Der Beitragsermäßigungstarif der HuK-Coburg

Jetzt teilen via
Björn Kotzan
22. Juni 2022
Der Beitragsermäßigungstarif der HuK-Coburg
Der Beitragsermäßigungstarif der HuK-Coburg

Damit die PKV-Beiträge im Rentenalter bezahlbar bleiben, bieten fast alle PKV-Versicherer sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Diese Tarife haben Vorteile, aber auch Nachteile. Wir beschreiben die Nachteile am Beitragsermäßigungstarif (Tarifname: BEIT-ERM) der Huk. Was Sie wissen sollten.

Inhalt

PKV-Beiträge steigen – müssen sogar steigen

Wenn Versicherer die PKV-Beiträge kalkulieren, müssen unplanbare Parameter einkalkuliert werden. Das Zinsniveau spielt eine Rolle. Fällt das Zinsniveau unter den kalkulierten Satz, muss der Beitrag erhöht werden. Die medizinischen Kosten sind relevant – und diese Kosten steigend laufend. Auch die Lebenserwartung spielt eine Rolle. Steigt die Lebenserwartung, steigt der Beitrag in der PKV. Aus diesen Gründen muss der PKV-Beitrag im Lauf der Zeit steigen.

Im Erwerbsleben ist das Thema steigende Beiträge wenig relevant. Im besten Fall zahlt der Arbeitgeber 50% der Beiträge und steuerlich können Sie einen unbegrenzt hohen PKV-Beitrag absetzen. Doch im Rentenalter sieht es anders aus. Jeder PKV-Versicherte denkt über die Refinanzierung der Beiträge im Rentenalter nach.

Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung

Wo ein Problem besteht, gibt es auch Lösungen. Die PKV-Unternehmen bieten zur Refinanzierung der PKV-Beiträge im Rentenalter sogenannte Beitragsentlastungstarife oder Beitragsermäßigungstarife an. Die Beschreibung dieser Tarife klingt immer gut.

Die HuK beschreibt den Beitragsermäßigungstarif auf der Homepage wie folgt.

Im wesentlich funktioniert der Tarif wie folgt: Heute mehr bezahlen, im optimalen Fall den Arbeitgeber an den Beitragskosten beteiligen und später weniger. Ganz einfach eigentlich. Doch damit Sie den Tarif verstehen, müssen Sie wissen was die Ermäßigung im Alter an Beitrag kostet.

Was kostet der Beitragsermäßigungstarif der HuK?

Der Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und der gewünschten Reduzierungshöhe. Dazu haben wir Ihnen eine Beitragsübersicht nach Eintrittsalter und Leistungsbeginn erstellt.

Alter Ermäßigung Beginn 55 Jahre Beginn 60 Jahre Beginn 65 Jahre Beginn 70 Jahre
35 250,00 € 139,25 € 112,25 € 87,75 € 66,25 €
40 250,00 € 162,75 € 131,00 € 102,50 € 77,50 €
45 250,00€ 192,00 € 154,50 € 121,00 € 91,25 €
50 250,00 € 229,00 € 184,50 € 144,50 € 109,00 €
55 250,00 € nicht möglich 223,25 € 174,75 € 132,00 €

Wer im Alter von 45 Jahren eine Beitragsermäßigung von 250 Euro ab dem 65. Lebensjahr abschließen möchte, muss dafür 121 Euro bezahlen. Der Beitrag wird steuerlich abgesetzt (analog zum Haupttarif) und wird bis zur Höchstgrenze (rund 770 Euro im Jahr 2022) zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt.

Wie lange ist der Beitrag zum Beitragsermäßigungstarif zu zahlen?

Die Frage wirkt jetzt sicher ungewöhnlich für Sie. Doch die Frage macht Sinn. Denn in den AVB zum Vertrag (siehe VII. Beiträge) steht folgender Satz:

Der Beitrag ist lebenslang zu entrichten. Wer folglich für 250 Euro Beitragsermäßigung 121 Euro lebenslang entrichtet, wird mit 65 Jahren netto 129 Euro Beitragsermäßigung erhalten.

Beitragsentlastungstarife werden identisch zu PKV-Tarifen kalkuliert. Natürlich spielen die medizinischen Kosten keine Rolle, weil keine medizinischen Leistungen versichert sind. Aber das Zinsniveau und vor allem die Lebenserwartung sind wichtig. Steigt die Lebenserwartung, muss der Beitrag zum Beitragsermäßigungstarif steigen.

Bei einer jährlichen Steigerung von 1,5% werden in 20 Jahren aus 121 Euro rund 160 Euro Beitrag. Nach 40 Jahren (mit 85 Jahren) liegt der Beitrag bereits bei 216 Euro. Damit zahlen Sie 216 Euro Beitrag für 250 Euro Ermäßigung (=34 Euro Beitragsnachlass).

Rechne ich mit 2,5% Beitragssteigerungen pro Jahr, ist der Huk-Tarif mit 75 Jahren teuer als die Ermäßigung. Das bedeutet, dass Sie mehr bezahlen als Sie rausbekommen.

Wette auf ein langes Leben

Trotzdem können sich die Entlastungstarife lohnen. Wer einen Arbeitgeberzuschuss bekommt, erreicht schneller die Gewinnschwelle. Bleiben wir beim Beispiel oben (mit 45 Jahren 250 Euro Entlastungstarif abschließen und Zahlungsbeginn mit der Vollendung des 65. Lebensjahr).

Der Beitrag beträgt 121 Euro. Ein Arbeitnehmer zahlt in den 20 Jahren ca. 35% des Beitrages (nach Abzug Steuervorteil und Arbeitgeberzuschuss). Damit werden ca. 10.614 Euro eingezahlt. Dafür wird eine Rentenleistung von netto 129 Euro monatlich. Ohne Beitragssteigerungen einzukalkulieren, wird der Baustein nach ca. 6,5 Jahren einen Gewinn produzieren (es wird mehr ausgezahlt als eingezahlt worden ist).

Bei Unternehmern sieht es anders aus. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss. Es wird nur der Steuervorteil in Abzuge gebracht und damit ca. 17.424 Euro eingezahlt. Dafür gibt es ebenfalls die 129 Euro monatliche Beitragsreduzierung. Der Baustein BEIT-ERM kann damit frühsten nach 11,5 Jahren einen Gewinn erwirtschaften. Das bedeutet, dass die versicherte Person ab dem 65 Lebensjahr noch mindestens 11,5 Jahre leben muss, um eine schwarze null zu erreichen.

Steigen die Beiträge, verändert das die Sachlage in beiden Szenarien zu Ihrem Nachteil.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Notlösung: Kündigung des Beitragsermäßigungstarifs BEIT-ERM

Grundsätzlich können diese Bausteine auch wieder gekündigt werden. Dabei sollten aber zwei Phasen beachtet werden:

  1. Kündigung vor Leistungsbeginn: Bei vielen Versicherern führt die Kündigung vor Leistungsbeginn zu einem positiven Effekt. Denn dann werden die eingezahlten Beiträge zu einem lebenslangen Beitragsnachlass umgerechnet. Es fällt der Beitrag für den Entlastungsbaustein weg und das Guthaben erzeugt einen zusätzlichen Nachlass. Wenn ein Versicherer diese Option gewährt, können Entlastungstarife eine wuchtige Wirkung haben.
  2. Kündigung nach Leistungsbeginn: Dagegen ist die Kündigung nach Leistungsbeginn oftmals mit Nachteilen verbunden. Dann fällt zwar der Beitrag zum Entlastungstarif weg, aber das angesparte Guthaben ist verloren.

Nachteilige Formulierung der HUK AVB zum Beitragsermäßigungstarif BEITR-ERM

Die HuK hat das Thema in meinen Augen nachteilig gelöst. In den AVB steht zwar die Möglichkeit, dass der Baustein gekündigt werden darf, aber das Guthaben entfällt dann immer.

In Kombination mit der lebenslangen Zahlungsverpflichtung und der Möglichkeit auf stark steigende Beiträge ist damit der Baustein BEITR-ERM in allen Kündigungsszenarien nachteilig für Sie. Das Geld ist einfach weg, wenn der Baustein im Lauf der Zeit zu teuer wird. Eine Lösung wäre noch die Beitragsfreistellung. Dann haben Sie zumindest ab dem gewünschten Beginn einen kleinen Nachlass.

Exkurs: Hanse-Merkur macht es besser

Wenn die Lebenserwartung steigt, muss zwangsläufig der Beitrag zum Entlastungs- oder Beitragsermäßigungstarif steigen. Bei diesem Beispiel (Hanse-Merkur) sehen den Entlastungstarif (Tarifname: MBZ) eines 73-jährigen Kunden. Der Beitrag ist in den 30 Jahren Versicherungsdauer deutlich gestiegen.

Der Kunde zahlt 107,76 Euro Beitrag für 120 Euro monatlichen Beitragsnachlass. Allerdings hat die Hanse in den AVB stehen, dass der Tarif gekündigt werden darf. Daraus ergeben sich zwei Optionen für den Kunden:

  1. Er lässt den Entlastungstarif laufen und kommt auf 12,24 Euro Beitragsreduzierung.
  2. Er kündigt den Baustein und erhält durch Verrechnung der Beiträge einen Nachlass von 41 Euro.

Bei solchen Optionen ist der Entlastungstarif gut. Bei der HUK ist der Tarif nachteilig für den Kunden ausgelegt.

Wie sind die Tarifbezeichnungen der HUK Ermäßigungstarife?

Damit Sie in Ihren Unterlagen nachschauen können, ob Sie einen Entlastungstarif versichert haben, haben wir für Sie alle Tarife der Unisextarifwelt hier aufgelistet:

  • Beitrag-ERM 55
  • Beitrag-ERM 56
  • Beitrag-ERM 57
  • Beitrag-ERM 58
  • Beitrag-ERM 59
  • Beitrag-ERM 60
  • Beitrag-ERM 61
  • Beitrag-ERM62
  • Beitrag-ERM 63
  • Beitrag-ERM 64
  • Beitrag-ERM 65
  • Beitrag-ERM 66
  • Beitrag-ERM 67
  • Beitrag-ERM 68
  • Beitrag-ERM 64
  • Beitrag-ERM 70

Die Vertragsbedingungen zu den Entlastungsbausteinen finden Sie hier: Verlinkung AVB BEIT-ERM

Wenn Sie den Beitragsermäßigungstarif der HuK schon vor dem 21.12.2012 abgeschlossen haben, haben Sie die Bisex-Variante vom Beitragsermäßigungstarif abgeschlossen. Diese Tarife haben folgende Bezeichnungen:

  • BET 55
  • BET 56
  • BET 57
  • BET 58
  • BET 59
  • BET 60
  • BET 61
  • BET 62
  • BET 63
  • BET 64
  • BET 65
  • BET 66
  • BET 67
  • BET 68
  • BET 69
  • BET 70

Aus den AVB (Besondere Bedingungen für eine Beitragsermäßigung im Alter) sind die gleichen Regelungen zu lesen. Der Beitrag ist lebenslang zu entrichten und das Guthaben entfällt:

Die Vertragsbedingungen zu den Entlastungsbausteinen finden Sie hier: Verlinkung AVB BET

Besonderheiten der HUK-Bedingungen zum Entlastungstarif

Eine Besonderheit der HUK ist, dass der Entlastungstarif ab 5 Jahren Laufzeit in eine kostenfreie Krankenhaustageldversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung umgewandelt werden darf. Der Entlastungstarif ist arbeitgeberzuschussfähig. Wer clever handelt, kann im Rentenalter eine kostenfreie Pflegeversicherung abschließen. Doch diese Option steht nicht in den AVB und damit ist das eine Kulanzoption.

Gibt es Alternativen zu einem Beitragsentlastungstarif?

Ja, es gibt gute Alternativen. Gerade für Unternehmer sind Entlastungstarife nicht geeignet. Wir empfehlen gerne gute Basisrenten/ Rüruprenten. Zum Vergleich habe ich eine Matrix erstellt:

Entlastungstarif Basisrente
Beitrag 121 € 121 €
Auszahlung 129 € 97 €
Steuerlich Absetzbar Ja, 80% Ja, 100%
Arbeitgeberzuschuss ja nein
Fester Beitrag nein ja
Abgekürzte Zahldauer nein ja
Verlust möglich nein ja, – je nach Anlageform
Vererbbarkeit nein ja
Abschaffung PKV Totalverlust Kein Verlust

Lediglich der Arbeitgeberzuschuss ist ein Vorteil. Doch es bleibt immer ein Risiko von Beitragssteigerungen. Natürlich muss auch die Möglichkeit auf Abschaffung der PKV (eher unwahrscheinlich) in Betracht gezogen werden.

Basisrenten gibt es auch in unterschiedlichen Varianten. Von sehr teuer bis sehr gut ist alles vorhanden. Hier haben wir die besten Tipps zur Basisrente zusammengefasst. Die besten 10 Tipps zur Rürup-Rente – LVoptimal.de

Ich empfehle, den Entlastungstarif nicht abzuschließen und stattdessen besser einen Favoriten der Basisrenten zu wählen. Auf Wunsch wird der Vertrag zu Mitarbeiterkonditionen des Versicherers eingerichtet (keine Abschluss- oder Betreuungsprovision, verminderte Verwaltungskosten) – stattdessen ein überschaubares Honorar. Gerne helfen wir weiter, wenn Fragen sind.

Weitere interessante Beiträge