![Beihilfe Sachsen-Anhalt und PKV, was ist versichert?](https://kvoptimal.de/wp-content/uploads/2024/04/20221126_Beihilfe_Sachsen-Inhalt_und_PKV_was_ist_versichert.jpg)
Beihilfe in Sachsen-Anhalt. Was ist laut Beihilfeordnung versichert? Welche PKV und Zusatztarife (Beihilfeergänzung) brauchen Beamte noch?
Inhaltsverzeichnis
- Beihilfe Hessen und PKV: Was ist versichert?
- Für welche Krankheitskosten kommt Beihilfe in Sachsen-Anhalt auf?
- Was übernimmt die Beihilfe in Sachsen-Anhalt nicht? (Stichwort Beihilfelücken)
- Als Beamter in Sachsen-Anhalt in die PKV oder GKV? Haben Sie eine echte Wahl? (Stichwort: pauschale Beihilfe)
- Auch mit Vorerkrankungen in die PKV? (Stichwort: Öffnungsklausel PKV)
Beihilfe Sachsen-Anhalt und PKV: Was ist versichert?
Eine Besonderheit des Beamtenstatus ist, dass diese Berufsgruppe beihilfeberechtigt ist. Beamte in Sachsen-Anhalt und in den anderen Bundesländern sowie Bundesbeamte sind von der Versicherungspflicht befreit und können sich jederzeit privat versichern. Hier ist der jeweilige Dienstherr – das Bundesland oder der Bund – dazu verpflichtet, für seine Beamten zu sorgen und einen Zuschuss zu den Kosten für die Krankenversicherung zuzüglich zum Sold zu zahlen. Die ganze Organisation hierfür übernimmt die Beihilfe als ein eigenständiges Krankensicherungssystem. Beamte in Sachsen-Anhalt erhalten mindestens 50 Prozent (z. B. bei einem beihilfeberechtigten Kind) bis maximal 80 Prozent (beihilfeberechtigte Kinder). Hier lesen Sie, wie hoch die Beihilfesätze ausfallen – wer also wie viel Beihilfe erhält – was genau in welcher Höhe an Aufwendungen von der Beihilfe abgedeckt wird und wie ein optimaler Gesundheitsschutz aussieht, der Beihilfe, private Krankenversicherung und Zusatzbausteine wie die Beihilfeergänzung clever miteinander kombiniert.
Für welche Krankheitskosten kommt Beihilfe in Sachsen-Anhalt auf?
Die Beihilfe übernimmt nicht die gesamten anfallenden Kosten für die Krankenversicherung. Die folgenden Beihilfesätze von 50, 70 und 80 Prozent gelten immer für bestimmte Personenkreise. So erhalten Beamte im aktiven Dienst je nach Kinderanzahl 50 oder 70 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet. Bei Pensionären, beihilfeberechtigten Ehepartnern und Beamten in Elternzeit sind es immerhin 70 Prozent. Vergleicht man die Beihilfesätze mit dem, was der „normale“ Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Zuschuss erhält, nämlich maximal 50 Prozent, erscheint die Beihilfe durchaus attraktiv.
Wie viel Beihilfe erhalten Beamte in Sachsen-Anhalt? (Stichwort: Beihilfesätze)
Personenkreis | Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung | PKV-Leistung |
Beamter (mit einem berücksichtigungsfähigen Kind) | 50 % | 50 % |
Beamter mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre Beamte in Elternzeit (unabhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder) | 70 % | 30 % |
Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen | 80 % | 20 % |
Polizeianwärter, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte im aktiven Dienst: 100 % Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei Zahnersatz 65 % der Regelleistung) |
Die Beihilfeleistungen für Beamte in Sachsen-Anhalt
Die Beihilfeleistungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und verweisen dabei mehr oder weniger auf die Leistungen des Bundes laut Bundesbeihilfeverordnung. Für das Beihilferecht Sachsen-Anhalts gilt in weitem Umfang das Bundesrecht. Welche Leistungen Beamten in Sachsen-Anhalt zustehen bzw. welche Einschränkungen z. B. durch Höchstgrenzen, Leistungsausschlüsse, Eigenanteile gelten, erfahren Sie in der folgenden Übersicht mit relevanten Leistungsfällen für die verschiedenen Bereiche:
HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfe | bis zu 60 % |
Zweibettzimmer/Chefarztbehandlung | ja |
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag | 24,50 Euro |
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr unter dieser Grenze lagen: | < 20.000 Euro |
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Ärztliche Behandlung | Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen |
Heilpraktikerleistungen | Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe |
Arzneimittel | Ärztlich verordnete Arzneimittel, entfällt bei Kindern, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro) |
Beförderung | Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro) |
Hilfsmittel | Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro) |
Sehhilfen | Gläser und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Gestelle sind nicht beihilfefähig |
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Zahnärztliche Behandlung | Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen |
Zahnersatz | beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst) |
Implantate | bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer |
Material- u. Laborkosten | zu 60 % beihilfefähig |
Kieferorthopädie | Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen, bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus |
LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Regelleistungen | Ja, Zuzahlung von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage |
Zweibettzimmer | Ja, Zuzahlung von 14,50 Euro je Tag |
Privatärztliche Behandlung | Ja |
LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Ambulant/Stationär | Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI |
Unterkunft/Verpflegung | Wird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten ist |
SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Kur- und Rehaleistungen | Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 Euro/Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre), stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 Euro), Unterkunft, Verpflegung |
Familien- und Haushaltshilfe | 28 Tage bei schwerer Krankheit bzw. akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben oder pflegebedürftig sind auch bei außerhäuslicher Unterbringung, inkl. 28 Tage danach, sowie bei Tod; bis zu 11 Euro/Stunde |
Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens |
Kostendämpfungspauschale | 80–560 Euro pro Jahr mit Ausnahmen, je nach Besoldungsstufe |
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag | 200 Euro, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen |
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Was übernimmt die Beihilfe in Sachsen-Anhalt nicht? (Stichwort Beihilfelücken)
Zur Beantwortung der Frage, ob und welche Beihilfelücken bei der Beihilfe in Sachsen-Anhalt bestehen, helfen zum einen die Beihilfesätze und zum anderen die Beihilfeleistungen.
Beihilfelücke 1: Betrifft die Beihilfesätze
Ein Blick auf die Beihilfesätze zeigt, dass zu 100 Prozent der Kostenübernahme der beihilfefähigen Leistungen mindestens 20 Prozent bis maximal 50 Prozent fehlen. Um diese Lücke zu füllen, müssen Beamte in Sachsen-Anhalt eine darauf abgestimmte private Krankenversicherung verpflichtend abschließen. Hier gibt es viele private Krankenversicherer, die auf die Bedürfnisse von Beamten spezialisiert sind, und maßgeschneiderte Beamtentarife anbieten, die eben den Rest versichern zu 50, 30 oder 20 Prozent, ergänzend zur Beihilfe. Diese Tarife werden auch als beihilfekonforme Tarife oder Restkostentarife bezeichnet.
Beihilfelücke 2: Betrifft die Beihilfeleistungen
Das Leistungsniveau der Beihilfe Sachsen-Anhalt orientiert sich in aller Regel daran, was auch Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse an Regelleistungen erhalten. Nicht selten z. T. deutlich darüber hinaus. Daran wiederum orientiert sich auch die ergänzende private Krankenversicherung über die Restkosten, die meist auch für die beihilfefähigen Leistungen aufkommt. Diese sind häufig beschränkt oder mit Zuzahlungen belegt, was z. B. bei Zahnersatz, Sehhilfen, Einzelzimmer und alternativen Heilmethoden (Heilpraktikerbehandlung) der Fall ist. Um seinen Versicherungsschutz zu verbessern, Kostenrisiken zu minimieren und Eigenanteile zu vermeiden, lässt sich mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung vorsorgen. Beamte in Sachsen-Anhalt haben die Möglichkeit, sogenannte Beihilfeergänzungstarife zu wählen.
Warum ist die Beihilfeergänzung für Beamte in Sachsen-Anhalt so wichtig bei der Wahl der PKV?
Ein Beihilfeergänzungstarif ist der richtige Zusatzbaustein einer PKV bei Kostendifferenzen. Die Beihilfeergänzungstarife decken demnach die Leistungen ab, die nicht durch Beihilfe und Restkostenversicherung bereits übernommen werden. Genau auf den individuellen Bedarf abgestimmt, kann der Zusatztarif gestaltet werden und Leistungen bzw. Beihilfelücken bei Hilfsmitteln, Zahnersatz, Sehhilfen, Chefarztbehandlung, Auslandsreisen etc. schließen.
Es gibt einige private Krankenversicherer mit mehreren Hundert Tarifen und Tarifkonstellationen in ihrem Portfolio. Ein Gesundheitsschutz nach Maß ist eine große Stärke der PKV, die Beamte in Sachsen-Anhalt an den vollkommen flexiblen Bausteinen zur Beihilfeergänzung für sich nutzen können.
Welche Beihilfelücken habe ich?
Wer sich nicht sicher ist, ob die „Grundversorgung“ mit Beihilfe und beihilfefähigem PKV-Tarif ausreicht oder welche Beihilfelücken noch nicht sichtbar und erst später bei der Familienplanung oder im Alter zutage treten können, kann das prüfen lassen. Dazu können Beamte in Sachsen-Anhalt ihren Versicherungsstatus von Versicherungsexperten einfach durchchecken lassen. Hierbei werden Schwachstellen auch in Hinsicht auf die persönliche Lebensplanung ausgemacht und passende Tarife bzw. Tarifkombinationen für eine rundum verlässliche Absicherung zu fairen Preisen gefunden.
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Tipp: So sind Sie rundum gut versichert als Beamter in Sachsen-Anhalt. Unser kompakter Überblick mit den wirklich sinnvollen Beamtenversicherungen:
Als Beamter in Sachsen-Anhalt in die PKV oder GKV? Haben Sie eine echte Wahl? (Stichwort: pauschale Beihilfe)
Während Sachsen-Anhalt wie oben beschrieben in puncto Beihilfe eng am Bundesrecht operiert, wagten einige Bundesländer, allen voran Hamburg, ein Novum mit der Einführung der pauschalen Beihilfe. Neben Hamburg sind es Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und ab 2023 auch Baden-Württemberg, die diese zweite Beihilfeform neben der bisher einzigen individuellen Beihilfe eingeführt haben bzw. es vorhaben. Weitere Länder prüfen die Einführung und haben z. B. die pauschale Beihilfe in ihre aktuellen Koalitionsverträge aufgenommen.
Die pauschale Beihilfe sorgt dafür, dass Beamte sich erstmals frei entscheiden können, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Der Grund ist einfach: Um die individuelle Beihilfe zu erhalten, mussten sich Beamte bisher privatversichern. Wollen sie sich dennoch freiwillig gesetzlich versichern, hatten sie sämtliche Kosten für ihre Krankenversicherung allein zu tragen. Da das für die meisten Beamten mit finanziellen Einbußen einhergeht, haben sich nur sehr wenige Beamte für die GKV entschieden. Da Sachsen-Anhalt keine pauschale Beihilfe anbietet und dies zum aktuellen Zeitpunkt (November 2022) auch nicht plant, haben Beamte in diesem Bundesland keine echte Wahlfreiheit ihrer Krankenversicherung.
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe ist die Alternative zur bisherigen individuellen Beihilfe. Im Unterschied zu dieser, die jeweils zu den tatsächlich anfallenden Aufwendungen gewährt wird, wird bei der pauschalen Beihilfe eine Pauschale als Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Die Höhe der pauschalen Beihilfe richtet sich immer nach der Besoldung und ist begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags, also 353,14 Euro von 706,28 Euro (Stand 2022).
Mehr über die neue Beihilfeform „pauschale Beihilfe“, die bereits in vielen Bundesländern gilt, erfahren Sie hier
Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe (Auswahl)
Mit der Einführung der Beihilfealternative haben viele Beamte seit wenigen Jahren auch die Qual der Wahl: pauschale Beihilfe oder individuelle Beihilfe? Welche Vor- und Nachteile beide Beihilfeformen haben, können Sie anhand der folgenden Übersicht besser einschätzen:
(Klassische) INDIVIDUELLE BEIHILFE | PAUSCHALE BEIHILFE |
---|---|
beteiligt sich prozentual an den tatsächlich anfallenden Krankheitskosten | beteiligt sich pauschal an den Kosten für die Krankenvollversicherung |
Option PKV Öffnungsklausel für Beamte mit Vorerkrankungen: ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenzten Risikozuschlägen privat versichert | ergänzend zur GKV können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden |
Beilhilfeanspruch laut Beihilfeverordnung von 50 bis 80 % liegt über dem Niveau des Arbeitgeberzuschusses für „normale“ Arbeitnehmer | kein Abrechnungsaufwand, erfolgt meist direkt mit der GKV |
Restbetrag zur Beihilfe (20, 30 oder 50 %) wird durch eine günstige private Krankenversicherung (Restkostenversicherung, Beamtentarife, beihilfekonforme Tarife) abgedeckt | ggf. günstigere Beiträge für Beamte mit vielen Kindern, niedrigem Sold z. B. in Teilzeit, untere Gehaltsgruppe |
In der Regel umfangreichere und garantierte Leistungen über den Regelleistungen der GKV | Anspruch verfällt auf die Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen |
Baustein-Prinzip der PKV: individueller, bedarfsgerechter Gesundheitsschutz | Problematisch ist der Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe: da keine Unterstützung vom neuen Dienstherrn müssen GKV-Kosten allein getragen werden |
Abrechnung erfolgt mit Beihilfestelle und Versicherung, häufig Vorleistung nötig | Zuschusshöhe begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro) |
Auch mit Vorerkrankungen in die PKV? (Stichwort: Öffnungsklausel PKV)
Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherungen war ein wichtiger Beitrag, um das Beihilfesystem für Beamte in Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Mehrheit der privaten Krankenversicherungen haben sich mit der PKV-Öffnungsklausel dazu verpflichtet, auch gesundheitlich vorbelastete Beamte in Sachsen-Anhalt und deren beihilfeberechtigte Angehörige aufzunehmen und privat zu versichern. Beamte, die aufgrund ihres hohen Gesundheitsrisikos von den PKV-Anbietern abgelehnt wurden oder mit hohen Zuschlägen konfrontiert waren, können sich mit der Öffnungsaktion zu fairen Preisen privat versichern und vom Beihilfesystem in Sachsen-Anhalt profitieren. Vorausgesetzt, der Antrag erfolgt fristgemäß und erfüllt auch die anderen Bedingungen, verzichten die Versicherungen auf Leistungsausschlüsse und deckeln Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent.
Mehr zur PKV Öffnungsklausel für gesundheitlich vorbelastete Beamte in Sachsen-Anhalt lesen Sie hier: