Darum sollten Sie Ihre Kinderplanung in der PKV berücksichtigen

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Marcel Liesegang
17. August 2022
Darum sollten Sie Ihre Kinderplanung in der PKV berücksichtigen
Darum sollten Sie Ihre Kinderplanung in der PKV berücksichtigen

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen oder können Sie Ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichern. Kinder kosten je nach Gesellschaft, Leistungen und Höhe der gewählten Selbstbeteiligung ca. 150 € je Kind. Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht.

Inhalt

Arbeitshypothese

Personen mit „vielen“ Kindern sollten in der gesetzlichen Kasse (GKV) versichert sein. Personen ohne oder mit „wenigen“ Kindern profitieren mehr von der privaten Krankenversicherung.

Ob Ihr Kind in der GKV oder der PKV versichert werden muss oder eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Systemen besteht, können Sie hier nachlesen. Vereinfacht können Sie sich aber folgenden Grundsatz merken:

Ist das Einkommen des privat Versicherten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kann das Kind kostenfrei in der Familienversicherung des gesetzlich Versicherten Partners unabhängig dessen Einkommens, mitversichert werden.

Sind beide über JAEG aber der Verdienst des privat Versicherten kleiner als der des gesetzlich Versicherten Partners, kann das Kind ebenfalls in der kostenfreien Familienversicherung versichert werden. Wäre der Verdienst des PKV-Versicherten größer als der des GKV-Versicherten (beide über JEAG), wäre ein Beitrag in der GKV für das Kind zu entrichten (Bsp.: KKH 2022 = 203,43). Alternativ kann das Kind auch in der PKV versichert werden. 2022 beträgt der Höchstbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte mit Kindern inkl. des Zusatzbeitrags mit 1,3 % und der Pflegepflichtversicherung 916,70€. Die Kids kämen bei einer entsprechenden Konstellation noch hinzu.

Sind beide Elternteile privat versichert, muss der Nachwuchs ebenfalls in die private Krankenversicherung oder direkt nach Beendigung der GKV als freiwilliges Mitglied in die GKV (Beitrag ca. 200 EUR Stand 2022).

Praxisbeispiel mit 3 Kindern in der PKV

Familien mit vielen Kindern sollten unbedingt prüfen, ob die Kids die Möglichkeit auf die kostenfreie Familienversicherung haben. Ist hingegen nur die GKV gegen Beitrag möglich, sollte in Erwägung gezogen werden, die Kinder aufgrund der meist stärkeren Leistungen und des oft geringeren Beitrages in der privaten Krankenversicherung aufzunehmen.

Sieht Ihre Familienplanung 2 oder mehr Kinder vor, sollte der Kostenblock generell nicht außer Acht gelassen werden, da spätestens mit dem zweiten oder drittem Kind der Arbeitgeberzuschuss aufgebraucht wird – hier ein Praxisbeispiel eines Kunden mit 3 Kindern:

Der Vorteil im Vergleich zu gesetzlich versicherten Kindern mit eigenem Beitrag liegt hier im Beitrag und etwas besseren Leistungen in den Tarifen V222S2 / V112S2.

Praxisbeispiel mit 2 Kindern in der PKV

Egal ob Ihre Kids in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert werden – bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50 % von 769,16, also mit maximal 384,58 (2022) am Krankenversicherungsbeitrag. Es wird außerdem 50 % der Pflegepflichtversicherung (bis maximal 147,54€) bezuschusst. Der darüber hinausgehende Teil wird vom Arbeitnehmer allein getragen. In unserem Beispiel 1 zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag von 408,56 und der Versicherungsnehmer einen Beitrag von 656,16€ monatlich.

Gesundheitsprüfung bei Neuversicherung oder PKV-Wechsel

Sollten Sie sich für einen Wechsel in die PKV mit Ihrem Kind oder Kindern entscheiden, ist der Gesundheitszustand entscheidend, ob der Eintritt in die PKV erfolgen kann. Sollten Sie selbst aber eines Ihrer Kinder nicht bei einer PKV eintreten können, muss Ihr Kind in die GKV (siehe oben). Häufige Ablehnungsgründe bei Kindern sind zum Beispiel laufende kieferorthopädische Behandlungen oder Behandlungen bei einem Kinder- oder Jugendpsychologen.

Worauf bei der Antragsstellung unbedingt zu achten ist

Annahmepflicht für Neugeborene Kinder bei bereits bestehenden PKV-Verträgen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Neugeborenes unter sehr viel leichteren Bedingungen zu versichern. Hierbei müssen folgende Dinge berücksichtigt werden:

  • Der Vertrag sollte bereits mindestens 3 Monate bestehen.
  • Ein Antrag muss spätestens 2 Monate nach Geburt gestellt werden.
  • Der Versicherer muss derselbe sein, wo Sie selbst versichert sind.
  • Der gewählte Versicherungsschutz für das Kind darf nicht hochwertiger sein als der eigene.

Sollte also nach der Geburt eine Erkrankung des Kindes festgestellt werden, welche unter normalen Umständen zu einer Ablehnung geführt hätte, kann so privater Versicherungsschutz herbeigeführt werden. Man spricht hier von einem sog. Kontrahierungszwang, also der Pflicht zur Annahme.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Bestätigt sich die Arbeitshypothese?

Ich denke, wir können diese Frage mit einem klaren „Jein“ beantworten, bzw. mit einem „es kommt darauf an“.

Primär lohnt es sich die Kinder, selbst wenn es 2 oder mehr sein sollten, privat zu versichern, wenn der Fokus auf sehr guten Leistungen liegt. Ein finanzieller Vorteil ist dann zu erwarten, wenn die Konstellation sonst nur eine freiwillige Mitgliedschaft der Kinder möglich wäre. Auch die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung (im Vergleich zur GKV) und die langfristige Ausrichtung (Studium und später die womöglich eigene PKV der Kids), können als Pro in der PKV angesehen werden.

Die Hypothese bewahrheitet sich eher bei Personen, welche die PKV als „Sparinstrument“ ansehen und weniger auf Leistungen schauen, sowie bei Personen mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze – Letzteres betrifft die Selbstständigen, da diese auch unter der JAEG in die PKV wechseln würden. Sobald die PKV-Versicherte Person unter JEAG verdient, besteht immer Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung. Wer mit der PKV sparen will, der wird sich immer für die kostenfreie Variante für die Kinder entscheiden.

Doch auch bei Angestellten PKV-Versicherten, bei denen die Kinder Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung des Partners haben (der Partner muss mehr verdienen), was eine seltene Kombination ist, kann es interessant sein, die kostenfreie Familienversicherung zu wählen und die die Qualität durch sinnvolle Ergänzungstarife zu erhöhen.

Unser Fazit

Wie immer muss man sich den kompletten Familienverbund vor Augen führen, die wirtschaftlichen Umstände berücksichtigen, ohne dabei die Gegebenheiten und Parameter der PKV und der GKV zu vergessen. Da es hier kein Schema F geben kann, ist eine Beratung in den meisten Fällen unerlässlich.

Da wir die PKV in den meisten Fällen als langfristige Versicherungslösung verstehen, welche einer sehr detaillierten Planung bedarf und sich bessere Leistungen gerade im höheren Lebensalter wirtschaftlich besser auswirken, überwiegt unsererseits eher die Empfehlung für die private Krankenversicherung bei Kindern, wenn die Rahmenbedingungen passen. Passen diese mal nicht oder wir übernehmen Beratungen bei bereits privatversicherten Personen, so kann es durchaus auch sinnvoll sein, darauf hinzuarbeiten, einen Anspruch für Familienversicherung für die Kinder zu schaffen (meistens, jedoch nur bei unter 55-Jährigen möglich oder mit Änderungen im Gehaltsgefüge.

Heute gibt es gleich 5 Expertentipps
  1. Beabsichtigen Sie in die PKV zu gehen, dann Berücksichtigen Sie bei aktiver Kinderplanung, dass die verschiedenen Versicherer unterschiedliche „Kindertarife“ anbieten. Wie bei den Eltern auch, gibt es hier viele verschiedene Kriterien wie Entwicklung, Leistung, Preis oder Kalkulation, die den Unterschied zwischen einen sehr guten oder weniger angenehmen Kindertarif macht (als Entscheidungsgrundlage für einen Versicherer oder für einen Tarif spielen natürlich noch viele weitere Faktoren eine Rolle).
  2. Versichern Sie sich selbst mindestens so leistungsstark, wie Sie es sich später auch für Ihre Kinder wünschen würden, unter Berücksichtigung das diese theoretisch auch mit schweren Erkrankungen zur Welt kommen könnten. Gerade dann will man keine Kompromisse in den Leistungen hinnehmen. Durch die Kindernachversicherung wird Ihr Kind mindestens den Tarif versichern können, den Sie selbst innehaben.
  3. Stellen Sie den Antrag auf Krankenversicherung für Ihre Kinder nach Geburt immer schnellstmöglich, vor allem wenn Sie selbst einen weniger starken Tarif versichert haben. Das bedeutet, dass Sie spätestens nach der U1 und am besten noch vor der U2 einen Antrag stellen sollten. Die Kindernachversicherung selbst bringt nichts, wenn man selbst einen schwachen Tarif versichert hat. Will man nun für das Kind einen höherwertigen Tarif wählen, geht dies nur mit Gesundheitsprüfung. Bei der U1 selbst werden nur die wichtigsten und rudimentärsten Checks für das Kind vorgenommen, erst ab der U2 wird etwas detaillierter untersucht. Sollten bei der U2 Diagnosen festgestellt werden, die nun keine Versicherung auf höherem Niveau möglich macht, so ist im besten Fall der Antrag bereits nach der U1 gestellt worden und akzeptiert, sodass mögliche Diagnosen keinen negativen Einfluss auf die Wahl des Tarifs hat und der hochwertige Schutz frühzeitig gesichert ist (einfrieren des Gesundheitszustandes).
  4. Sollten beide Elternteile in der PKV sein und mindestens eine Person davon angestellt sein, ist zwingend darauf zu achten, dass das Kind oder die Kinder beim angestellten Elternteil versichert ist, um vom Zuschuss des Arbeitgebers zu profitieren. Im besten Fall hat der Angestellte auch das bessere Leistungsniveau. Das gleiche gilt auch, wenn beide Personen angestellt sind – hier macht es oft Sinn, mehrere mitversicherte Kids zu stückeln (im Versicherungssinne versteht sich ?), um den maximalen AG-Zuschuss zu erhalten, sofern dies die Leistungen rechtfertigen.
  5. Ist der eigene Versicherungsschutz schwach, das Kind kerngesund und bei der bestehenden Versicherung kein sinnvoller Tarif möglich, sollte geprüft werden, ob das Kinder oder die Kinder allein bei einer anderen Gesellschaft untergebracht werden können. Es ist ein Irrglaube, dass die Kinder immer dort versichert sein müssen, wo man selbst versichert ist. Hierbei gilt es jedoch die Annahmekriterien der privaten Versicherungen zu berücksichtigen, denn dies ist nicht bei allen Gesellschaften möglich und bei anderen nur eingeschränkt. Beispiel: Kinderalleinversicherung bei der Signal Iduna ist erst ab dem 4. Lebensjahr möglich. Bei der Barmenia jedoch schon ab Geburt.