Es ist eine verbreitete Annahme, dass ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich sei. Zwar müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und die sind nicht immer gegeben. Doch unmöglich ist der Wechsel nicht. Und in manchen Fällen ist er sogar unausweichlich, wenn die formalen Bedingungen für einen Verbleib in der PKV nicht mehr erfüllt werden.
Wer von der PKV in die GKV wechselt, muss so einiges beachten. Nicht nur im Hinblick auf den nun reduzierten Versicherungsschutz. Sondern auch, wenn eine Rückkehr in die private Krankenversicherung angestrebt wird.

Voraussetzungen: Wann ist der Wechsel von der PKV in die GKV möglich?

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass in jungen Jahren die günstigen Tarife der PKV und im Alter dann die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beansprucht werden. Daher können Privatversicherte lediglich unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Und diese gelten in vollem Umfang auch nur, solange die versicherte Person unter 55 Jahre alt ist. Denn ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der PKV in die GKV schwierig und meist nur über die Familienversicherung des Partners möglich. Dies setzt aber voraus, dass der Privatversicherte maximal 455 Euro bzw. 450 Euro als Minijobber verdient. Ohne diesen Umweg besteht eine Wechseloption, wenn die Rückkehrer in den vorangegangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre in der GKV pflichtversichert waren.

Unterhalb dieser Altersgrenze ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in folgenden Fällen möglich:

  • Versicherungspflicht tritt ein: Das Einkommen fällt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro im Jahr (Stand 2021).
  • Angestelltenverhältnis: Selbstständige beginnen ein Angestelltenverhältnis, bei dem ihr Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Familienversicherung: Die Privatversicherten treten der kostenlosen Familienversicherung der GKV ihres Ehepartners bei, beispielsweise weil sie maximal 455 Euro (450 Euro als Minijobber) verdienen.
  • Arbeitslosigkeit: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich wieder gesetzlich versichern.
  • Versicherung im Ausland: Personen, die im europäischen Ausland der dortigen gesetzlichen Pflichtversicherung beigetreten sind, können bei ihrer Rückkehr nach Deutschland Mitglied einer Krankenkasse werden, soweit diese als substitutive Krankenversicherung anerkannt sind.
  • Schwerbehinderung: Wer zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist, kann die Aufnahme in der GKV beantragen. Unabhängig von seinem Alter. Aber Achtung, der Zutritt ist meistens nur bis zum 50. Lebensjahr möglich, da die Altersbegrenzung in der Satzung der jeweiligen GKV eingeschränkt wird oder werden kann.

 

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Das müssen Sie bei einem Wechsel von der PKV in die GKV beachten

Wer die Voraussetzungen erfüllt, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, muss einiges beachten. So kann es passieren, dass die Krankenkasse den Antrag auf Wiederaufnahme verweigert. In diesem Fall lässt sich Widerspruch einlegen. Lehnt die Kasse erneut ab, können die Versicherten vor dem Sozialgericht klagen. Wer zu Unrecht abgewiesen wurde, kann außerdem einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 des Sozialgesetzbuchs X stellen.

Darüber hinaus sind bei einem Wechsel von der GKV in die PKV folgende Aspekte zu beachten:

Versorgungslücken im Versicherungsschutz

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht in einigen Bereichen einen geringeren Versicherungsschutz vor als die PKV. Zum Beispiel häufig in der zahnmedizinischen Versorgung. Aber auch bei stationären Aufenthalten und alternativen Heilmethoden kann der PKV Umfang besser vereinbart gewesen sein. Um diese Versorgungslücken zu schließen, gibt es die private Krankenzusatzversicherung.

Eine Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte schließt die Leistungslücken, indem sie Bereiche abdeckt, die nicht oder nur begrenzt von der GKV übernommen werden. Privatversicherte haben den Vorteil, dass sie die Zusatzabsicherung über ihren bisherigen PKV-Anbieter abschließen können. Diese sind meist preiswert, da die bereits gebildeten Altersrückstellungen dafür genutzt werden. Außerdem gibt es weder eine Gesundheitsprüfung noch Wartezeiten. Auf diese Weise lassen sich einige Vorteile der PKV erhalten.

ACHTUNG: Die Umwandlung von der Vollversicherung in eine Zusatzversicherung unter Anrechnung der Altersrückstellung und ohne Gesundheitsprüfung muss im Bedingungswerk der bisherigen PKV vereinbart sein.

Einkommensabhängige Prämie

Bei einer privaten Krankenversicherung wird der Beitrag anhand des Versicherungsumfangs, des Eintrittsalters und des Gesundheitszustands des Antragstellers ermittelt. Die GKV funktioniert hingegen nach dem Solidaritätsprinzip. Daher ist der Beitrag abhängig vom Einkommen. Er wird prozentual vom Gesamteinkommen bemessen.
Des Weiteren lässt sich die Prämie bei der PKV beeinflussen. Durch den Ausschluss von Leistungen können sich die Kosten reduzieren. Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht diese Möglichkeit nicht. Die Leistungen gelten für alle Versicherten gleichermaßen und lassen sich nicht reduzieren oder aufstocken, außer es gibt Leistungsveränderung im Sozialgesetzbuch. Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt seit Jahrzehnten Leistungsreduzierungen durch Veränderungen. So gab es früher das Sterbegeld oder zuletzt den CHECK-UP 35 noch alle zwei Jahre, statt jetzt alle drei Jahre.

  • Hinweis: Wenn die private Krankenversicherung zu teuer wird, denken viele über einen Wechsel in die gesetzliche Absicherung nach. Doch auch in der GKV steigen die Beiträge. So liegt der Höchstbeitrag für Gutverdiener 2021 bei 759,49 Euro. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung. Daher lohnt sich ein Wechsel aus finanziellen Gründen nicht immer. Insbesondere bei einem hohen Einkommen.

Bei vorübergehender Rückkehr: Die Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung ist eine Option der PKV, um zu einem späteren Zeitpunkt eine private Krankenversicherung abzuschließen oder in diese zurückzukehren. Versicherte können ihren Versicherungsschutz unterbrechen, zum Beispiel, wenn sie vorübergehend versicherungspflichtig werden. Für den Unterbrechungszeitraum schließen sie eine Anwartschaftsversicherung ab. Damit frieren sie ihren Gesundheitszustand und je nach Anwartschaft auch ihr Eintrittsalter ein. Sobald sie die Voraussetzungen erfüllen, um in die PKV zurückzukehren, können sie die Versicherung wieder aufleben lassen. Und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung lohnt sich, wenn die gesetzliche Absicherung vorübergehend ist und eine Rückkehr in die PKV angestrebt wird. Versicherte sollten dabei in jedem Fall die große Anwartschaft vereinbaren, da dann auch die Altersrückstellungen vollständig erhalten bleiben und weiter angesammelt werden. So erleben Sie bei der Rückkehr keine böse Beitragsüberraschung in der PKV.

Alternativen zum Wechsel prüfen

Nicht immer stellt der Wechsel von der PKV in die GKV die beste Option dar. Vor allem Gutverdiener müssen unter Umständen mit hohen Kosten rechnen. Diesen gegenüber stehen dann die geringeren Leistungen und Versorgungslücken, die nur mit einer privaten Krankenzusatzversicherung geschlossen werden können.

Bevor ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung angestrebt wird, sollten zunächst Alternativen geprüft werden. Die PKV bietet beispielsweise den Basistarif, dessen Beitrag und Leistungen der GKV ähneln. Ein Tarifwechsel in die Basisabsicherung ist jederzeit möglich, doch sieht dieses Vorgehen im Hinblick auf den Versicherungsschutz deutliche Einschnitte vor. Daher sollte geprüft werden, ob sich zunächst die Reduzierung von einzelnen Leistungsbausteinen lohnt, um den Beitrag zu senken.

Die meist beste Alternative ist ein interner Tarifwechsel. So können Privatversicherte ohne Gesundheitsprüfung und Verlust ihrer Altersrückstellungen innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif wechseln. Vorausgesetzt, dieser sieht gleichwertige oder reduzierte Leistungen vor als ihre bisherige Absicherung. Wir helfen Ihnen und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich Ihr PKV-Tarifwechsel Gutachten. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie dabei, den passenden Tarif innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft zu finden. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin.