Beihilfe Bund und PKV, was ist versichert?

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Anja Glorius
10. Februar 2023
Beihilfe Bund und PKV, was ist versichert?
Beihilfe Bund und PKV, was ist versichert?

Leistungen der Beihilfe für Bundesbeamte: Was zahlt sie im Krankheitsfall? Was müssen Bundesbeamte zusätzlich absichern mit PKV & Beihilfeergänzung?


Inhaltsverzeichnis

Für Staatsbeamte wird die finanzielle Absicherung der gesundheitlichen Aufwendungen u. a. durch die Beihilfe ermöglicht. Die Beihilfe zahlt bei Krankheit, Geburt, Pflege und Tod eine festgelegte Leistung für die Bundesbeamten selbst und alle berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen. Als Dienstherr sorgt der Bund für seine Bundesbeamten. Dafür gibt es je nach Behörde und Region bundesweit verteilt verschiedene Beihilfestellen, die für die Bundesbeamten zuständig sind. Die Beihilfe übernimmt nicht alle Leistungen und wenn, dann nur anteilig. Bundesbeamte müssen sich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) zusätzlich absichern. Wir zeigen, worauf Beamte im Bund bei ihrer Krankenversicherung achten müssen und was sie ergänzend zur Beihilfe als private Krankenversicherung absichern können bzw. sollten.

Was zahlt die Beihilfe Bund nicht im Krankheitsfall?

Bundesbeamte erhalten mindestens 50 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern (= Kinder mit Kindergeldanspruch) erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Dieser höhere Beihilfesatz wird auch für beihilfeberechtigte Ehepartner (mit wenig Einkommen), für Beamte in Elternzeit sowie für Pensionäre angewendet. Kindergeldberechtigte Kinder erhalten sogar 80 Prozent Beihilfe.

Wie viel Beihilfe erhalten Bundesbeamte (Beihilfesätze)?

Personenkreis Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung PKV-Leistung
Beamte50 %50 %
Beamte in Elternzeit Beamte mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre70 %30 %
Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen80 %20 %
Polizeianwärter Polizeibeamter im aktiven DienstHeilfürsorge zu 100 % (vergleichbar mit GKV-Niveau) inkl. Chefarzt/ Zweibettzimmer (14,50 Euro / Tag)
Zeit- und Berufssoldat im aktiven DienstUnentgeltliche truppenärztliche Versorgung zu 100 % inkl. Anspruch auf Chefarzt/Zweibettzimmer Ehemalige Zeitsoldaten, die Übergangsgebührnisse erhalten, bekommen 50 % Zuschuss (vgl. AG-Zuschuss) zu den Beiträgen von Kranken- und Pflegeversicherung

Welche Beihilfeleistungen erhalten Bundesbeamte (Höchstgrenzen, Zuzahlungen & Leistungsausschlüsse)?

HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfebis zu 60 %
Zweibettzimmer/ChefarztbehandlungJa
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag24,50 Euro
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr unter dieser Grenze lagen:  < 20.000 Euro
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ärztliche Behandlungwird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
HeilpraktikerleistungenBeihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
ArzneimittelÄrztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (5–10 Euro)
BeförderungZuzahlung von 10 % (5–10 Euro)
Hilfsmittelgemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (5–10 Euro)
SehhilfenGläser und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Gestelle sind nicht beihilfefähig
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Zahnärztliche Behandlungwerden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatzbeihilfefähig ( während der Anwärterzeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst)
Implantatebis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- u. Laborkostenzu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädiewird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus
LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Regelleistungenja, Zuzahlung von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage
ZweibettzimmerJa, Zuzahlung von 14,50 Euro /Tag
Privatärztliche BehandlungJa, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ambulant/StationärBeihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft/Verpflegungwird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten ist
SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Kur- und RehaleistungenKurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 Euro/Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre), stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 Euro) Unterkunft, Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe28 Tage bei schwerer Krankheit bzw. akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben oder pflegebedürftig sind auch bei außerhäuslicher Unterbringung, inkl. 28 Tage danach, sowie bei Tod; bis zu 11 Euro/Stunde
Belastungsgrenze für Eigenanteile2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
KostendämpfungspauschaleKeine
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag200 Euro, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

Alle Angaben ohne Gewähr.

Die Zuzahlungsregelungen für Bundesbeamte orientieren sich an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Vergleicht man die gesamten Beihilfeleistungen für Bundesbeamte mit den sogenannten Regelleistungen, die weitgehend für alle „Kassenpatienten“ gelten, stellt man fest, dass die Beihilfeleistungen in vielen Fällen deutlich umfänglicher ausfallen. Ein Beispiel sind die Beihilfeleistungen für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz: Mit bis zu 60 Prozent für Bundesbeamte liegen diese um einiges höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.

Was zahlt die Beihilfe Bund nicht und wo verstecken sich für Bundesbeamte ggf. Beihilfelücken?

Wenn es um Beihilfelücken geht, ist die Rechnung einfach. Egal, welchen Beihilfesatz ein Bundesbeamter erhält, bis zu 100 Prozent Kostenübernahme fehlen mindestens 20, 30 oder 50 Prozent. Hier muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden, die die Restkosten versichert. Für Beamte ist das gesetzlich verpflichtend.

Beihilfe + PKV-Beamtentarif = 100 Prozent der Beihilfeleistungen

Für die Absicherung von Beamten bieten die privaten Krankenversicherungen speziell zugeschnittene Beamtentarife (man spricht häufig auch von Restkostentarifen oder beihilfekonformen Tarifen), die mit möglichst großer Schnittmenge die fehlenden Prozente der Beihilfe abdecken.

Bei einem Blick auf die Beihilfeleistungen wird auch schnell deutlich, dass das mit der 100-prozentigen Absicherung damit immer noch nicht gemacht ist. Denn auch, wenn jetzt alle Beihilfeleistungen damit komplett abgedeckt sind, gibt es darüber hinaus viele Leistungen, die nicht von der Beihilfe vorgesehen und beihilfefähig sind. Anders ausgedrückt gibt es eine Differenz zwischen einer 100-prozentigen Kostenübernahme der beihilfefähigen Leistungen und einer 100-prozentigen Kostenübernahme aller gewünschten Leistungen.

Ein Beispiel: Entscheiden sich Bundesbeamte, stationäre Wahlleistungen wie Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung in Anspruch zu nehmen, werden diese von der Beihilfe zwar übernommen, aber mit Einschränkungen. Um Höchstsätze und Zuzahlungen möglichst zu umgehen bzw. gering zu halten, braucht es eine weitere Absicherung. Die Beihilfeergänzung, die viele PKV-Anbieter anbieten, tut genau, was ihr Name verspricht, sie ergänzt die Beihilfeleistungen für Bundesbeamte – und zwar individuell nach Wunsch.

Beihilfeergänzung: Warum Bundesbeamte diesen PKV Zusatztarif brauchen

Auch diese Formel ist einfach:

Beihilfe + PKV-Beamtentarif + Beihilfeergänzung = bedarfsgerechte Absicherung

Wollen Bundesbeamte eine passgenaue Absicherung der Gesundheitskosten, bei der keine Wünsche offen bleiben, brauchen sie einen zusätzlichen Schutz, der genau auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten ist. Das ist auch die große Stärke der PKV und der Bonus, der sie für die meisten Privatversicherten so attraktiv macht: ihre Flexibilität.

Mit einer Beihilfeergänzung lassen sich die gewünschten Bausteine zusammenstellen, um den Versicherungsstatus zu optimieren. Solche privaten Krankenzusatzversicherungen werden gern abgeschlossen für:

  • Sehhilfen
  • Zahnersatz
  • Heilpraktikerleistungen
  • stationäre Leistungen (Einbettzimmer, Chefarzt- / Privatarztbehandlung)
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Kur/Rehabilitationsmaßnahmen
  • Geburt

An diesen Stellen übernimmt die Beihilfe nicht oder nur teilweise die Kosten. Im Idealfall werden im Zusammenspiel mit Beihilfe, PKV-Beamtentarif und Beihilfeergänzung sämtliche Kosten abgedeckt und für Bundesbeamte fallen keinerlei Zuzahlungen bzw. Eigenkosten an.

„Welche Versorgungslücke haben Sie so?“ – Beratungsbedarf für Bundesbeamte

Das Schwierige ist, dass man quasi ein prophetisches Talent beweisen muss, um seine PKV-Tarife so zu wählen, damit man für alle Fälle vollumfänglich abgesichert ist. Abgesehen davon, dass man nicht weiß, mit welchen Gebrechlichkeiten und gesundheitlichen Themen man sich zukünftig auseinandersetzen muss, ist vielen oft nicht gänzlich klar, welche Leistungen die eigene Beihilfe und der PKV-Tarif übernehmen – und welche eben nicht.

Wir sind als unabhängige Versicherungsexperten spezialisiert auf Beamtenversicherungen für Bundesbeamte und auf Tarifoptimierung. Lassen Sie uns Ihren Versicherungsstatus überprüfen und gemeinsam beraten, ob und wie eventuelle individuelle Versorgungslücken geschlossen werden können.

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Unser Tipp für Beamte im Bund: Die wirklich sinnvollen Beamtenversicherungen:

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Als Bundesbeamter geht es nur in die PKV, stimmts?

Im Prinzip ja. Es gibt einen einfachen Grund, warum die mit Abstand meisten Bundesbeamten in eine private Krankenversicherung wechseln: Nur als Privatpatient können sie die volle Beihilfe in Anspruch nehmen. Bundesbeamte, die freiwillig gesetzlich versichert bleiben, erhalten nur sehr eingeschränkte Beihilfeleistungen und müssen für die Beiträge zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung allein aufkommen.

PKV Öffnungsklausel für Beamte mit hohem Gesundheitsrisiko wie Vorerkrankungen und Behinderungen

Zu den Bundesbeamten, die mehr oder weniger freiwillig in der GKV versichert blieben, war es häufig die Gesundheit, die ihnen den Weg in die PKV verwehrte. Mit der Öffnungsaktion, an der sich die Mehrheit der privaten Krankenversicherungen beteiligt, erhalten auch diese Bundesbeamten mit Vorerkrankungen und/oder Behinderungen die Möglichkeit, sich zu fairen Konditionen privat zu versichern. Die Versicherungen haben sich im Rahmen der Öffnungsaktion dazu verpflichtet, die betroffenen Bundesbeamten auch mit gedeckelten Risikozuschlägen (maximal 30 Prozent) und ohne Leistungsausschlüsse aufzunehmen. Das gilt auch für deren Angehörige, also für Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder.

Mehr zur PKV Öffnungsaktion für Bundesbeamte mit relevanten Vorerkrankungen und/oder Behinderungen erfahren Sie hier:

Die pauschale Beihilfe: Brandaktueller Diskurs im Beamtenrecht

Der Bund bietet sie nicht, aber mittlerweile immerhin sechs Bundesländer: die pauschale Beihilfe als zweite Beihilfeform neben der etablierten individuellen Beihilfe. Hamburg als Vorreiter sowie Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen und auch Baden-Württemberg (Startschuss ist hier 2023) haben die pauschale Beihilfe eingeführt. Für den Bund ist es aktuell nicht vorgesehen.

Bei der pauschalen Beihilfe erhalten Beamte an Stelle der Zuschüsse für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen (individuelle Beihilfe) einen pauschalen Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen. Diesen Betrag können sie für eine Krankenvollversicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Versicherung verwenden. Die Höhe der pauschalen Beihilfe ist (ähnlich wie der Arbeitgeberzuschuss) begrenzt auf 50 Prozent der Beiträge bzw. auf die Hälfte des GKV Höchstbeitrags. 2022 liegt dieser bei 353,14 Euro (die Hälfte von 706,28 Euro).

Zur Diskussion über die pauschale Beihilfe: Vor- und Nachteile

INDIVIDUELLE VS. PAUSCHALE BEIHILFE

(Klassische) INDIVIDUELLE BEIHILFE PAUSCHALE BEIHILFE (Nicht für Bundesbeamte!)
Bundesbeamte erhalten je nach Beihilfesatz einen individuellen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden KrankheitskostenBundesbeamte erhalten einen pauschalen Zuschuss zu einer Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat) und können so ohne finanzielle Nachteile in der GKV bleiben
PKV Öffnungsaktion: Option für Beamte mit hohem GesundheitsrisikoGesundheitsschutz kann um private Krankenzusatzversicherungen ergänzt werden
Beilhilfeanspruch (zw. 50 bis 80 %) über dem GKV-Niveaukein Abrechnungsaufwand, erfolgt direkt mit der GKV
Differenz zu Beihilfeleistungen wird im Idealfall abgedeckt durch günstige PKV Restkostentarife + Beihilfeergänzungggf. günstigere Beiträge für Beamte mit vielen Kindern (kostenlose GKV-Familienversicherung), niedrigem Sold (Teilzeit, untere Gehaltsgruppe)
umfassende und garantierte Leistungen über den Regelleistungen der GKV, nicht einseitig kürzbarEntscheidung für pauschale Beihilfe ist endgültig: Anspruch auf Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen verfällt
individuell & bedarfsgerecht: Gesundheitsschutz nach Maß mit dem Baustein-Prinzip der PKVUmzug in ein Bundesland hat zur Folge, dass GKV-Beiträge allein getragen werden, wenn Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet
Gewisser Abrechnungsaufwand: Rechnungen müssen bei PKV und Beihilfestelle eingereicht werden, ggf. ist eine Vorleistung nötigZuschusshöhe ist begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro)

Für Bundesbeamte wird die pauschale Beihilfe zwar (noch) nicht angeboten, aber mehr über die alternative Beihilfeform „pauschale Beihilfe“ erfahren Sie hier:

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