Die DKV Krankenversicherung AG versandt im vergangenen Monat Schriftstücke an Versicherte der Tariflinie Bestmed 4. In diesen beschreibt die DKV die fehlerhafte Kalkulation des Tarifes. Mit erster Feststellung im Mai 2013, konnte man in den letzten 15 Monaten Fehler beheben und eine Nachkorrektur durchführen.

Versicherte haben nun zwei Möglichkeiten:

1. Eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.
Nachteil: mögliche Steuerschädlichkeit. Beitragsanpassung 2015 fällt höher als geplant aus.

2. Zuviel gezahlter Beitrag wird in Alterungsrückstellungen eingezahlt.
Vorteil: Höhe der avisierten Beitragsanpassung bleibt erhalten. Betrag der verzinslich angesammelten Alterungsrückstellungen erhöht sich.
Was für Sie das richtige Vorgehen ist, müssen Sie anhand Ihrer persönlichen Situation entscheiden.

Praxisbeispiel - I:

Frau Regina S. wandte sich am 11.09.2014 im Rahmen Ihres Betreuung-Konzepts mit unserem exklusiven Partner Contendo GmbH an uns, mit der Bitte um Hilfestellung.
Sie erhielt mit Schreiben der DKV den Hinweis auf einen Rückerstattungsbetrag von 67,29€. Auf drei Seiten offerierte man die Möglichkeiten, für eine langjährig Versicherte der PKV nicht einfach verständlich.
Frau S. kann also 67,29€ mehr erhalten, die sich in der Steuererklärung auswirken können. Dem gegenüber stehen 0,37€ Mehrbeitrag.
Für Frau S. bedeutet das einfach ausgedrückt: In den nächsten fünfzehn Jahren wird Sie den Mehrbeitrag in Höhe der Rückerstattung eingezahlt haben, sodass Sie ab dem Jahr 2029 finanziell schlechtergestellt ist.
Da Frau S. bereits das 64 Lebensjahr vollendet hat, hat Sie sich aktiv für eine Rückerstattung entschieden.

Praxisbeispiel - II:

Herr Peter V. wandte sich am 15.09.2014 an uns, mit der Bitte um Hilfestellung. Herr V. wollte sicherstellen, alles richtig verstanden zu haben.
Er erhielt mit Schreiben der DKV den Hinweis auf einen Rückerstattungsbetrag von 836,48€. Auf drei Seiten offerierte man die Möglichkeiten.
Herr V. kann 836,48€ mehr erhalten, die sich in der Steuererklärung auswirken. Dem gegenüber stehen 6,11€ Mehrbeitrag mit geplanter Beitragsanpassung 2015.
Für Herrn V. bedeutet das einfach ausgedrückt: In den nächsten fünf elf Jahren wird Sie den Mehrbeitrag in Höhe der Rückerstattung eingezahlt haben, sodass er ab dem Jahr 2025 finanziell schlechtergestellt ist.
Herr V. hat sich für eine Erstattung entschieden, um die Mittel privat zu verwenden.
Unsere schnelle Hilfe und schnelle fachliche Auskünfte haben es ermöglicht, dass Herr V. ab dem 15.10.2014 auch das kostenfreie Betreuungs-Konzept nutzt.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Fachlich Detailinformation:

Die DKV begründet die fehlerhafte Kalkulation mit einer Doppelberechnung einer Position.
Eine genaue Einordnung, über welche Position es sich dabei handelt, lässt man offen. Es kann sich hierbei z.B. um sonstige Zuschläge (Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Zuschlag erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) oder Kopfschäden (durchschnittliche Versicherungsleistungen im Beobachtungszeitraum in Abhängigkeit vom Alter des Versicherten) handeln.

Bei der Erhöhung von Beiträgen gibt es verschiedene Gründe. Steigerung der Versicherungsleistungen oder eine veränderte Sterbewahrscheinlichkeit. Hat man nun die steigenden Versicherungsleistungen im Verhältnis der Prämie im Tarif BM4 fehl berechnet, stehen die Einnahmen im Verhältnis zu Ausgaben in einem Missverhältnis. Ein Beispiel zur Veranschaulichung (einfache Darstellung):

Einnahmen 2000€ - Ausgaben 2120€ = Beitragsanpassung notwendig, da die Ausgaben die Einnahmen um 6% übersteigen.

Nun stellt man fest, dass die Einnahmen falsch kalkuliert waren um ca. 8%.

Einnahmen 1840€ - Ausgaben 2120€ = Beitragsanpassung notwendig, da die Ausgaben die Einnahmen um 15% übersteigen.

Hinzu kommt der Faktor, dass der Kunde die Buchung in die bestehende Alterungsrückstellung wählen kann, dadurch vermeidet er eine Steigerung der Beitragsanpassung in 2015. Dies entsteht durch die Verwendung von Alterungsrückstellungen. Alterungsrückstellungen wirken beitragsmindernd, bereits ab dem ersten Versicherungsjahr und drücken sich in beitragsmindernd zum aktuellen Tarifbeitrag aus.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie einfach Kontakt auf. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.