Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für Kranken- und Pflegeversicherung gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung ist relevant für alle gesetzlich versicherten (freiwillig oder pflichtig versichert) Arbeitnehmer. Durch die Medien kürzlich veröffentlicht, haben deutsche Bürger auch im kommenden Jahr mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu rechnen. Dies führt zu steigenden Beiträgen in der Sozialversicherung. Für Angestellte heißt es dann „weniger Netto vom Brutto“.

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Was bedeutet das für Sie ab dem 01.01.2015?

Gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte mit einem Bruttoeinkommen bis zur Höchstgrenze der Beitragsbemessungsgrenze zahlen jährlich 431,10€ mehr Beitrag. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber diese Kosten hälftig.

Freiwillig gesetzlich Versicherte Selbständige mit beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen tragen die Mehrbelastung alleine.

Rückblickend betrachtet, handelt es sich dennoch um eine moderate Erhöhung. Da es im System der privaten Krankenversicherung durch medizinischen Fortschritt, steigende Lebenserwartung und Krankheitskosten auch zu Beitragssteigerungen kommt, haben wir für Sie beide Systeme transparent gegenübergestellt. Dabei haben wir bei der Betrachtung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen einen Referenzkunden gewählt, der unseren Kunden am nächsten kommt. Langjährig privat krankenversichert verfügt Herr B., 50 Jahre alt, aus Berlin über ein Krankentagegeld in Höhe von 3.000€ pro Monat, 2-Bett-Zimmer Unterbringung und Chefarzt versichert und hat für seinen Tarif entschieden einen angemessenen Selbstbehalt zu wählen.

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Der Beitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stieg somit um 52% seit 1999. Vergleichsweise stieg der Beitrag der Referenz-PKV um 62%. Beitragssteigerungen sind wie Preissteigerungen von Verbrauchsgütern normal und planbar. Gut geplant ist schon gewonnen. Schauen Sie im Blog-PKV „Portabilität der Altersrückstellungen - Was ist das?“nach den fünf Säulen der Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter. Hier erfahren Sie alles zu den Möglichkeiten einer nachhaltigen und sicheren Planung.

Hinweis für gesetzlich Versicherte: 2015 entfällt der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9%. Dieser wird dann individuell von jeder Krankenkasse festgelegt. Dadurch entsteht ein höherer Wettbewerb am Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich hat damit jeder gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird.

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