Continentale PKV – Hui oder Pfui?

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Marcel Liesegang
6. Mai 2022

Die Continentale private Krankenversicherung legt das Versicherungsrecht für PKV-Bestandskunden sehr streng aus. Wer darüber nachdenkt, sich bei der Continentale privat zu versichern, sollte diesen Artikel aufmerksam lesen. Im Ergebnis können wir als spezialisiertes Unternehmen der PKV-Beratung die Continentale nur in seltenen Ausnahmefällen empfehlen.

Inhalt

PKV-Tarifwechselexpertise für den Start in der PKV nutzen

Der größte Teil unserer Mandanten sind bereits viele Jahre privat krankenversichert. Oftmals beraten wir privat Krankenversicherte, die zum Teil länger als 50 Jahre durchgehend privat versichert und daher oft auch über 80 Jahre alt sind.

Unser Durchschnittskunde ist ca. 20 Jahre privat krankenversichert und zwischen 50 – 60 Jahre alt. Jährlich melden sich ca. 2.500 PKV-Versicherte mit der Bitte um Unterstützung. Deshalb können wir mit Sicherheit sagen, dass wir jedes PKV-Problem kennen und auch schon mit Kunden diskutiert haben. Diese Expertise erlaubt es uns, über den Tellerrand zu schauen.

Wir helfen jedoch auch privat Krankenversicherten, welche sich neu versichern und typische Anfängerfehler vermeiden wollen. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl des richtigen Versicherers nicht nur auf die Erfahrung eines Abschlussberaters setzen, der am lautesten brüllt und am schnellsten ist, sondern auch die Expertise von Bestandsberatern und Tarifwechselexperten zur Rate ziehen. Ein Blick in die Bewertungen und das Bauchgefühl ist hier hilfreich.

Wir beraten Neukunden und Bestandskunden und können deshalb die Erfahrungen aus beiden Beratungsarten einfließen lassen. Denn Fehler, die andere bei der Auswahl des Versicherers gemacht haben, müssen von Ihnen nicht wiederholt werden.

PKV – ein Leben lang der gleiche Versicherer

Einer der häufigsten Wünsche von langjährig Versicherten ist, durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft Leistungen zu verbessern. Denn PKV-Tarife altern und irgendwann sind die Leistungen nicht mehr zeitgemäß. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur die Leistungen, die im Tarif vereinbart wurden, versichert. Eine spätere Hinzunahme ist ausgeschlossen, da die meisten Verbesserungen nicht beitragsneutral dazu genommen werden können.

Beispiele für Leistungsverbesserungen im Wandel der Zeit – diese Leistungen gab es vor 30 Jahren in den meisten PKV-Bedingungswerken noch nicht:

  • Ambulante Transporte für Chemo- und Strahlentherapie,
  • Logopädie,
  • Ergotherapie,
  • Soziotherapie,
  • Offener Hilfsmittelkatalog,
  • Häusliche Krankenpflege,
  • Hospizleistungen und viele mehr.

Grundsätzlich ist es wichtig, in der privaten Krankenversicherung ein Mindestmaß an guten Leistungen zu versichern – und den Beitrag dafür bis zum Lebensende einzuplanen. Diese Planung beginnt unter anderem schon mit der Auswahl des richtigen privaten Krankenversicherers. Nur wer heute schon gute Leistungen versichert, kann das Risiko minimieren, dass nach 10 oder 20 Jahren Leistungen veraltet bzw. völlig überholt sind.

Problematik Continentale PKV

Uns fällt auf, dass langjährige PKV-Versicherte bei der Continentale keine Möglichkeit auf Leistungsverbesserungen durch einen internen PKV – Tarifwechsel eingeräumt bekommen.

Was bedeutet das für Sie?

Versicherte, die sich zum Beispiel vor 25 Jahren versichert haben und heute feststellen, dass die versicherten Leistungen nicht mehr zeitgemäß sind, haben nach unserer fachlichen Erfahrung der letzten zehn Jahr bei der Continentale keine Chance mehr auf eine Leistungsverbesserung.

Was ist der Grund dafür?

Selbst wenn harmlose Diagnosen bestehen, was nach 25 Jahren ja wahrscheinlich ist, werden bei einem Tarifwechsel sämtliche Leistungsverbesserungen ausgeschlossen (=Mehrleistungsausschluss). Dies klingt zu Beginn vielleicht erst einmal nicht sonderlich schlimm, jedoch möchten wir an einem Beispiel erklären, was dies für Kunden bedeutet.

Praxisbeispiel schlechte Leistungen

2016 wurden die privat Versicherten der Mannheimer Krankenversicherung AG auf die Continentale Krankenversicherung a. G. verschmolzen. Die Continentale übernahm damit die Tarife der Mannheimer und führt diese bis heute fort.

Wären Sie nun im Tarif VSB versichert, würden Sie z. B. in den dazugehörigen Bedingungen (stand 01.01.2008) folgendes bei den Hilfsmitteln feststellen:

Selbst vor Jahren waren diese Werte sehr niedrig, ganz zu schweigen von heutigen Maßstäben und der inflationären Geldentwertung. Eurowerte als Leistungen (hier: 500 Euro und 750 Euro) entwerten sich über Jahrzehnte durch die Inflation. Geld wird weniger Wert. Nicht nur die Leistung an sich ist schwach, sondern auch die Leistungshöhe sind durch die Eurowerte deutlich zu niedrig und weit unter dem gesetzlichen Standard. Dazu zwei Kostenbeispiele:

  • Der Testsieger für Hörgeräte 2022 ist der Phonak Audéo Paradise P90-R. Die Kosten für beide Ohren betragen ca. 3.500 €. Versichert nach dem Tarif VSB der Continentale 1.000 € für beide Hörgeräte. 2.500 € zahlt man selbst.
  • Der faltbare Elektro-Rollstuhl Ergofix L kostet ca. 3.990 €. Dieser wird bei medizinischer Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Continentale übernimmt im Tarif VSB 750 €. Eigenbetrag für den Kunden 3.140 €.

Des Weiteren würde man bei dieser Leistung von einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sprechen. Geschlossen deswegen, da die hier aufgeführte Liste abschließend ist und andere Hilfsmittel (z. B. Ernährungspumpen, Heimdialysegeräte, elektronische Blutzuckermessgeräte, Milchpumpen oder ein Blindenhund) keine Erwähnung finden. Deswegen haben Sie auf diese Leistungen auch keinen Rechtsanspruch und müssen die Kosten selbst tragen.

Sollten Sie nun in einen stärkeren Tarif wechseln wollen, um die Leistungslücken Ihres Tarifes bei der Continentale zu schließen, so würden Sie bei Ihrer Recherche womöglich auf den Continentale Tarif Premium stoßen. Der Tarif zählt zu den aktuellen Tarifen des Versicherers. Werfen wir ebenfalls einen Blick auf die Hilfsmittel (Bedingungen Premium stand 01.04.2020):

Sie können im direkten Vergleich sofort als Versicherter feststellen, dass hier nicht auf bestimmte Hilfsmittel im Rahmen einer endlichen Aufzählung abgestellt wird, sondern auf die medizinische Notwendigkeit eingegangen wird, was letztendlich jedes Hilfsmittel berücksichtigt und daher als enormer Mehrwert im Vergleich des ersten Tarifs angesehen werden muss.

Lesen Sie hier einen Artikel zum offenen und geschlossen Hilfsmittelkatalog.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Exkurs: Wie regieren die meisten Versicherer auf Mehrleistungen?

Die rechtliche Grundlage für eine Tarifumstellung innerhalb eines Unternehmens ist im § 204 VVG geregelt. Der gelb gekennzeichnete Bereich beschreibt die übliche Vorgehensweise bei einem Tarifwechsel der privaten Krankenversicherer in einen Tarif mit besseren Leistungen als vorher. Der Vorteil bei gesunden oder vergleichsweise gesunden Kunden ist, dass diese eine realistische Chance auf bessere Leistungen haben. Selbst wenn der private Krankenversicherer dem Kunden einen Risikozuschlag anbieten würde (aufgrund bestehender Vorerkrankungen), so kann der Kunde entscheiden, ob und in welcher Höhe man einen Risikozuschlag akzeptieren möchte.

Wie reagiert die Continentale?

Der rot umrandete Bereich im Gesetzestext räumt den privaten Krankenversicherern einen gewissen „Spielraum“ ein. Primär geht es um das „oder“, denn es ermöglicht dem Versicherer, sich für das eine (Mehrleistungsausschluss) oder andere (Risikozuschlag) zu entscheiden.

Seit Jahren werden bei der Continentale sämtliche Mehrleistungen durch einen generellen Mehrleistungsverzicht ausgeschlossen, ohne dem Kunden die Möglichkeit der Leistungsverbesserung zu gewähren. Man könnte also den Tarif umstellen und würde auf unser Beispiel bezogen nach wie vor nur 500 € für Hörgeräte und 750 € für Krankenfahrstühle im Leistungsfall erstattet bekommen.

Auch alle anderen Hilfsmittel, die im alten Tarif fehlen, würden bei einem Wechsel in den Tarif Premium nicht übernommen werden. Diese Beobachtung mussten wir leider bei allen Tarifen und Kunden der Continentale in den letzten Jahren machen. In den letzten Jahren hatten wir nicht einen Mandanten der Continentale private Krankenversicherung, der einen Zuschlag für bessere Leistungen angeboten bekam, geschweige denn ohne Zuschlag die bessere Leistung erhalten hätte – darunter waren zum Teil Personen, welche kaum bis keine Vorerkrankungen hatten und bei vielen anderen Versicherungsgesellschaften ein Upgrade erhalten hätten. Ganz konkret:

Kunden mit leichten Vorerkrankungen, die bei der Continentale Versicherungsschutz erhalten hätten, als Neukunde. Das macht es noch unerträglicher. Neukunden werden bei der Continentale anhand dieses Beispiels dem Bestandskunden vorgezogen. Zum Beispiel agiert eine Hallesche, Allianz, Barmenia oder SDK kundenfreundlicher. Hier bietet man einen Risikozuschlag an, soweit dies möglich ist und ermöglicht den langjährigen Kunden die Option zur Aktualisierung Ihrer Leistung.

Wir müssen an der Stelle betonen, dass sich die Continentale hier an die Spielregeln hält und rechtskonform handelt, jedoch sehen wir dieses Vorgehen in dieser Form bei keiner anderen Gesellschaft am Markt und halten die Rechtsauslegung, trotz dessen sie korrekt ist, für mangelhaft und damit ein klarer Ausschluss im Anbietermarkt.

Wir stufen aufgrund dieser Vorgehensweise den Versicherer Continentale für Kunden als nicht empfehlenswert ein.

Es sei außerdem erwähnt, dass die Continentale ein Optionstarif (AV-P1) für Höherversicherungen im weiteren Versicherungsverlauf anbietet. Dieses Optionsrecht ist aus unserer Sicht für einige Situationen hilfreich gestaltet, jedoch kann der von uns beschriebene Schiefstand nicht ausreichend verhindert werden und er hilft auch nicht jenen Kunden, welche bereits versichert sind und den AV-P1 nicht abgeschlossen haben.

Was sind nun die Konsequenzen für Kunden?

Die Frage erübrigt sich fast, jedoch sei hier noch mal erwähnt, dass sich durch diesen Umgang mit den Kunden der Umstand ergibt, dass bessere Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu versichern wohl nicht möglich sein werden, wenn sich an der Vorgehensweise der Continentale nichts ändert. Welche Leistungen in naher Zukunft oder in 20 Jahren mal wichtig sein werden, können wir heute nicht mit Bestimmtheit sagen. Selbst bei Tarifen, die heute den höchsten Standards entsprechen, könnte man sich in Zukunft nicht sicher sein, ob es möglich sein wird, denn Versicherungsschutz dem Zeitgeist anzupassen und entsprechend zu erhöhen.

Lesen Sie hier welche Leistungen in Ihrer PKV nicht fehlen sollten

Praxisbeispiel Risikozuschläge

Es gibt noch einen weiteren Bereich, bei dem die Continentale nicht kundenfreundlich agiert. Wer sich neu privat versichert, muss seine Gesundheitsdaten offenlegen durch die Antragsfragen. Bestehen zum Vertragsbeginn Diagnosen führen solche Erkrankungen oft zu einem Risikozuschlag.

Es ist nicht unüblich, dass Versicherer Zuschläge erheben. Es kann aber im Lauf der Zeit passieren, dass die Beiträge steigen und damit auch der Zuschlag. Das bedeutet, dass ein Risikozuschlag im Lauf der Jahre sehr teuer werden kann. Dazu ein Praxisbeispiel von einem Continentale Kunden.

Der Kunde hat sich 2001 bei der Continentale privat versichert und hat für die Diagnose Hypercholesterinämie (familiär bedingt keine Behandlungen oder Medikamenten-Einnahme) und rezidivierende Lumbago (Verspannungen) einen Zuschlag erhalten. Durch den Selbstbehalt von 3.900 Euro gab es einen niedrigen Grundbeitrag und einen hohen Risikozuschlag. Die Entwicklung über 20 Jahre ist nahezu dramatisch, wie der folgende Beitragsverlauf zeigt.

Quelle: Versicherungsschein-Daten eines PKV Versicherten Mandanten der KVoptimal.de

Der Kunde zahlt für die gleiche Diagnose von damals anstatt 59,65 Euro jetzt 391,12 Euro Risikozuschlag – monatlich. Aber: Der Kunde lässt einmal jährlich zur Kontrolle sein Cholesterin-Wert prüfen. Das kostet ca. 15 Euro.

Der Versicherer verhält sich rechtlich einwandfrei und verweigert jede Zuschlagsenkung. Wohl gemerkt: Der Kunde hat 3.900 Euro Selbstbehalt pro Jahr und zahlt ohnehin alle Arztrechnungen selbst. Die Begründung der Continentale im Wortlaut.

Auch wenn hier rechtlich richtig gearbeitet wird, sehe ich eine moralische Verpflichtung, dem Kunden entgegenzukommen. Das muss der Versicherer nicht machen und er macht es auch nicht. So was ist bei dem krassen Missverhältnis der Zahlen (3.900 Euro Selbstbehalt und fast 4.800 Euro Zuschlag im Jahr) überhaupt nicht akzeptabel.

Keine Empfehlung für Neukunden der Continentale

Solange die Continentale ein Upgrade durch einen generellen Mehrleistungsverzicht bevorzugt und dadurch verhindert, müssen wir die Continentale vorerst aus unseren Überlegungen raushalten. Das Verhalten zum Risikozuschlag rundet das Gebaren zum Kunden im Bild ab.

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