Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März, stellt eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von – im Falle der Klägerin – -3 beziehungsweise -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung dar. Demnach müssen die entstandenen Kosten der LASIK-Operation der Augen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Das ist ein Paukenschlag in der PKV-Versicherungsbranche, da die Kosten für die teuren Augenlaserbehandlungen bisher in der Regel nicht erstattet wurden. Wir erklären Ihnen, was eine LASIK-Operation genau ist, wie die Kostenerstatttung für LASIK in der privaten Krankenverischerung bisher gehandhabt wurde und was das BHG-Urteil in der Konsequenz für die PKV-Versicherten bedeuten kann.

Die Klage war in den Vorinstanzen erfolglos geblieben, da argumentiert wurde, dass Fehlsichtigkeit der vorliegenden Art nicht zu den Krankheiten zähle und dem Alterungsprozess entspräche. Auch sei der Klägerin das Tragen einer Brille als möglich und zumutbar unterstellt worden. Der Bundesgerichtshof wiederum hat klargestellt, dass eine Krankheit vorliege, da u. a. zum Normalzustand die volle Sehfähigkeit ohne Einschränkungen etwa beim Lesen oder Auto fahren dazugehöre. Eine Fehlsichtigkeit führt daher zum Vorliegen einer Krankheit, wenn nicht nur eine ganz geringfügige Beeinträchtigung dieser körperlichen Normalfunktion vorliegt, die ohne Korrektur ein beschwerdefreies Sehen nicht ermöglicht. Dies war aufgrund der Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien gegeben. Weiterhin verweist der Bundesgerichthof darauf, dass das Tragen einer Sehhilfe keine Heilbehandlung darstellt und Brillen und Kontaktlinsen lediglich Hilfsmittel sind, mit denen körperliche Defekte über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden. Im Falle der Klägerin bestand also weiterhin die medizinische Indikation und Korrekturbedürftigkeit für deren Behandlung.

Was ist eine LASIK-Operation?

Die LASIK-Operation oder einfach Augenlaserbehandlung ist eine Leistung aus der refraktiven Chirurgie. Durch eine Laserbehandlung sind Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Alterssichtigkeit korrigierbar. LASIK ist das Initialkurzwort für „Laser-in-situ-Keratomileusis“ und bedeutet  

 

10 interessante Fakten zur LASIK-Behandlung der Augen

  1. Die LASIK-OP ist weltweit der am häufigsten durchgeführte medizinische Wahleingriff (bisher über 35 Millionen Menschen)
  2. Mit der LASIK-OP lassen sich folgende Fehlsichtigkeiten korrigieren: Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Alterssichtigkeit
  3. 99% der behandelten Patienten erreichen oder übertreffen eine Sehleistung von 100%
  4. Bereits nach wenigen Minuten nach der OP können sie schon wieder sehen
  5. Autofahren und Arbeiten sind spätestens 48 Stunden nach der Operation kein Problem
  6. Die meisten Personen ab 18 Jahren können mit einer LASIK-OP behandelt werden, vorausgesetzt ihre Sehschärfe hat sich innerhalb von einem Jahr nicht verändert
  7. Im Normalfall werden bei der LASIK-OP beide Augen am selben Tag behandelt
  8. Die Komplikationsrate beträgt weniger als 1 Prozent
  9. Die LASIK-OP bietet ein geringeres Infektionsrisiko als das Tragen von Kontaktlinsen
  10. Die durchschnittliche Eignung für eine LASIK-OP nach Art der Fehlsichtigkeit ist: Kurzsichtigkeit bis von –10 Dioptrien, Weitsichtigkeit bis +4,5 Dioptrien und Hornhautverkrümmung bis zu 6 Dioptrien

 

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Was passiert bei der LASIK-OP?

Folgende vier Schritte gehören zu einer LASIK-Augenlaser-Behandlung.

Vorbereitung

Zunächst wird die Hornhaut mit Augentropfen betäubt.

Präparation des Flaps (Lamelle)

Hier wird die oberste Schicht der Hornhaut präpariert. Dafür wird mit einem Mikrokeratom (Hornhauthobel) oder einem Femtosekunden-Laser eine dünne Lamelle (Durchmesser etwa 8 bis 9,5 mm und Dicke zwischen 100 und 160 µm) in die Hornhaut geschnitten. Diese Lamelle (flap) wird nicht komplett abgetrennt, sondern behält eine Verbindung zur restlichen Hornhaut, die als „Scharnier“ dient. Diese wird vorsichtig zur Seite geklappt.

Die veraltete Methode mit einem Hornhauthobel mit Klingen wird nur noch selten eingesetzt, da ein Laserschnitt verschiedene Vorteile gegenüber dem mechanischen Schnitt bietet.

Modellierung der Hornhaut (Korrektur)

Hier kommt der sogenannte Excimer-Laser zum Einsatz. Vom im Schritt zuvor freigelegten Hornhautgewebe wird mit diesem Kaltlicht-Laser ein vorab exakt berechneter Anteil abgetragen. Die Excimer-Laser-Behandlung selbst ist kaum wahrnehmbar. Sie hören den Laser als ein leises Ticken spüren dabei aber nichts. Innerhalb weniger Sekunden ist Ihre Fehlsichtigkeit korrigiert.

Übrigens: Während der Laser-Behandlung sorgt ein hochkomplexes Blickverfolgungs-System (Eyetracking-System) dafür, dass unwillkürliche Augenbewegungen das Ergebnis nicht beeinträchtigen.

Zurückklappen des Flaps (Lamelle)

Nach dem Lasereinsatz wird die behandelte Fläche gespült und die Hornhautlamelle vorsichtig zurückgeklappt und glattgestrichen. Der Flap schmiegt sich sofort wieder an und verschließt wie ein körpereigener Verband die Oberfläche des Auges vollständig. Somit ist die Behandlung beendet und der Lidsperrer kann entfernt werden.

Verbände oder Pflaster sind nach einer LASIK-Augenkorrektur nicht nötig; bereits nach wenigen Minuten können Sie schon wieder sehen, für eine kurze Zeit noch etwas verschwommen.

 

Anschließend erhalten Sie notwendige Medikamente in Tropfenform, die den Heilungsprozess unterstützen und Infektionen vorbeugen. Durch intervallmäßige Kontrolluntersuchungen wird das Ergebnis der Augenoperation weiterhin unterstützt.

 

Wie war bisher die Kostenerstattung der privaten Krankenversicherer bei LASIK-Operationen geregelt?

 

PKV-Versicherer zahlen bisher in der Regel nicht für die LASIK-Operation beziehungsweise die Augenkorrektur, da Sie auf Sehhilfen im Leistungskatalog verweisen. Nur wenige private Versicherer bieten Tarife wie die HUK mit SelectPro, bei dem LASIK-OPs mit bis zu 1000 Euro (500 Euro pro Auge) bezuschusst werden.

 

Das BGH hat in dem vorliegenden Fall der Klägerin entschieden, dass es sich doch um eine Erkrankung handelt und daher die private Krankenversicherung zur Leistung verpflichtet ist.

Das jüngste BGH-Urteil kann daher für viele PKV-Versicherte eine echte Steigerung der Lebensqualität bedeuten, wenn sie durch Augen-Laser-OPs wieder die volle Sehfähigkeit erlangen und keine Brille oder Kontaktlinsen mehr benötigen – abgesehen von den finanziellen Einsparungen durch den Wegfall des Kaufs von Brille, Linsenflüssigkeit etc. Zum Vergleich: laut dem Statistik-Portal Statista trugen 2016 in Deutschland 24,53 Prozent ständig und 18,8 Prozent gelegentlich eine Brille, dazu kommen 2,99 Prozent Kontaktlinsenträger*innen.

 

Privatversicherte, die unter Fehlsichtigkeit leiden, sollten daher bei ihrer privaten Krankenversicherung klären lassen, ob die Kosten für eine LASIK-Operation erstattet wird.

In jedem Fall lohnt sich die Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsberater wie KVoptimal.de. Wir haben eine jahrzehntelange Expertise der Versicherungsbranche und erstellen Ihnen ein PKV-Gutachten zur Tarifoptimierung mit den besten Tarifalternativen bei Ihrem Versicherer – auch im Hinblick auf die Kostenübernahme bei LASIK-OPs.