Viele Kunden unterliegen dem Irrglauben, dass Altersrückstellungen/ Alterungsrückstellung eine Funktion erfüllen, im Rentenalter die Beiträge stabil zu halten oder sogar die Beiträge zu senken. Zitat: „Durch die Altersrückstellungen wird doch mein Vertrag im Alter günstiger“? Leider ist dem nicht so. Wir stellen das Thema mit diesem Beitrag einmal richtig.

Ein großes Geheimnis der privaten Krankenversicherung sind die Altersrückstellungen

Es gibt zwei Arten von Altersrückstellungen. Die allgemeinen und die besonderen Rückstellungen:

Die allgemeinen Rückstellungen sind Grundbestandteil der privaten Krankenversicherung und existieren seit je her. Sie werden direkt aus dem Tarif gebildet.

Diese Altersrückstellungen sind kalkulatorischer Bestandteil der PKV Tarife und dienen dazu, notwenige Beitragserhöhungen durch steigendes Alter zu verhindern. Der Versicherer legt ca. 30% (Schätzwert ohne Garantie als exemplarische Erklärung) Ihrer Prämie zurück und verzinst diese Jährlich mit bis zu 3,5%. Seit der Einführung der Unisextarif zum 21.12.2012 ist der Zinssatz je Versicherer unterschiedlich. Sie erhalten aus diesem Guthaben eine Art Beitragsnachlass (Anrechnungsbeitrag) auf Ihren Tarif. Ältere Tarifgenerationen neigen durch sogenannte Entmischung zu steigenden Beiträgen. Durch einen Fachmann kann man diesem Problem durch einen PKV-Tarifwechsel entgegen wirken. Selber sollte man einen solchen Tarifwechsel eher nicht versuchen. Versicherer neigen dazu Kunden in alten Tarifen zu belassen und Beitragsreduzierungen durch Veränderung der Selbstbehalte oder erhebliche Leistungskürzungen zu erzeugen. In neuen Tarifen wirken sich die allgemeinen Altersrückstellungen beitragsreduzierend aus. Alle 5-10 Jahre sollten Sie den Tarif wieder optimieren.

 

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Die Funktion der Altersrückstellungen einfach beschrieben:

Versicherer versichern Risiken gegen Prämie. Beispiel: Sie haben ein Auto versichert und fahren jährlich 10.000 Kilometer. Durch eine berufliche Veränderung fahren Sie zukünftig jährlich 20.000 Kilometer. Damit steigt das Risiko eines Schades für den Versicherer und die Prämie wird angehoben. Steigt ein Risiko, steigt die Prämie. In der PKV ist das Risiko das Alter des Kunden. Jedes Jahr werden wir älter und damit steigt das Risiko für den Versicherer. Normal muss jedes Jahr die Prämie (Tarifbeitrag) erhöht werden, weil wir älter werden. Durch die Altersrückstellungen werden Prämiensteigungen durch Alterung verhindert. Normale Beitragserhöhungen gibt es aber dennoch. Das niedrige Zinsniveau, die Inflation, die längere Lebenserwartung und der teure medizinische Fortschritt sind die Hauptgründe für Beitragserhöhungen.

Die besonderen Rückstellungen existieren seit dem 01.01.2000 und werden auch als gesetzlicher Zuschlag (GZ) bezeichnet.

Jeder privat Versicherte mit Beginn nach dem 01.01.2000 zahlt diesen Zuschlag automatisch mit der Versicherungsprämie in Höhe von 10%. Der Beitrag wird bis zum 60. Lebensjahr entrichtet und führt ab dem 65. Lebensjahr zum Entfall der Beitragserhöhungen. Beitragserhöhungen entfallen solange, bis das Guthaben aus diesem Zuschlag aufgebraucht ist.

Dieser Zuschlag kann auch als ein Segen für die Versicherten bezeichnet werden. Er stellt eine echte Lösung für das Rentenalter da. Deutliche Konstruktionsfehler sind zum Beispiel die Begrenzung auf 10% des Tarifbeitrages und die fehlende Portabilität für Kunden bis Abschlussdatum 31.12.2008. Zusätzlich sind im Jahr 1999 Versicherungsvertreter durch die Versicherer veranlasst worden dem GZ zu widersprechen (einmaliges Widerspruchsrecht für Kunden mit Beginn vor dem Jahr 2000). Stattdessen wurden Lebensversicherungen verkauft. Rückblickend betrachtet ein schlechtes Geschäft für die Kunden, aber ein gutes für die Versicherer.

Die deutschen privaten Krankenversicherer sind aktuell nicht in der Lage die produktrelevanten Sachverhalte kundenverständlich darzustellen. Es ist zum Beispiel ein absolutes Unding, dass Kunden mit Geburtsjahr der 50iger/ 60igern Jahre problemlos aus der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherungen wechseln können. Grundsätzlich ist die Laufzeit bis zum Rentenalter zu kurz um noch eine adäquaten Preis im Rentenalter darzustellen. Hierüber werden Kunden unzureichend bis gar nicht aufgeklärt. Außerdem kann ein bereits privat Versicherter Kunde problemlos die private Versicherung wechseln. Damit verliert er häufig alle gebildeten Altersrückstellungen und wird es später durch erheblich steigende nicht finanzierbare Prämienzahlungen bereuen. Dieses Geschäft nützt nur dem privaten Krankenversicherer und dem Vertreter. Es besteht eine grundsätzliche Unfähigkeit der privaten Krankenversicherer die Rahmenparameter der PKV so zu gestalten, dass diese Versicherungsart dem Kunden dient. Dienlich ist eine transparente und fundierte Beratung. Die Verpflichtung durch den Gesetzgeber nicht nur einen PKV-Tarifwechsel anzubieten bei Beitragsanpassungen ab 60, sondern auch haftungsrelevant den besten Tarif zum jetzigen Leistungsniveau anzubieten. Versicherer bieten standardisierte Lösungen für Hochleistungskunden an und generieren so Wechsel in schlechte Tarife.