Leistungen der Beihilfe im Saarland: Was zahlt sie im Krankheitsfall? Was muss ich als Beamter zusätzlich absichern mit PKV & Beihilfeergänzung?


Inhaltsverzeichnis

Beihilfe Saarland und PKV: Was ist versichert?

Bevor wir beantworten, was die Beihilfe im Saarland an Krankheitskosten erstattet, widmen wir uns der Frage, wer überhaupt Anspruch auf Beihilfe hat. Beihilfeberechtigt sind grundsätzlich Landesbeamte, Finanzbeamte, Richter, Beamte im Ruhestand (Pensionäre), Hinterbliebene sowie berücksichtigungsfähige Kinder der genannten Beamtengruppen. Zudem zählen auch Beamtenanwärter also z. B. Referendare dazu. Sie alle erhalten von ihrem Dienstherrn, also dem Saarland, je nach Beihilfesatz einen Zuschuss zu ihren Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt sowie zu Vorsorgeuntersuchungen etc. Was den Umfang der Beihilfeleistungen betrifft, gelten für jedes Bundesland andere Regelungen hinsichtlich der Höhe und der Einschränkungen wie z. B. Zuzahlungen, Gebührenordnungen, Höchstbeiträge oder Pauschalen. In unserem Beihilferatgeber für das Saarland erfahren Sie, auf welche Leistungen Beamte Anspruch haben und wie sie für einen bedarfsgerechten Gesundheitsschutz zusätzlich mit privaten Beamtentarifen und Zusatzbausteinen wie der Beihilfeergänzung sinnvoll vorsorgen können.

Was deckt die Beihilfe im Saarland im Krankheitsfall ab?

Beamte im Saarland erhalten mindestens 50 Prozent Beihilfe. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern (Kinder mit Kindergeldanspruch) erhöht sich der Satz auf 70 Prozent, die Kinder selbst erhalten 80 Prozent Beihilfe. Auch berücksichtigungsfähige Ehepartner (mit wenig Einkommen) und Pensionäre erhalten einen höheren Beihilfesatz – und können sich besonders günstig versichern.

Wie viel Beihilfe erhalte ich als Beamter im Saarland (Beihilfesätze)?

Personenkreis Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung PKV-Leistung
Beamte50 %50 %
Beamte mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre70 %30 %
Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen80 %20 %

Welche Höchstgrenzen, Zuzahlungen & Leistungsausschlüsse gelten für Beamte (Beihilfeleistungen)?

HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfebis zu 50 %
Zweibettzimmer/Chefarztbehandlungnein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tagkeine
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr unter dieser Grenze lagen:< 16.000 Euro
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ärztliche Behandlungwird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktikerleistungenkeine
ArzneimittelÄrztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, keine Zuzahlung
BeförderungBis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs
Hilfsmittelgemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung
SehhilfenGläser und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Gestelle sind nicht beihilfefähig
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Zahnärztliche Behandlungwerden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatzbeihilfefähig ( während der Anwärterzeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst)
Implantatebis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- u. Laborkostenzu 50 % beihilfefähig
Kieferorthopädiewird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen, danach nur bei schweren Anomalien
LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Regelleistungenja
ZweibettzimmerNein (Ausnahme: Personen mit Übergangsregelung)
Privatärztliche BehandlungNein (Ausnahme: Personen mit Übergangsregelung)
LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ambulant/StationärBeihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft/Verpflegungwird erstattet, wenn Eigenanteil überschritten ist
SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Kur- und RehaleistungenKurleistungen, Müttergenesungskuren, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16 Euro (max. 3 Wochen), stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Unterkunft und Verpflegung nach Zusage i. d. R. bis 3 Wochen
Familien- und HaushaltshilfeBei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren oder Pflegebedürftige im Haushalt, bis zu 6 Euro/h, max. 36 Euro/Tag
Belastungsgrenze für Eigenanteilekeine
Kostendämpfungspauschale100 - 750 € pro Jahr, je nach Besoldungsstufe
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag100 Euro: erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann eine Beihilfe beantragt werden

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Was deckt die Beihilfe im Saarland nicht ab (Beihilfelücken)?

Auch wenn die Beihilfe ihre Beamtem im Saarland mit umfangreichen Leistungen unterstützt, offenbaren sich doch an der ein oder anderen Stelle Versorgungslücken. Das fängt bei den Beihilfesätzen an, die für niemand zu 100 Prozent leisten, sondern maximal 80 bzw. 70 oder 50 Prozent der anfallenden Kosten übernehmen. Die Restkosten müssen dann mit einem passenden privaten Beamtentarif (Restkostenversicherung) abgesichert werden:

Beihilfe + PKV-Beamtentarif = 100 Prozent der Beihilfeleistungen

Als zweite Einschränkung bei den Beihilfeleistungen fällt auf, dass nicht alle in Anspruch genommenen Leistungen damit abgedeckt sind, sondern nur die beihilfefähigen. Was beihilfefähig ist oder nicht regeln die Rechtsverordnungen und Dienstvorschriften vom Saarland. Vielfach orientiert man sich hier an den Vorgaben des Bundes, die für Bundesbeamte gelten. Gemessen an den sogenannten Regelleistungen, die weitgehend für alle „Kassenpatienten“ gelten, entsprechen die Beihilfeleistungen im Saarland mindestens diesem Standard, in vielen Fällen bieten sie deutlich mehr.

Grundsätzlich ist es so, dass das, was die Beihilfe übernimmt, auch von der privaten Restkostentarifversicherung getragen wird – nicht mehr und nicht weniger. Aber auch hier sind beide Absicherungen in aller Regel nicht vollständig deckungsgleich. Zudem gibt es eben für die meisten Beamten noch eine Differenz zwischen einer 100 Prozent Kostenübernahme der beihilfefähigen Leistungen und der 100 Prozent Kostenübernahme aller gewünschten Leistungen.

Ein Beispiel: Wünschen Beamte im Saarland stationäre Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung, müssen sie diese selbst zahlen, da diese nicht beihilfefähig sind. Auch Material- und Laborkosten werden maximal hälftig erstattet. Die Differenz müssen die Beamten allein tragen – oder mit einer Beihilfeergänzung als Zusatzbaustein abdecken.

Beihilfeergänzung: Warum Beamte im Saarland den PKV Zusatztarif abschließen sollten

Schaut man sich die Tarifvielfalt bei den privaten Krankenversicherern an, wird schnell klar, dass eigentlich keine Wünsche offen bleiben müssen. Für alle gewünschten Leistungen kann im Prinzip eine Versicherung oder ein Tarifmodul nach dem Baustein-Prinzip hinzugenommen werden. Das ist die große Stärke der PKV: ihre Flexibilität. Statt Einheitsbrei ist ein individueller Gesundheitsschutz möglich, der genau das versichert, worauf man besonderen Wert legt: Mit einem Beihilfeergänzungstarif lassen sich neben den stationären Wahlleistungen auch Krankenzusatzversicherungen für Sehhilfen, Zahnersatz sowie zu Heilpraktikerleistungen günstig versichern. Im Idealfall decken dann Beihilfe, Restkostenversicherung und Beihilfeergänzung sämtliche Kosten ab und der Beamte muss keine Zuzahlung mehr leisten:

Beihilfe + PKV-Beamtentarif + Beihilfeergänzung = bedarfsgerechte Absicherung

Nachgefragt: „Welche Versorgungslücke haben Sie so?“

Kritisch nachgefragt, ob der eigene Versicherungsschutz denn wohl ausreichend sei, werden die meisten Beamten mit den Schultern zucken. Denn oft ist gar nicht klar, welche Leistungen von Beihilfe und PKV übernommen werden – und welche nicht. Letztere können dann bitter werden, wenn nicht beihilfefähige und auch sonst nicht abgesicherte Leistungen plötzlich erforderlich sind – oder gewünscht werden – und einen tiefen Griff ins Portemonnaie bedeuten.

Wir sind als unabhängige Versicherungsexperten spezialisiert auf Beamtenversicherungen und Tarifoptimierung. Gern prüfen wir Ihren Versicherungsstatus, das heißt Ihre Verträge und Ihre Bedürfnisse auf Versorgungslücken hin und suchen für Sie passende Alternativen oder Ergänzungen.

Jetzt Termin vereinbaren und mit einer Beratung durch Versicherungsprofis im Bereich Beamtenversicherung und Tarifoptimierung (individuelle) Beihilfelücken schließen.

Unser Tipp für Beamte im Saarland: Die wirklich sinnvollen Beamtenversicherungen:

Als Beamter im Saarland in die PKV oder GKV? Können Sie wirklich frei wählen?

Nein! Obwohl Beamte im Saarland grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit sind, wechseln die meisten von ihnen in eine private Krankenversicherung. Das liegt ganz einfach daran, dass nur so die volle Beihilfe in Anspruch genommen werden kann. Entscheidet sich ein Beamter z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil er viele Kinder hat, für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse, muss er die Beiträge dafür allein tragen – und erhält auch nur wenige Leistungen aus der Beihilfe.

PKV Öffnungsklausel für Beamte mit hohem Gesundheitsrisiko (Vorerkrankungen, Behinderungen)

Diese besondere Beihilfelücke ist bekannt und es gibt dafür auch eine gute Lösung. Im Rahmen einer Öffnungsaktion garantieren die teilnehmenden privaten Krankenversicherungen (und das ist die absolute Mehrheit) den betroffenen Beamten, sie mit gedeckelten Risikozuschlägen (maximal 30 Prozent) und ohne Leistungsausschlüsse aufzunehmen. So wird auch gesundheitlich vorbelasteten Beamten ermöglicht, in die PKV zu wechseln und von der Beihilfe zu profitieren.

Mehr zur PKV Öffnungsaktion für Beamte im Saarland mit relevanten Vorerkrankungen und/oder Behinderungen erfahren Sie hier:

Die pauschale Beihilfe: Eine gute Alternative?

Eine weitere Option, um Beamten u. a. eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu ermöglichen, bietet die pauschale Beihilfe. Hierbei erhalten Beamte einen pauschalen Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen. Diesen können sie für eine Krankenvollversicherung in einer privaten oder gesetzlichen Versicherung verwenden. Ähnlich wie beim Arbeitgeberzuschuss beläuft sich die Höhe auf 50 Prozent der Beiträge bzw. auf maximal die Hälfte des sogenannten GKV Höchstbeitrags. 2022 liegt dieser bei 353,14 Euro, das ist die Hälfte von 706,28 Euro.

Das Saarland hat die pauschale Beihilfe bisher nicht geplant. Anders sieht es aus in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen sowie Baden-Württemberg (ab 2023).

In der Übersicht: Die Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe

(Klassische) INDIVIDUELLE BEIHILFE PAUSCHALE BEIHILFE (Nicht im Saarland!)
Beamte erhalten je nach Beihilfesatz einen individuellen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden KrankheitskostenBeamte erhalten einen pauschaler Zuschuss zu einer Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat) und können so ohne finanzielle Nachteile in der GKV bleiben
PKV Öffnungsaktion: Option für gesundheitlich vorbelastete BeamteGesundheitsschutz kann um private Krankenzusatzversicherungen ergänzt werden
günstiger I: Beilhilfeanspruch (zw. 50 bis 80 %) liegt meist über dem GKV-Niveaukein Abrechnungsaufwand, erfolgt meist direkt mit der GKV
günstiger II:Differenz zu Beihilfeleistungen wird im Idealfall durch günstige PKV Beamtentarife + Beihilfeergänzung abgedecktggf. günstigere Beiträge für Beamte mit vielen Kindern (kostenlose GKV-Familienversicherung), niedrigem Sold (Teilzeit, untere Gehaltsgruppe)
günstiger III: umfassende und garantierte Leistungen über den Regelleistungen der GKV, nicht einseitig kürzbarEntscheidung für pauschale Beihilfe ist unumkehrbar: Anspruch auf Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen verfällt
individuell & bedarfsgerecht: Gesundheitsschutz nach Maß mit dem Baustein-Prinzip der PKVProblem beim Umzug in ein Bundesland: wenn dort keine pauschale Beihilfe eingeführt ist, müssen GKV-Beiträge allein getragen werden
Die Kosten müssen abgerechnet und von der Krankenversicherung und der Landesbeihilfestelle zurückgefordert werden, häufig ist eine Vorleistung nötigZuschusshöhe begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro)

Für Beamte im Saarland gibt es sie zwar noch nicht, aber mehr über die alternative Beihilfeform „pauschale Beihilfe“ lesen Sie hier: