpassen.
  • Leistungsversprechen: Die Leistungen der PKV sind garantiert und können durch die Versicherung während der gesamten Laufzeit nicht einseitig aus dem Vertrag gestrichen werden.
  • Familie: Beihilfe und günstige PKV-Tarife gibt es auch für beihilfeberechtigte Angehörige.
  • Günstig: Gerade wer sich in jungen Jahren mit einem guten Gesundheitszustand versichert, profitiert von niedrigen Beiträgen, die sich mit einem höheren Einkommen nicht automatisch erhöhen.
  • Cash-Back möglich: Viele Versicherer bieten die Option der Beitragsrückerstattung. Wer über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen (außer Vorsorgeuntersuchungen) einreicht, erhält z. B. einige Monatsbeiträge erstattet.

To Do: Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Beihilfe ändert?

Was ist, wenn sich am Beamtenstatus oder Beihilfeanspruch etwas verändert oder Sie ganz aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und keine Beihilfe mehr beziehen?

Wer als Verbeamteter Nachwuchs erwartet, ein Kind adoptiert, in Pension geht oder in ein anderes Bundesland umzieht, muss einiges regeln. Das Besondere am Beamtenverhältnis ist, dass in medizinischen Fragen nicht nur der Arzt bzw. die Ärztin sowie der Arbeitgeber, also der Dienstherr bzw. die Beihilfestelle als Vertragspartner zu informieren ist, sondern auch die private Krankenversicherung.

Da die Leistungen der PKV meist unmittelbar an die Beihilfe anknüpfen, ist die Beihilfestelle erste Ansprechperson. Gehen Sie zum Arzt, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zunächst selbst prüfen sollten und im Anschluss bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. Laut Beihilfevorschriften werden Ihnen dann die Kosten in Höhe des Beihilfesatzes erstattet. Die Rechnung über die verbleibenden Kosten (abzüglich des möglichen Eigenanteils) wird dann bei der PKV eingereicht, die diese ebenfalls prüft und den zustehenden Betrag überweist.

Ändern sich Beihilfeansprüche, kann die private Krankenversicherung grundsätzlich problemlos an den neuen Beihilfeanspruch angepasst werden. Wichtig ist es, die Sechs-Monats-Frist für die Meldung von Wegfall oder Änderung des Beihilfeanspruchs nicht zu verpassen!

Innerhalb dieser Frist muss bei Ihrer PKV der Änderungsantrag vorliegen, damit der Wechsel ggf. rückwirkend ab Beginn der Beihilfeänderung vollzogen werden kann. So können Sie beispielsweise bei einer Erhöhung des Beihilfesatzes durch Pensionierung Versicherungsbeiträge sparen. Hier steigt der Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent – und Sie müssen eine PKV über die restlichen 30 Prozent statt 50 Prozent abschließen.

Fazit: Das müssen Verbeamtete in der PKV beachten

Wer verbeamtet wird und in die PKV wechselt, darf sich in der Regel über ein deutliches Upgrade der Versicherungsleistungen freuen. Mehr noch: Die PKV bietet über die Beihilfeleistungen zahlreiche Bausteine, mit denen ein umfangreicher Gesundheitsschutz z. B. auch bei Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen oder stationären Leistungen realisiert werden kann.

Ihre Versicherungsexperten von KVoptimal.de sind ungebunden und nicht an bestimmte Versicherungen gebunden. Mit dieser Freiheit können wir für unsere Kundinnen und Kunden die geeignetsten PKV-Tarife des gesamten Markts aufspüren. Bedingt durch das Beihilfesystem und die teilweise in der Zahl und Vielfalt unübersichtlichen Tarifangebote bei den einzelnen privaten Krankenversicherungen ist es vorteilhaft, die Tarifsuche Profis zu überlassen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Beratungsfeld privater Krankenversicherung. Auch, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden, sind wir gern für Sie da.

Weitere interessante Beiträge

Weitere interessante Inhalte