Die Behandlung durch den vermeintlich Besten seines Fachs im gesamten Krankenhaus kann doch nur gut sein, oder? Die sogenannte Chefarztbehandlung gehört zu den Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung. Mit dieser zusätzlich zu bezahlenden Option wird der Versicherte von einem sogenannten Wahlarzt behandelt, der über eine besondere Erfahrung und Qualifikationen in einem speziellen medizinischen Fachgebiet verfügt. Im Normalfall sind es die Chefärzte. Ob das Versprechen der bestmöglichen Behandlung tatsächlich mit dem Privileg der Chefarztbehandlung wahr wird, diskutieren wir in diesem Beitrag.

 

Chefarztbehandlung – Wirklich die beste Wahl?

Für die Wahlleistung Chefarztbehandlung oder eigentlich wahlärztliche Behandlung, muss der Privatversicherte einen Vertrag abschließen, in dem die Wahlarztbehandlung vereinbart wird. Diese Zusatzversicherung beinhaltet die Behandlung von einem Spezialisten (es muss nicht immer der Chefarzt sein) bei einem Krankenhausaufenthalt und es beinhaltet auch die freie Arztwahl, also die gezielte Suche nach Spezialisten wie renommierten Orthopäden, die zum Beispiel auch bekannte Sportler behandelt haben. Für die Zusatzversicherung sind 60, 70 oder mehr Euro (altersabhängig) an zusätzlichen Beitragskosten keine Seltenheit. Häufig werben PKV-Anbieter auch mit bestimmten Tarife inklusive eines Bonus Chefarztbehandlung.

 

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Mögliche Vorteile einer Chefarztbehandlung

Neben dem Einbettzimmer entscheiden sich viele Privatversicherte für eine Chefarztbehandlung. Aus gutem Grund. Die Chefarztbehandlung verspricht eine kompetente Behandlung durch einen hochqualifizierten und spezialisierten Arzt. Nicht zu verachten ist auch der psychologische Aspekt des „sich in die besten Hände Begebens“. Seine langjährige Erfahrung und gesicherten Diagnosen nehmen positiv Einfluss auf den Genesungsprozess. Zudem genießt der Versicherte eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung durch modernste Behandlungsmethoden.

 

Mögliche Nachteile einer Chefarztbehandlung

Gerade Verbraucherschützer sehen die Chefarztbehandlung kritischer und bezeichnen sie als häufig nicht nötige Mogelpackung. Zum einen kann sich das Privileg der Chefarztbehandlung als negativ umdrehen, wenn der Versicherte unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen muss. Bei unbedingter Chefarztbehandlung verzögert sich die Behandlung oder auch beispielsweise die Entlassung aus dem Krankenhaus, weil der Arzt durch Notfälle etc. verhindert ist.

 

Es ist oft ein Irrglaube, dass der Chefarzt genauso oft am OP-Tisch steht wie der diensthabende Arzt. Im Gegenteil: Dadurch, dass er seine nicht-medizinischen Aufgaben wie Verwaltungstätigkeiten (Kosten, Leitung, Führung) wahrnehmen muss oder er sich seinen Lehr- und Forschungsaufträgen widmet, reduziert sich die Praxiszeit. Der Versicherte hat zudem keine Garantie, dass die Behandlung auch vom Chefarzt durchgeführt wird. Bei der Abwesenheit vom Chefarzt kann die Behandlung im bestimmten Rahmen durch einen Vertreter, üblicherweise durch seinen im gleichen Fachgebiet tätigen Oberarzt, geleistet und übrigens in der Regel dennoch als Chefarztbehandlung mit einem Faktor abgerechnet werden.

 

Wenn Ihnen ein großer Leistungsumfang inklusive von Wahlleistungen wichtig ist, Sie aber keine höheren Beiträge zahlen wollen oder können, gibt es eine einfache Lösung. Mit einem internen Tarifwechsel können Sie bei Ihrer PKV-Versicherung in einen anderen Tarif wechseln, ohne Ihre Altersrückstellungen oder bisher erworbenen Rechte zu verlieren. Gerade langjährig Versicherte haben mit einem internen Tarifwechsel die Chance auf einen Wechsel in einen neueren Tarif mit aktualisierten und umfangreicheren Leistungen, die neue Behandlungen oder Medikamente miteinschließen. Für eine erste Beratung oder bei Zustimmung den gesamten Wechselprozess erhalten Sie kompetente Beratung von unabhängigen Versicherungsberatungen wie KVoptimal.de. Anhand eines übersichtlichen und unverbindlichen PKV-Gutachtens mit allen Tarifoptionen können Sie entscheiden, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Der durchschnittliche Ersparnis durch einen PKV-Tarifwechsel bei unseren Kunden liegt bei 43 Prozent.

 

2016 hat der BGH in einem Urteil entschieden: Gibt es einen Vertrag vom Chefarzt mit dem Patienten, muss der Chefarzt auch persönlich behandeln – Ausnahmen sind Notfälle und Krankheiten. Dennoch gibt es viele Schlupflöcher in der Abrechnung der Krankenhausleistungen bei der privaten Krankenversicherung. Schließlich ist der finanzielle Aspekt zu beachten, da diese zusätzliche Leistung auch den Beitrag zu seiner privaten Krankenversicherung erhöht.