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Entgeltumwandlung in der PKV

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Susanne Schimke
27. August 2025
Entgeltumwandlung in der PKV

Entgeltumwandlung ist eine sinnvolle Option für die zusätzliche Altersvorsorge, die nicht spezifisch für die PKV ist, sondern allen Beschäftigten offensteht – sogar denjenigen in Teilzeit oder Minijob. Dass der Arbeitgeber und der Staat sich am Aufbau einer Betriebsrente beteiligen, macht die Entgeltumwandlung zu einem wichtigen Baustein der Altersvorsorge. Hier lesen Sie, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und für wen sie sich besonders lohnt.  

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – unabhängig von der Krankenversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung werden Teile des Einkommens nicht ausgezahlt, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) eingezahlt. Andere Entgeltumwandlungen betreffen z. B. Zuschüsse zum Kindergartenplatz, Dienstwagen oder Dienstrad. Andere Begriffe für Entgeltumwandlung sind Lohnumwandlung oder Entgeltoptimierung.

Der monatliche Sparbetrag kann auf dem Lohnzettel unter dem Posten Betr. AV. AN lfd.ST-frei (betriebliche Altersvorsorge, Arbeitnehmer, laufend, steuerfrei) eingesehen werden.

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten, sogenannte Durchführungswege. Die Auswahl des konkreten Betriebsrenten-Produkts übernimmt der Arbeitgeber. Er hat die Wahl zwischen Direktversicherung (Lebens- bzw. Rentenversicherung), Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage oder Unterstützungskasse, wobei die ersten drei die beliebtesten sind und im Wesentlichen die Züge einer Versicherung tragen.

Vom Arbeitgeber abgeschlossene Verträge zur Altersvorsorge sind meist günstiger als vergleichbare privat geschlossene Verträge.

Wie viel Betriebsrente gibt es durch Entgeltumwandlung?

Zunächst zu den maximalen Einzahlbeträgen: So können jeden Monat höchstens 644 Euro (Stand 2025) steuerfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Einzahlungen, die darüber hinausgehen, werden entsprechend der eigenen Steuerklasse versteuert. Zudem gilt, dass monatliche Einzahlungen von bis zu 322 Euro (Stand 2025) sozialversicherungsfrei sind. Aus der steuerlichen Verschiebung ins Alter ergibt sich der weitere Vorteil, dass dann in der Regel ein niedrigerer persönlicher Steuersatz gilt.

Grundsätzlich können anspruchsberechtigte Privatversicherte maximal 4 Prozent des Entgelts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umwandeln lassen. Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, das umgewandelte Entgelt mit 15 Prozent zu bezuschussen. Dazu wird ein sogenannter bAV-Vertrag abgeschlossen.

Rechenbeispiel betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmende

Ohne bAVbAV mit 150 EurobAV mit 250 Euro
Bruttoeinkommen3.000 Euro3.000 Euro3.000 Euro
Betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberzuschuss)0 Euro150 Euro (+ 15,00 % = 22,50 Euro)250 Euro (+ 15,00 % = 37,50 Euro)
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen3.000 Euro2.850 Euro2.750 Euro
Gesamtsumme Steuern342,44 Euro306,45 Euro282,77 Euro
Gesamtsumme Sozialabgaben631,50 Euro599,93 Euro578,88 Euro
Steuerersparnis0 Euro35,99 Euro59,67 Euro
Ersparnis bei den Sozialabgaben0 Euro31,57 Euro52,62 Euro
Nettoeinkommen2.026,06 Euro1.943,63 Euro1.888,36 Euro
Ersparnis Abgaben Steuer und Sozialabgaben gesamt0 Euro67,56 Euro112,29 Euro

Im Beispiel wird ein Single mit Steuerklasse 1 angenommen. Je nachdem, wie hoch der Betrag für die Entgeltumwandlung gewählt wird, lassen sich laut Beispiel an Steuern und Sozialabgaben zusammengenommen knapp 68 Euro (150 Euro bAV-Beitrag) bzw. rund 112 Euro (250 Euro bAV-Beitrag) einsparen – monatlich. Geld, das für zusätzliche Liquidität sorgt oder beispielsweise in weitere Vorsorgemaßnahmen gesteckt werden kann.

Durch die Steuerersparnis wird mehr in die Altersvorsorge eingezahlt, als an Nettoeinkommen fehlt.

Für wen ist die Entgeltumwandlung besonders sinnvoll?

Die Entgeltumwandlung ist eine Win-Win-Situation. Wie wir oben gesehen haben, mindern Beschäftigte ihre Steuer- und Sozialabgabenlast, wenn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung das Brutto reduzieren. Mehrere hundert Euro im Jahr zu sparen, ist durchaus möglich. Auch Arbeitgeber müssen weniger Abgaben leisten und können mindestens einen Teil der eingesparten Kosten an ihre Beschäftigten durchreichen – und mit diesem Corporate Benefit etwas für die Mitarbeiterbindung tun.

Die Entgeltumwandlung lohnt sich unter der Voraussetzung, dass die Betriebsrente den verringerten Anspruch in der gesetzlichen Rente mehr als kompensieren kann.

Eine Entgeltumwandlung ist im Prinzip für alle sinnvoll. Insbesondere können privat versicherte Angestellte mit einem hohen Einkommen davon profitieren – und auf einfachem Wege zusätzlich privat vorsorgen. Als Besserverdienende können sie wegen der Deckelung der Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – die Rentenlücke wird ohne zusätzliche Vorsorge besonders groß ausfallen.

Mehr zum Thema Entgeltumwandlung und Betriebsrente lesen Sie hier gern nach.

Fazit: Entgeltumwandlung in der PKV

Entgeltumwandlung in der PKV – und nicht nur da – ist eine hervorragende Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig die Altersvorsorge zu erhöhen. Indem sowohl Arbeitgeber als auch der Staat Zuschüsse leisten, wird dieser Vorsorgebaustein so attraktiv. Die Entgeltumwandlung kann sich für die Mehrheit der Beschäftigten lohnen.

Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen auf die Sozialversicherung und die Versicherungspflichtgrenze sorgfältig zu prüfen. Inwiefern sich für Sie durch die Entgeltumwandlung und freigewordenes Kapital Möglichkeiten ergeben, in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln – oder bei einer gewünschten Tarifoptimierung – in beiden Fällen unterstützen Sie gern die ungebundenen Versicherungsexperten von KVoptimal.de. Sie finden die geeignetsten Tarife zu den günstigsten Konditionen und begleiten Sie gern beim internen Tarifwechsel, mit dem Sie zudem nachhaltig sparen können.

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