Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung

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Anja Glorius
5. Juli 2018

Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung

Für die meisten ist der Eintritt ins Rentenalter ein großer Schritt, der mit großer Freude, aber auch mit einigen Unwägbarkeiten verbunden ist. Wie hoch ist meine Rente? Reicht das Geld zum Leben? Muss ich mich einschränken? Klar ist, wer mit gesetzlicher oder privater Rente oder einer Lebensversicherung vorgesorgt hat, um das niedrigere Einkommen abzufangen, ist hier im Vorteil.

Auch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung fällt weg. Aber es gibt eine Möglichkeit, einen gesetzlichen Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Wie hoch dieser ausfällt, wem er zusteht und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.

 

Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung

 

Daran ändert sich grundsätzlich nichts: Auch als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie wie im bisherigen Erwerbsleben Ihre PKV-Beiträge weiterhin selbst an Ihre Krankenversicherung. Einzig das Krankengeld fällt als Leistung weg, was Sie mit dem Ausscheiden aus den Arbeitsleben aber auch nicht mehr benötigen. Für viele Versicherte fällt auch der gesetzliche Zuschlag weg. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, die automatisch mit dem Rentenantrag einen Zuschuss für die KV-Beiträge im Alter beantragen, müssen Sie als Mitglied einer privaten Krankenkasse einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Hier haben wir Ihnen alle weiteren wichtigen Voraussetzungen für einen Beitragszuschuss für Rentner in der PKV aufgelistet:

 

Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss als Rentner:

 

– der Versicherte bezieht eine gesetzliche Rente
– auch Freiberufler und Selbständige erhalten einen Zuschuss zu ihren PKV-Beiträgen im Alter, wenn sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder freiwillig Beiträge an die Rentenkasse abgeführt haben
– das PKV-Unternehmen unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht bzw. der Aufsicht eines Staates, der das Europarecht anwendet
– der Versicherte ist innerhalb der EU wohnhaft
– privat krankenversicherte Rentner müssen beim jeweiligen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen

Es kommt also nicht auf den Umfang des vereinbarten Tarifes oder Versicherungsschutzes an. Außerdem wird der Beitragszuschuss unabhängig von der Rentenhöhe ausgezahlt beziehungsweise davon, ob der Rentner über sonstiges Vermögen verfügt.

 

Wie hoch ist mein Beitragszuschuss in der Rente?

 

Privat versicherte Rentner erhalten den gleichen Beitragszuschuss, den Rentner erhalten, die freiwillig in einer GKV versichert sind. Wie Sie es schon vom Arbeitgeberzuschuss kennen, gilt auch hier, dass der halbe allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenkassen als Grundlage verwendet wird. Hier wiederum mit der Einschränkung, dass der Beitragszuschuss die Hälfte Ihrer individuellen Beitragshöhe ebenfalls nicht übersteigen darf. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zurzeit 14,6 Prozent und wird zur Hälfte – in Höhe von 7,3 Prozent – von der Rentenversicherung übernommen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung von Rentnern allein zu tragen ist. Geregelt ist dies im Sozialgesetz im § 106 Abs. 3 Satz 2 SGB VI.

 

Update 12/2020: Der Beitragszuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde mittlerweile um den hälftigen gesetzlichen Zusatzbeitrag erhöht. Tatsächlich beträgt der Beitragszuschuss heute 7,85 %  (7,3 + 0,55) der gesetzlichen Rente. Wer als Arbeitnehmer eine gesetzliche Rente von 2.000 Euro monatlich erhält, kann mit 157 Euro Zuschuss zur PKV rechnen. Wenn der PKV Beitrag im Rentenalter zusätzlich durch einen Beitragsentlastungstarif auf 300 Euro gesenkt werden würde,  beträgt der gezahlte Zuschuss 150 Euro (maximal 50% vom PKV-Beitrag). Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird nicht bezuschusst. 

 

Wir der Zuschuss für Paare auf dem Gesamtbeitrag der PKV berechnet?

Nein. Wer Ehefrau oder Ehemann mitversichert hat, bekommt für den zweiten Vertrag keinen Zuschuss. Dieser Umstand ist dann wichtig, wenn eine hohe gesetzliche Rente besteht und der Beitrag des Eigenvertrages besonders niedrig ist. Dieser Umstand kann eintreten, wenn besonders clever mit Beitragsentlastungstarifen im Erwerbsleben gearbeitet wurde. Der Zuschuss beträgt maximal 50% vom eigenen Beitrag. Beispiel: Mann und Frau zahlen jeweils 350 Euro für den PKV-Beitrag im Rentenalter (=700 Euro Beitrag).  Der Zuschuss zur PKV beträgt 200 Euro, maximal 50% vom Vertrag (350 :2 = 175). Der Rentner bekommt dann nicht 200 Euro, sondern nur 175 Euro. Der zweite Vertrag bekommt keinen Zuschuss.

 

Beispiel Beitragszuschuss für Rentner in der PKV

 

Rente monatlich:

1.800,00 EUR

PKV-Beitrag in der Rente monatlich:

220,00 EUR

Halber PKV-Beitrag monatlich wären:

110,00 EUR

Maximal möglicher Beitragszuschuss von 7,3 %, also 1.800 x 7,3 % sind:

131,40 EUR

PKV-Betrag ist auf die Hälfte zu begrenzen, somit beträgt der Beitragszuschuss:

110,00 EUR

 

 

Kann man das noch optimieren? Sprechen sie uns an.

 

Dieser Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt und ist steuerfrei.

Erhalten Sie neben der eigenen Altersrente noch eine Witwen- oder Waisenrente oder eine Berufsunfähigkeitsrente, wird der Zuschuss aus der Summe beider Renten berechnet. Eine gesetzliche Rente aus dem Ausland wird nicht berücksichtigt.

Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihre Beiträge trotz Beitragszuschuss in der Rente nicht mehr zahlen können, bietet häufig der interne Tarifwechsel wie der Wechsel in den Standardtarif Ihrer PKV eine gute Lösung. Lassen Sie sich von Versicherungsexperten wie KVoptimal.de unabhängig und unverbindlich beraten. Oftmals können Sie mit einem Wechsel in einen jüngeren Tarif nicht nur Beiträge einsparen, sondern auch von mehr Leistungen profitieren – ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren.

 

Den Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung beantragen

 

Wie oben beschrieben, müssen Sie den Zuschuss als privat Versicherter extra beantragen. Damit er zeitgleich mit Ihrer Rente ausgezahlt werden kann, sollten Sie dies möglichst zusammen mit Ihrem Rentenantrag einreichen. Im Allgemeinen enthalten die Rentenanträge bereits entsprechende Felder für diese Angaben.

 

Fazit

 

Wenn Sie auch als Rentner umfassend und bezahlbar versichert sein wollen, ändert sich im Prinzip nicht viel. Genauso wie Sie im Erwerbsleben einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch darauf, von Ihrem Rentenversicherungsträger einen steuerfreien Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung zu erhalten. Dieser orientiert sich an den Höchstbeträgen für Rentner in der GKV beziehungswiese am maximalen Zuschuss in Höhe der Hälfte Ihres Beitrags.

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