Beitragsentlastung durch Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

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Björn Kotzan
14. Juni 2018

Beitragsentlastung durch Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

Sobald ein Angestellter die Versicherungspflichtgrenze von aktuell jährlich 59.400 Euro beziehungsweise monatlich 4.425 Euro (Stand 2018) überschreitet, ist er nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann sich privat versichern.

Auch als Privatversicherter muss man nicht auf die Unterstützung des Arbeitgebers bei den Krankheitskosten verzichten. Neben dem Arbeitgeberzuschuss gibt es in der PKV mehrere Möglichkeiten, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu erhalten. Außerdem bieten Beitragsrückerstattungen, Altersrückstellungen, Beitragszuschüsse für Rentner sowie steuerfreie Leistungen und Erstattungen vielfältige Einsparmöglichkeiten in der PKV. Wir stellen Ihnen in unserem Beitrag die wichtigsten und wirksamsten Mechanismen zur Beitragsentlastung in der PKV vor.

Beitragsentlastung durch Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV

 

Was in der gesetzlichen Krankenkasse klar geregelt ist, trifft auch für privatversicherte Angestellte zu. Auch sie erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge für die private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Die Voraussetzung für diesen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist hier allerdings, dass die private Krankenkasse Leistungen anbietet, die mindestens denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Der Grundgedanke hinter der Beteiligung der Arbeitgeber an den Gesundheitskosten ist übrigens, dass diese sozusagen in die Gesundheit ihrer Angestellten investieren und am Ende auch von deren Arbeitskraft profitieren.

Was zahlt der Arbeitgeber maximal für die private Krankenversicherung?

Heutzutage wird der prozentuale Krankenversicherungsbeitrag weitgehend paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Ausgenommen sind kassenindividuelle Zusatzbeiträge (nur GKV), die der Arbeitnehmer derzeit alleine trägt. Laut Koalitionsvertrag ist aber angekündigt, dass die Finanzierung der Krankenversicherungskosten bald wieder paritätisch erfolgen soll.

Der Arbeitgeberzuschuss ist nach oben hin gedeckelt. Zum einen durch den maximalen Zuschuss von 323,03 Euro, der sich wiederum an dem maximalen GKV-Beitrag orientiert, und zum anderen auf 50 Prozent des tatsächlichen PKV-Monatsbeitrags. Diese dynamische Rechengröße wird jährlich – meist im Herbst – an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst.

Für Arbeitnehmer ohne Krankentagegeldversicherung ist der Zuschuss auf 309,75 Euro begrenzt. Der Staat begrüßt als die Absicherungen bei Arbeitsunfähigkeit indem er den Arbeitgeber bei der Tarif-Finanzierung beteiligt.

Im Unterschied zu gesetzlich Versicherten wird der Arbeitgeberzuschuss als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht direkt an die private Versicherung ausgezahlt, sondern dem Versicherten mit seinem Gehalt ausgezahlt. Zum Nachweis über seine Beitragshöhe genügt der Lohnbuchhaltung ein Beleg des Versicherers, der bei Veränderungen unaufgefordert ausgestellt wird.

Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung

Für die Pflegepflichtversicherung für privat krankenversicherte Mitarbeiter fällt der übliche Arbeitgeberanteil von 1,275 Prozent beziehungsweise 56,42 Euro (Stand 2018) an. Kinder sind in der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei versichert. Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 53.100 Euro respektive monatlich 4.425 Euro.

Freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Zusätzlich zum Pflichtanteil des Arbeitgebers kann dieser außerdem freiwillig weitere Kosten (z. B. zu Ihrem PKV-Beitrag oder ggf. Ihre Selbstbeteiligung) teilweise übernehmen. Dieser freiwillige zusätzliche Arbeitgeberanteil darf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Kosten der Versicherung betragen.

Beispiel 1:
monatlicher PKV-Beitrag: 400 Euro
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (Pflicht): 200 Euro
Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss (freiwillig): bis zu 200 Euro

Beispiel 2:
monatlicher PKV-Beitrag: 800 Euro
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (Pflicht): 323,03 Euro (= Höchstzuschuss)
Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss (freiwillig): bis zu 400 Euro

Sollten wie im Beispiel 2 50 Prozent Ihres Beitrags den Höchstzuschuss von 323,03 Euro überschreiten und Ihr Arbeitgeber freiwillig auch nicht mehr bezuschussen, können Sie die Möglichkeit prüfen lassen, Ihre PKV-Beiträge durch einen internen Tarifwechsel zu reduzieren. Mit einem einfachen Wechsel des PKV-Tarifs innerhalb Ihres Versicherers bleiben Ihre Altersrückstellungen und sonstigen Rechte vollständig erhalten – und Sie kommen in einen neueren, häufig leistungsstärkeren Tarif mit umfangreicheren Leistungen. Die Versicherungsexperten von KVoptimal.de bieten Ihnen eine kompetente Beratung, jahrzehntelange Expertise und ein individuelles PKV-Gutachten mit einer realistischen Einschätzung und mit klaren Handlungsempfehlungen – unabhängig und unverbindlich.

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist grundsätzlich steuerfrei. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig höhere Zuschüsse, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige

Wird der Arbeitgeberzuschuss nicht voll ausgeschöpft, wenn also der PKV-Beitrag den Betrag des doppelten Höchstzuschusses nicht übersteigt, kann der Restzuschuss für Familienangehörigen zugutekommen. Begünstigte sind alle privat versicherten, nicht berufstätigen Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre, arbeitslose Kinder bis 23 Jahre oder bis zum 25. Geburtstag, wenn die Kinder beispielsweise ein FSJ oder Wehrdienst leisten. Für behinderte Kinder, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, gilt die Zuschussberechtigung ohne Altersbegrenzung.

Beispiel 3:

monatlicher PKV-Beitrag: 560 Euro
monatlicher Beitrag zur Pflegeversicherung (PV): 80 Euro

Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (Pflicht) zur PKV: 280 Euro
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (Pflicht) zur PV: 40 Euro

Der Restzuschuss für die PKV beträgt: 43,03 Euro
Der Restzuschuss für die PV beträgt: 16,42 Euro

In dieser Höhe kann der verbliebene Teil des Arbeitgeberzuschusses für die Finanzierung der Beiträge von Familienangehörigen verwendet werden.

Arbeitgeberzuschuss zur Selbstbeteiligung

Der Arbeitgeber darf nicht nur den PKV-Beitrag mittragen, sondern auch jährlich bis zu 600 Euro Selbstbeteiligungskosten übernehmen. Diese Kosten müssen dann über die tatsächlich angefallenen Rechnungen nachgewiesen werden. Knackpunkt ist häufig, dass Arbeitnehmer nicht wollen dass Arbeitgeber über den Gesundheitszustand Bescheid wissen. Hier muss jeder Arbeitnehmer individuell für sich entscheiden.

 

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Der Beitragszuschuss für Rentner in der PKV

Im Normalfall steigen die PKV-Beiträge mit zunehmendem Alter. Das liegt zum Beispiel daran, dass der Versicherte immer häufiger und im größeren Umfang medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss, deren steigende Kosten gedeckt werden müssen. Um die PKV-Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten, hat der Versicherer mit einigen Mechanismen vorgesorgt. Dazu gehören zum einen die besonderen Altersrückstellungen oder auch gesetzlicher Zuschlag genannt. Das heißt, dass jeder Privatversicherte bis zum Alter von 60 Jahren 10 Prozent seiner monatlichen Beiträge vorsorglich dafür einzahlt, um damit die Kosten nach dem Renteneintritt zu reduzieren.

Wenn mit dem Renteneintritt der Arbeitgeberzuschuss wegfällt, und der PKV-Beitrag nur unwesentlich sinkt, kann er für viele Versicherte eine finanzielle Belastung werden. Aber auch Rentner können einen Zuschuss für die Beiträge zur PKV beantragen.

Der Antrag für den Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung muss beim jeweiligen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Es ist empfehlenswert, den Beitragszuschuss direkt mit der Rente zu beantragen, damit er im Idealfall zusammen mit der ersten Rentenzahlung ausgezahlt wird und die Beitragslast von Anfang an reduziert wird. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der ausgezahlten Rentenleistung und beträgt aktuell (2018) 7,3%. Wer also eine Hohe gesetzliche Rente bezieht, bekommt einen hohen Zuschuss. Wer in einem Versorgungswerk (Kammernberufe: Apotheke, Rechtsanwälte, Ärzte, etc.) versichert ist und deswegen keine gesetzliche Rente bezieht, bekommt auch keinen Zuschuss.

Steuerfreie Zuschüsse

Neben dem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss PKV können Sie weitere gesundheitliche Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zum einen können Sie die PKV-Beiträge vollständig steuerlich absetzen, soweit die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die Beitragsanteile für sogenannte Komfortleistungen sind nicht absetzbar (Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktiker, etc.). Weiterhin ist es möglich, sogenannte außergewöhnliche Belastungen anbringen, die nicht bereits von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet wurden. Zu diesen Krankheitskosten zählen zum Beispiel Rezeptgebühren, Medikamente, Verbandsmaterial, Brillen, Augen-Laser-OP, Zahnersatz, Hörgeräte, Reha, Krankengymnastik oder Massagen.

Auch für Beamte gilt, dass sie ihre PKV-Beiträge und die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können.

Weitere Vorteile mit einer privaten Krankenversicherung

Auch über die verschiedenen Arten für einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung hinaus, gibt es zahlreiche weitere Vorteile für Privatpatienten. Ein wichtiger ist die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Bleiben sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes leistungsfrei, das heißt, werden keine Rechnungen eingereicht, erstatten viele private Krankenkassen ihren Mitgliedern bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Hier lohnt es sich, Rechnungen zu sammeln und diese erst dann zur Erstattung einzureichen, wenn die Höhe der Rechnungen klar höher ist, als die mögliche Beitragsrückerstattung. Finanziell attraktiv sind Beitragsrückerstattungen aber vor allem, weil Sie im Fall einer Beitragsrückerstattung PKV immer den vollen Beitrag, also sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil zurückerhalten.

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung im Überblick:

  • Umfangreichere Leistungen als die der gesetzlichen Krankenversicherung (Medikamente, Behandlungen etc.)
  • Beitragsrückerstattungen
  • Meist höhere Kostenerstattung bei Zahnarztleistungen
  • Übernahmen von Homöopathie
  • Kürzere Wartezeiten beim Arzt

Fazit

Es gibt viele, die mit dem Gedanken spielen, sich privat zu versichern, sich aber vor hohen und steigenden PKV-Beiträgen fürchten. Dafür, dass der PKV-Beitrag stabil und auch im Alter bezahlbar bleibt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu erhalten – ohne dafür viel tun zu müssen. Privatversicherte Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Familienangehörige – und privatversicherte Rentner einen Beitragszuschuss für ihren PKV-Beitrag ab dem Renteneintritt. Ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist meist gedeckelt und orientiert sich an den Größenordnungen, die gesetzlich Versicherte erhalten.
Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung weitere Vorzüge wie die Möglichkeit der Beitragserstattung, höheren Kostenerstattungen und allgemein umfangreicheren Leistungen.

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