Das Kind ist da! Checkliste für Privatversicherte mit Kind

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Anja Glorius
25. Juni 2017
Das Kind ist da! Checkliste für Privatversicherte mit Kind

Das Kind ist da! Checkliste für Privatversicherte mit Kind

Was ändert sich für frischgebackene Eltern in der PKV und welche Formalitäten müssen nach der Geburt erledigt werden? Gibt es eine private Familienversicherung? Über wen wird das Kind am besten versichert und welche Kosten entstehen? Stressfrei die Geburt erleben – so gehts!

Das Kind ist da! Checkliste für Privatversicherte mit Kind

Am besten schon in der Vorbereitung der Geburt, aber spätestens zwei Monate nach der Entbindung, müssen die Eltern entscheiden, wie der Nachwuchs versichert werden soll.

Im Gegensatz zur GKV müssen Privatversicherte für jedes neugeborene Kind einen separaten Vertrag abschließen. Die Aufnahmebedingungen sind jedoch so einfach gehalten, dass ein umfassender Gesundheitsschutz für Babys ohne Wartezeit und Risikozuschläge direkt ab der Geburt besteht.

 

Je nach Tarif bieten die privaten Krankenkassen nach der Geburt unterschiedliche Leistungen an beziehungsweise handelt es sich um Leistungen, die zusätzlich vereinbart und abgeschlossen werden können:

 

PKV-Leistungen für die Mutter nach der Entbindung

  • Wochenbettbetreuung durch die Hebamme
  • Rückbildungskurse, andere Kurse mit und ohne Kind
  • Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaftsgeld
  • Absicherung in der Elternzeit
  • Kindermitversicherung in der PKV
  • Beitragsfreistellung im PKV Tarif der Mutter für bis zu 6 Monate)

 

Sollen wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an.

 

Neben der Entscheidung, wie ihr Kind krankenversichert werden soll, müssen Eltern nach der Entbindung einige bürokratische Formalitäten erledigen. Hier finden Sie die wichtigsten To-dos im Überblick:

 

CHECKLISTE für Privatversicherte nach der Geburt:

 

In der ersten Woche:

  • Geburtsurkunde vom Standesamt in mindestens vierfacher Ausfertigung ausstellen lassen; Personalausweis, Bescheinigung der Klinik, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung nicht vergessen!
  • Mutterschaftsgeld: Antrag zusammen mit Geburtsurkunde an die Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt schicken

 

  • Krankenversicherung beantragen bis spätestens 2 Monate nach der Entbindung – vorab empfiehlt sich eine unabhängige Beratung bei einem Tarifoptimierer wie KVoptimal.de
  • Elterngeld: Antrag zusammen mit Geburtsurkunde, einer Bescheinigung der Krankenkasse sowie des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld und einer Einkommenserklärung an eine Elterngeldstelle schicken
  • Kindergeld: Antrag zusammen mit Geburtsurkunde an die zuständige Familienkasse oder das Arbeitsamt senden
  • Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden und Personalausweis beantragen; Personalausweise, Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Bescheinigung über die Vaterschaft und ein Lichtbild des Kindes nicht vergessen!
  • Evtl. Geburtsanzeige aufgeben
  • Für Rückbildungskurs anmelden

 

Unser Tipp: Besorgen Sie sich schon vor der Geburt die Anträge für Kinder- und Elterngeld und Aufnahme in die Krankenkasse und kopieren Sie alle notwendigen Unterlagen (s. Checkliste). Füllen Sie die Anträge so weit wie möglich aus, sodass nach der Entbindung nur noch der Name und das Geburtsdatum ergänzt werden muss.

 

Wie teuer ist der „Kindertarif“ in der PKV?

Die Höhe des PKV-Beitrags für Kinder ist zunächst vom gewählten Versicherer abhängig. Wenn Sie also eine Schwangerschaft langfristig planen, lohnt es sich darauf zu achten, was die jeweilige private Krankenversicherung in den Bereichen Schwangerschaft, Kinder, Familie zu bieten hat. Unabhängige Tarifoptimierer wie KVoptimal.de prüfen für Sie, ob sich ein interner Tarifwechsel lohnt, damit Sie entspannt in die Familienplanung gehen können.

 

Weiterhin sind die Kosten für die private Krankenversicherung Ihres Kindes vom Alter und dem gesundheitlichen Zustand des Kindes abhängig. Da Kinder meist gesund und erfreulicherweise ohne Vorerkrankungen auf die Welt kommen sowie ein geringes Eintrittsalter haben, kosten Kindertarife meist deutlich weniger.

 

Da es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt, muss für den Nachwuchs ein separater Vertrag beim eigenen PKV-Anbieter abgeschlossen werden. In der Regel gilt, dass das Kind beim besserverdienenden Elternteil versichert wird. Die Mitgliedschaft für das Kind muss spätestens zwei Monate rückwirkend nach der Geburt beantragt werden. Hier greift der sogenannte Nachversicherungsschutz. Vor der Geburt sind alle Leistungen über die Mutter abgedeckt.

 

Ein Trend in der privaten Versicherungsbranche ist, dass in den vergangenen Jahren Tarifmodelle entstanden sind, die sich die gesetzliche Familienversicherung zum Vorbild genommen haben. Es müssen zwar weiterhin für jedes Kind Beiträge gezahlt werden, allerdings fallen die Kosten im neuen privaten Familientarif häufig geringer aus.

 

Unser Tipp:

Die Prämien für die PKV-Kindertarife lassen sich unter Umständen senken, indem Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder ein Zahntarif ausgeschlossen werden.

 

Wie hoch sind die Kosten für die private Krankenversicherung während des Mutterschutzes und in der Elternzeit?

Eine für viele Eltern bittere Pille ist, dass sowohl während des Mutterschutzes, als auch in der Elternzeit, der Beitrag zur privaten Krankenversicherung in gleicher Höhe gezahlt werden muss. Dramatischer wird es noch für Angestellte, wenn parallel der Arbeitgeberzuschuss während dieser Zeit wegfällt.

 

Unsere Tipps:

Prüfen Sie, wenn der Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls privat krankenversichert, ob dessen Arbeitgeberzuschuss zur PKV schon voll ausgeschöpft ist. Hier besteht gegebenenfalls eine Möglichkeit eines indirekten Zuschusses für Angehörige.

 

Einige private Krankenversicherer bieten für ausgewählte Tarife eine Beitragsbefreiung oder Reduzierung des Beitrages für einen gewissen Zeitraum – häufig 6 oder 12 Monate – an. Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherer nach.

 

 

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