Beihilfe Rheinland-Pfalz und PKV, was ist versichert?

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Anja Glorius
28. November 2022
Beihilfe Rheinland-Pfalz und PKV, was ist versichert?
Beihilfe Rheinland-Pfalz und PKV, was ist versichert?

Was sichert die Beihilfe in Rheinland-Pfalz für ihre Beamten ab? Wo sind Beihilfelücken und wie ergänze ich sinnvoll mit PKV & Beihilfeergänzung?


Inhaltsverzeichnis

Beihilfe Rheinland-Pfalz und PKV: Was ist versichert?

Bereits während ihrer Ausbildung, also der Anwärterzeit, sind die zukünftigen Beamten beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist nur ein Privileg von vielen für Staatsdiener. Diese funktioniert so, dass die Beamten einen Zuschuss zu den entstandenen Krankheitskosten erhalten – beispielsweise für (Zahn)Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte etc. Beamte in Rheinland-Pfalz erhalten also anders als normale Arbeitnehmer keinen monatlichen Zuschuss zu den Beiträgen der Krankenversicherung. An die Stelle des Arbeitgebers, der einen Arbeitgeberzuschuss dazu gibt, tritt bei Beamten der Dienstherr, der in diesem Falle das Land Rheinland-Pfalz ist. Da die Beihilfe nicht 100 Prozent der Leistungen übernimmt, müssen sich Beamte zusätzlich mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Wie genau die individuellen Beihilfelücken für den Einzelnen mit einer PKV Restkostenversicherung und einem Beihilfeergänzungstarif bedarfsgerecht gefüllt werden können, lesen Sie in unserem Beihilfe Ratgeber für Beamte in Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz gut abgesichert? Was zahlt die Beihilfe Beamten im Krankheitsfall?

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für medizinische Leistungsfälle nie vollständig. Vielmehr erstattet der Dienstherr die Krankheitskosten nur in einem bestimmten Umfang. Entscheidend für die Höhe ist der Beihilfesatz, in dem man eingruppiert wird: Grob gesagt, erhalten Beamte 50 Prozent, ihre berücksichtigungsfähigen Ehepartner 70 Prozent und die Kinder mit Kindergeldanspruch sogar 80 Prozent Beihilfe. Die Fürsorgepflicht umfasst auch die Zeit nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses. Pensionäre erhalten mindestens 70 Prozent Beihilfe.

Die Beihilfesätze: Wie viel Beihilfe erhalte ich als Beamter in Rheinland-Pfalz?

Personenkreis Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung PKV-Leistung
Beamte50 %50 %
Beamte mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre70 %30 %
Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen80 %20 %
PolizeibeamtePolizeibeamte mit Anspruch auf Heilfürsorge zum 30.09.2017 erhalten Heilfürsorge Alle anderen Polizeibeamten erhalten Beihilfe

Die Beihilfeverordnung sieht in Rheinland-Pfalz Besonderheiten bei den Beihilfesätzen auf: So erhalten Pensionäre und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten auf Antrag auch 80 Prozent Beihilfe, wenn ihr PKV-Beitrag mehr als 15 Prozent des Einkommens ausmacht und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 Euro bei Verheirateten (1.680 Euro bei Ledigen) nicht übersteigt. Auch Beamte in Elternzeit erhalten auf Antrag von der Beihilfe einen Zuschuss zur PKV, wenn ihre Bezüge zuvor unter der Versicherungspflichtgrenze lagen.

Die Beihilfeleistungen für Beamte in Rheinland-Pfalz: Welche Höchstgrenzen, Zuzahlungen & Leistungsausschlüsse gelten?

Hier folgt ein Auszug aus den Beihilferegelungen von Rheinland-Pfalz mit den relevanten Beihilfeleistungen beim Arzt und Zahnarzt, im Krankenhaus, in der Pflege etc. Was deckt die Beihilfe in welcher Höhe ab? Welche Zuzahlungen sind zu leisten?

HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfebis zu 60 %
Zweibettzimmer/Chefarztbehandlungfür 26 € pro Monat
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag12 Euro/Tag
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr unter dieser Grenze lagen: < 9.984 Euro bei Hochzeit vor 2012: 20.450 Euro
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ärztliche Behandlungwird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
HeilpraktikerleistungenBeihilfefähige Höchstbeiträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
Arzneimittelärztlich verordnete Arzneimittel, keine Zuzahlung
Beförderungkeine Zuzahlung
Hilfsmittel gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung
Sehhilfen Gläser, Kontaktlinsen und Gestelle bis zu bestimmten Höchstgrenzen
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Zahnärztliche Behandlungwerden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
ZahnersatzBeihilfefähig (ab einem Jahr im öffentlichen Dienst sowie bei Unfall)
ImplantateBis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- u. Laborkostenzu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädiewird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen, bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus
LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Regelleistungenja
ZweibettzimmerJa, wenn 26 Euro/Monat von Besoldung einbehalten werden, Zuzahlung von 12 Euro/Tag
Privatärztliche BehandlungJa, wenn 26 Euro/Monat von Besoldung einbehalten werden
LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ambulant/StationärBeihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft/Verpflegungwird erstattet, wenn Eigenanteil überschritten ist
SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Kur- und RehaleistungenKurleistungen, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16 Euro (max. 23 Tage), Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren inkl. Fahrtkosten und Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i. d. R. bis 30 Tage
Familien- und HaushaltshilfeBei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt, bis zur Höhe des Mindestlohns, max. 8 Stunden/Tag
Belastungsgrenze für Eigenanteile2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Kostendämpfungspauschale150 – 750 € pro Jahr, je nach Besoldungsstufe (ab A 7)
Mindestbetrag für einen BeihilfeantragKein

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Was deckt meine Beihilfe nicht ab? Beihilfelücken in Rheinland-Pfalz

Um das Pferd von hinten aufzuzäumen, folgen hier die beihilfefähigen Leistungen, wie die Beihilfestelle Rheinland-Pfalz sie zusammenfasst:

Beihilfefähig sind Kosten, die

  • in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen,
  • für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung,
  • in Fällen des nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs und bei nicht rechtswidriger Sterilisation sowie
  • für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Früherkennung von Krankheiten

entstanden sind.

Dieser Standard – und verglichen mit den meist geringer ausfallenden Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen – ein guter dazu, wird von der Beihilfe gewährleistet. Dennoch gibt es in einigen Bereichen Beihilfelücken, die bei vielen Beamten Wünsche offen lassen. Bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Zahnersatz sowie bei Heilpraktikerleistungen sollten sich Beamte in Rheinland-Pfalz zusätzlich absichern, um nicht auf höheren Kosten durch Einschränkungen auf geltende Gebührenordnungen, Budgets oder Zuzahlungen „sitzen zu bleiben“.

Einen Teil der Kosten, die die Beihilfesätze offen lassen – also 20, 30 oder 50 Prozent müssen Beamte mit einem beihilfekonformen Tarif bei einer privaten Krankenversicherung abdecken. Diese speziellen PKV Beamtentarife werden auch Restkostenversicherung genannt.

Beihilfe + PKV-Beamtentarif = 100 Prozent der Beihilfeleistungen

Beihilfe und Beamtentarif zusammen übernehmen im Idealfall 100 Prozent der beihilfefähigen Leistungen. Doch was ist mit Leistungen, die nicht beihilfefähig sind?

Die Beihilfeergänzung: Warum Beamte in Rheinland-Pfalz diesen PKV Zusatzschutz wählen sollten

Leistungen, die von Beihilfe und kompatibler PKV-Restkostenversicherung gar nicht oder nicht vollständig übernommen werden, betreffen vor allem diese Bereiche:

  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Kuren
  • Zahnersatz
  • Reha
  • Wahlleistungen

Nichts ist unmöglich lautet ein bekannter Slogan, der auch auf die Versicherungsbranche zutrifft. Die privaten Krankenversicherungen bieten unzählige Tarife und Zusatzbausteine – speziell für Beamte ist es die Beihilfeergänzung – womit genau das versichert werden kann, was man wünscht und für wichtig hält. Der Beihilfeergänzungstarif fungiert hier als private Krankenzusatzversicherung. Er sorgt für mehr Komfort und eine passgenaue Absicherung im Krankheitsfall und deckt je nach gewähltem Tarif Zahnbehandlungen, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld, die Auslandsreisekrankenversicherung, Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung zu möglichst 100 Prozent ab.

Beihilfe + PKV-Beamtentarif + Beihilfeergänzung = bedarfsgerechte Absicherung

„Welche Beihilfelücken haben Sie so?“

Eine private Krankenversicherung ermöglicht einen umfangreichen Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Und das über die gesamte Beamtenlaufbahn hinweg. Die Rede ist nicht umsonst von der Qual der Wahl, denn es ist gar nicht so einfach, sich mit dem Fach-Jargon und im Tarifdschungel allein zurechtzufinden. Lassen Sie Profis für sich arbeiten und ihren Versicherungsstatus gründlich prüfen. Wir sind spezialisiert auf Beamtenversicherungen und Tarifoptimierung und durchleuchten Ihre Verträge auf Schwachstellen und Beihilfelücken und machen uns auf die Suche nach passenden Alternativen.

Jetzt Termin vereinbaren und durch eine Beratung im Bereich Beamtenversicherung und eine Tarifoptimierung wunschfrei abgesichert werden.

Unser Tipp für Beamte in Rheinland-Pfalz: Die wirklich sinnvollen Beamtenversicherungen:

Verbeamtet in die PKV oder GKV? Haben Sie in Rheinland-Pfalz wirklich die freie Wahl?

Eine klare Sache: Als Beamter muss man sich privat krankenversichern. In Rheinland-Pfalz besteht zwar keine Pflicht, sich als Beamter in die PKV zu begeben, aber die meisten tun es – allein schon wegen der in der Mehrheit umfassenderen und günstigeren Absicherung. Doch es gibt noch einen zweiten wichtigen Grund: Die Beihilfe wird in vollem Umfang nur in Verbindung mit einer ergänzenden privaten Krankenversicherung gezahlt, während Beihilfe und GKV nicht kompatibel sind. Im Klartext heißt das für alle Beamten in Rheinland-Pfalz, die sich beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben, dass sie die monatlichen Beiträge allein tragen müssen.

Eine Reform des Beihilfesystems, um diese Ungerechtigkeit der (herkömmlichen) individuellen Beihilfe zu beseitigen, haben einige Bundesländer umgesetzt. In Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und ab 2023 auch in Baden-Württemberg wird als Alternative die pauschale Beihilfe eingeführt. Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, erhalten von ihrem Dienstherrn einen pauschalen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge, also aktuell 353,14 Euro von 706,28 Euro des GKV Höchstbeitrags (Stand 2022). Derzeit ist die Einführung der pauschalen Beihilfe in Rheinland-Pfalz nicht geplant.

Mehr über die alternative Beihilfeform „pauschale Beihilfe“ lesen Sie hier:

Exkurs: Die Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe

(Klassische) INDIVIDUELLE BEIHILFE PAUSCHALE BEIHILFE (Nicht in Rheinland-Pfalz!)
je nach Beihilfesatz gibt es einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Krankheitskostenpauschaler Zuschuss zu einer Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat), so können Beamte ohne finanzielle Nachteile in der GKV bleiben
PKV Öffnungsklausel: Option für Beamte mit Erkrankungen/BehinderungenGesundheitsschutz kann um private Zusatzversicherungen ergänzt werden
günstig versichert: Beilhilfeanspruch (zw. 50 bis 80 %) liegt i. d. R. über dem GKV-Niveaukein Abrechnungsaufwand, diese erfolgt meist direkt mit der GKV
Differenz zu Beihilfeleistungen wird durch günstige PKV Beamtentarife + Beihilfeergänzung abgedecktggf. günstigere Beiträge für Beamte mit vielen Kindern (kostenlose Familienversicherung), niedrigem Sold (Teilzeit, untere Gehaltsgruppe)
Umfassendere und garantierte Leistungen über den Regelleistungen der GKV (können nicht einseitig gekürzt werden)Anspruch auf die Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen verfällt
individuell & bedarfsgerecht: Gesundheitsschutz nach Maß mit dem Baustein-Prinzip der PKVBei Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe müssen GKV-Beiträge allein getragen werden, da neuer Dienstherr nicht unterstützt
Die Kosten müssen abgerechnet und von der Krankenversicherung und der Landesbeihilfestelle zurückgefordert werden, häufig ist eine Vorleistung nötigZuschusshöhe begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro)

„Beihilfelücke“ & PKV Öffnungsklausel: Auch gesundheitlich vorbelastete Beamte können damit in die PKV

Was machen eigentlich Beamte, die sich aufgrund ihres erhöhten gesundheitlichen Risikos und den dafür erhobenen Risikozuschlägen eine private Krankenversicherung nicht leisten können oder wollen? In der „Gesetzlichen“ bleiben ist als Beamter in Rheinland-Pfalz nicht ohne finanzielle Nachteile möglich, da die Beiträge allein getragen werden müssen. Die pauschale Beihilfe wird nicht angeboten.

Für diese besondere Beihilfelücke gibt es jedoch eine gute Lösung. Mit der Öffnungsklausel bzw. Öffnungsaktion haben sich die meisten privaten Krankenversicherer in Deutschland dazu verpflichtet, Beamte mit relevanten Vorerkrankungen und/oder Behinderungen zu fairen Konditionen zu versichern. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt und gehen Anträge fristgemäß ein, dürfen sich auch gesundheitlich vorbelastete Beamte sowie deren Angehörige ohne Leistungsausschlüsse und mit maximal 30 Prozent Risikozuschlägen privat versichern.

Weitere Hintergründe zur PKV Öffnungsklausel als Option für gesundheitlich vorbelastete Beamte in Rheinland-Pfalz erfahren Sie hier:

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