Mit dem Smartphone Schlafstörungen, Übergewicht oder Migräne bekämpfen mag für viele erst einmal nicht besonders vielversprechend klingen. Seit Oktober 2020 können sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, von Ärzten und Psychotherapeutinnen verordnet werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Apps oder Online-Tools, die mittlerweile bei vielen Diagnosen wie Depressionen, Angst-/ Schlafstörungen, Adipositas, Rückenschmerzen, Migräne etc. begleitend verschrieben – und von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen erstattet werden können. Experten schreiben den Digitalen Gesundheitsanwendungen ein enormes Potenzial im Hinblick auf eine selbstbestimmte gesundheitsförderliche Lebensführung und die Digitalisierung des Gesundheitssystems zu. Wir erklären, wie Privatversicherte DiGA bereits jetzt nutzen können.
Digitale Gesundheitsanwendungen: Darum gehts
Digitale Gesundheitsanwendungen sind innovative Medizinprodukte auf der Basis digitaler Technik (App oder Desktopanwendung). Ihre Aufgabe ist es, die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten bzw. die Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen. In der Regel bieten die Apps weniger therapeutische Ansätze, sondern sie konzentrieren sich eher auf Diagnostik, Gesundheitstipps, regelmäßige Übungen, Symptom-Tagebücher oder Informationen. DiGA sind Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa, bei denen ein geringes Risiko bei der Anwendung besteht.
Digitale Gesundheitsanwendungen ersetzen keine Therapie, sondern sie ergänzen die Behandlung, unterstützen das Management von Krankheiten oder helfen dabei, Wartezeiten für eine Therapie zu überbrücken. Es geht darum, Erkrankungen ggf. früher zu erkennen, effektiver zu behandeln und dadurch die Lebensqualität von Menschen zu verbessern. Die Anwendung benutzen Patienten allein oder Leistungserbringer und Patient gemeinsam. Der große Vorteil, der auch von den Nutzerinnen von DiGA vielfach betont wird, besteht in der zeitlichen Flexibilität der Nutzung.
In Relation zur bisherigen direkten Gesundheitsversorgung spielen digitale Gesundheitsanwendungen auf Smartphone oder Tablet nur eine kleine Rolle – die Krankenversicherungen verzeichnen aber bereits eine steigende Anzahl an Verordnungen.
Welche digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es?
DiGA müssen bestimmte Anforderungen an Qualität, Funktion, Datensicherheit und Datenschutz erfüllen und sie werden erst nach einer Prüfung unter anderem von Wirksamkeit, Sicherheit und Datenschutz in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Zu den typischen Einsatzgebieten bzw. Krankheitsbildern, bei denen Digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden, gehören:
- Adipositas
- Angst- und Schlafstörungen
- Depressionen
- Diabetes
- Knie-Beschwerden
- Migräne
- Rücken- und Hüftschmerzen
- Tinnitus
Einen guten Überblick über alle aktuell zugelassenen Anwendungen erhalten Sie im DiGA-Verzeichnis auf den Seiten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
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Geht Psychotherapie online?
Bei Statistiken zu den Gründen für Berufsunfähigkeiten haben psychische Leiden den Erkrankungen des Bewegungsapparates den Rang abgelaufen. Dementsprechend lang sind die Wartelisten der Therapeuten, nicht zuletzt auch wegen der folgenreichen Corona-Pandemie. Viele suchen Hilfe oder müssen Wartezeiten überbrücken. Und tatsächlich versprechen Online-Selbsthilfe-Programme in vielen Fällen Unterstützung zur Akutbehandlung oder Prävention von Depression. Die Angebote sind meist modular aufgebaut und arbeiten mit Videos, Fragebögen und Übungen, die ein- bis zweimal in der Woche bearbeitet werden müssen. Viele Angebote stützen sich dabei auf die kognitive Verhaltenstherapie, um Denkmuster zu verändern.
Zahlreiche weitere Themenfelder befinden sich in der Entwicklung. Das BfArM als zuständige Behörde prüft alle Hersteller-Anträge und nimmt – sofern alle Anforderungen erfüllt wurden – die Anwendung in das DiGA-Verzeichnis auf. Das markiert dann den Startschuss: Ab diesem Zeitpunkt kann das Produkt verordnet bzw. erstattet werden.
Gut zu wissen: Nicht jede Gesundheits-App ist auch eine anerkannte Digitale Gesundheitsanwendung. Nicht im DiGA-Verzeichnis und damit nicht von der GKV erstattungsfähig sind beispielsweise Fitness-Apps wie Schrittzähler oder reine Dokumentations-Apps zum Eintrag von Gewichtswerten, Blutzucker- oder Blutdruckwerten etc. Gleichwohl diese durchaus hilfreich sein und das Wohlbefinden steigern können. Dennoch zählen sie zu den Anwendungen für das Lifestyle-Management. Für Privatversicherte müssen DiGa nicht unbedingt von der BfArM zugelassen sein, um Anspruch auf Erstattung zu haben. Hier gelten die jeweiligen Tarifbedingungen.
Wie bekomme ich als Privatpatient eine digitale Gesundheitsanwendung verschrieben? – In vier Schritten
1. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung, idealerweise mit Angabe des ICD-10-Code. Interessiert Sie ein Angebot, besprechen Sie das am besten mit Ihrer Hausärztin bzw. ggf. mit Ihrem Psychotherapeuten, die eine (zugelassene) DiGA für Ihre Diagnose verordnen können.
2. Kaufen Sie die verschriebene DiGA in einem App Store (z. B. Apple App Store sowie Google Play Store) oder direkt beim Hersteller, wobei Sie darauf achten müssen, eine Rechnung zu erhalten, die Sie bei Ihrer PKV einreichen können.
3. Nachdem Sie die Anwendung auf Ihr Smartphone oder Tablet heruntergeladen haben, können Sie die App nutzen. Vielfach ist auch die Nutzung mit dem Browser möglich. Neuere Standardgeräte reichen meist aus, um mit den Apps oder webbasierten Anwendungen arbeiten zu können.
4. Jetzt können Sie die Rechnung einreichen: Um die Erstattung zu beantragen, müssen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung bei Ihrer PKV einreichen. Bei der Kostenerstattung von DiGA kommt es darauf an, wo und wie Sie versichert sind. Viele private Krankenversicherungen haben die recht neuen DiGA bereits in ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen. Somit ist eine Kostenerstattung im tariflichen Umfang für Privatversicherte möglich. In welcher Höhe der Kauf einer DiGA konkret erstattet wird, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.
Diese Versicherer bzw. PKV-Tarife bieten besonders gute Leistungen im Bereich Digitale Gesundheitsanwendung
Anbieter + PKV-Volltarife mit Leistung für DiGA | Leistung pro Jahr für DiGA |
Allianz Aktimed Best S | ohne Begrenzung |
Allianz Aktimed Best 90 | ohne Begrenzung |
Allianz Aktimed 70/70p/90P/90/100 | ohne Begrenzung |
Axa Vital 300 U / 900 U, Komfort/Premium Zahn U | 70 % bis 100 % |
Axa Active Me U, Komfort/Premium Zahn U | 80 % ohne Begrenzung |
Continentale Premium S1/S2 | 80 % bis max. 1.000 Euro |
Debeka N-SB | ohne Begrenzung |
Debeka N | ohne Begrenzung |
DKV PMN 0 – 2 | 500 Euro |
Gothaer MediCompact Premium 240 – 1440 | 90 % bis max. 1.000 Euro |
Gothaer MediCompact Plus 240 – 480 | 80 % bis max. 1.000 Euro |
Hallesche NK.1-4 | 80 % bis max. 2.000 Euro |
Hallesche NK. select XL 600 – 3000 | 80 % bis max. 1.600 Euro |
Hanse Merkur KVT,PSV | ohne Begrenzung |
Hanse Merkur AZP, PS3, PSV,Ego | ohne Begrenzung |
Inter QMP 300 U – 1200 U | 100 % mit Kooperationspartnern |
Inter QME | ohne Begrenzung |
SDK AM,S1,Z9 | ohne Begrenzung |
SDK AM,S1,Z8 | ohne Begrenzung |
Fazit: Digitale Gesundheitsanwendungen
Obwohl sie bereits seit mehreren Jahren angeboten werden, werden Digitale Gesundheitsanwendungen noch immer nur zögerlich verordnet und genutzt. Das mag an der Vielfalt liegen, aber wahrscheinlich auch an der fehlenden Erfahrung von Patienten und Ärzten. DiGA werden als wichtiger Meilenstein der Digitalisierung des Gesundheitswesens gesehen und sie können bei vielen Erkrankungen und Leiden die Behandlung flankieren oder Wartezeiten auf Behandlungen überbrücken.
Inwiefern eine private Krankenversicherung eine Digitale Gesundheitsanwendung erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. Wir beraten Sie gern dazu, was Ihre PKV leistet. Suchen Sie nach einem leistungsstarken Tarif im Bereich DiGA lohnt sich auch der Blick auf die gesamte Tarifwelt, die über einen internen Wechsel leicht erreichbar sind.
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Expertise bei Tarifoptimierungen in der privaten Krankenversicherung. Wir arbeiten unabhängig und können aus dem gesamten Marktangebot schöpfen.