Die außerordentliche Kündigung in der PKV

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Anja Glorius
3. Juli 2019
Die außerordentliche Kündigung in der PKV
Die außerordentliche Kündigung in der PKV

Angesichts beinahe jährlich steigender PKV-Beiträge oder im Akutfall bei finanziellen Engpässen überlegen viele Privatversicherte, ihre PKV zu kündigen, um zu einem anderen Anbieter oder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Mit dem Recht auf außerordentliche Kündigung oder auch Sonderkündigung in der PKV sind die Möglichkeiten für ein vorzeitiges Verlassen des Versicherungsvertrages klar geregelt. Wir zeigen Ihnen hier, welche Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung in der PKV gelten und welche guten Alternativen es gibt.

 

In welchen Fällen lässt sich die eigene private Krankenversicherung außerordentlich kündigen?

Man spricht von einer ordentlichen Kündigung, wenn sie vertragsgemäß geschieht, also zum Ablauf des Versicherungsjahres bzw. von etwaigen Mindestversicherungszeiten. Eine außerordentliche Kündigung in der PKV hingegen kann auch außerhalb dieser Bedingungen eingereicht werden. Allerdings sind die an besondere Umstände geknüpft. Das Sonderkündigungsrecht ist im § 205 VVG geregelt.

 

Die 4 Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung der PKV

  • Der (angestellte) Privatversicherte wird versicherungspflichtig, weil er die aktuelle Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.
  • Der Privatversicherte tritt in die gesetzliche Familienversicherung
  • Der Privatversicherte hat Anspruch auf Heilfürsorge. Heilfürsorge erhalten beispielsweise Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute, die einen besonders risikobehafteten Beruf ausüben.
  • Es steht eine Beitragsanpassungoder Leistungsänderung Hier kann der Privatversicherte innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden seine PKV außerordentlich kündigen.

 

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Mit dem Umzug in (EU-)Ausland gibt es sogar noch einen fünften Grund für eine außerordentliche Kündigung in der PKV. Wichtig ist, dass für das Krankentagegeld und das Krankenhaustagegeld gesonderte Kündigungsbestimmungen gelten und sie daher nicht gekündigt werden dürfen, wenn beispielsweise allein die Krankenvollversicherung von einer Beitragssteigerung betroffen ist. Übrigens darf Ihnen Ihr PKV-Anbieter nicht von sich aus ohne Grund außerordentlich kündigen bzw. vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Das ist den privaten Krankenversichern nur in Sonderfällen zum Beispiel bei arglistiger Täuschung gestattet.

 

Welche Konsequenzen hat eine außerordentliche PKV-Kündigung?

Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gilt, muss innerhalb von zwei Monaten eine neue Versicherung nachgewiesen werden, damit eine lückenlose Versicherung besteht und die Kündigung wirksam wird. Besonders langjährig Privatversicherte sollten sich aber die Kündigung des PKV-Vertrags verbunden mit einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter gründlich überlegen. Denn Sie verlieren dadurch wahrscheinlich einen Teil oder sogar sämtliche angesparte Altersrückstellungen. Das bedeutet, Sie fangen beim neuen Versicherer neu an für die Altersvorsorge einzuzahlen, was entsprechend teuer wird. Empfehlenswert ist es, prüfen zu lassen, ob Ihr Versicherer mittlerweile einen neueren, günstigeren PKV-Tarif anbietet, der häufig sogar mehr Leistungen umfasst. Der anschließende interne PKV-Tarifwechsel ist unkompliziert und ebenso wie die außerordentliche Kündigung in den VVG (§ 204) gesetzlich geregelt. Unabhängige Versicherungsexperten wie das langjährig erfahrene Berater-Team von KVoptimal.de beraten Sie unverbindlich und kompetent.

 

Fazit

Für die außerordentliche Kündigung der PKV sieht das Vertragsrecht vier Möglichkeiten vor. Obwohl es zunächst verlockend klingt, den mit dem Alter meist steigenden PKV-Beiträgen zu „entkommen“, werden Ihnen seriöse Versicherungsexperten eine Kündigung der PKV immer als letzten Ausweg vorschlagen. Gründe dafür sind die Altersrückstellungen, die teilweise bzw. sogar vollständig verlorengehen, und der interne PKV-Tarifwechsel, mit dem ein unkompliziertes Instrument vorhanden ist, die eigenen PKV-Beiträge in vielen Fällen sofort zu reduzieren und dabei häufig sogar von Leistungsverbesserungen zu profitieren.

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