Erstattung von Medikamenten in der PKV bei Internetapotheken

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Susanne Schimke
22. Januar 2017
Erstattung von Medikamenten in der PKV bei Internetapotheken

Erstattung von Medikamenten in der PKV bei Internetapotheken

Kann ich als PKV-Versicherter Medikamente auch im Internet bestellen?

Seit dem 1. Januar 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Hierzulande dürfen ausschließlich Apotheken mit einer Erlaubnis online mit Medikamenten und Arzneimitteln handeln. Da demzufolge auch eine Internetapotheke eine zugelassene Apotheke ist, haben alle Versicherten – egal ob gesetzlich oder privat versichert – das Recht, ihre Medikamente bei Versandapotheken zu bestellen.

 

Übrigens steht hinter einer Internetapotheke auch immer eine vollwertige Vor-Ort-Apotheke mit Ladengeschäft. Laut dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken verfügen 3.000 Apotheken in Deutschland über eine Versandhandelserlaubnis, wovon jedoch nur ein Bruchteil (ca. 150) einen ernstzunehmenden Onlinehandel betreibt.

Als Privatversicherter zahlen Sie auch die verschreibungspflichtigen Arzneimittel zunächst in der Apotheke selbst und reichen die Belege anschließend bei Ihrer Privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung ein. Für PKV-Versicherte stellt sich also die Frage, ob sie die online gekauften Arzneimittel von Ihrer privaten Krankenversicherung auch erstattet bekommen.

Welche Medikamente werden in der privaten Krankenversicherung erstattet?

Die Private Krankenversicherung erstattet Kosten für Arzneimittel im tariflichen Umfang.

 

Es gelten folgende Kriterien für die Erstattungsfähigkeit der Medikamente:

  • für das Medikament liegt eine Verordnung vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker vor,
  • das Medikament wird von einer zugelassenen Apotheke bezogen,
  • bei dem Medikament handelt es sich um ein von der so genannten Schulmedizin überwiegend anerkanntes Arzneimittel.

 

Für die Kostenerstattung durch die Private Krankenversicherung spielt es also keine Rolle, ob das Arzneimittel rezeptpflichtig oder freiverkäuflich ist.

 

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Inwieweit Medikamente aus der Alternativmedizin erstattet werden, hängt einerseits vom jeweiligen Tarif ab, also ob die Kostenübernahme im Leistungsumfang enthalten ist. Andererseits muss das Medikament allgemein anerkannt sein oder gegebenenfalls keine Alternativen aus der Schulmedizin zur Verfügung stehen.

 

Welche Medikamente sind nicht erstattungsfähig?

Zu den grundsätzlich nicht erstattungsfähigen Medikamenten in der privaten Krankenversicherung gehören Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, Badezusätze, Desinfektionsmittel oder Kosmetika.

Laut den oben genannten Kriterien werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel keine Kosten für Arzneimittel erstattet, die ohne Rezept beziehungsweise ärztliche Verordnung gekauft bzw. online bestellt werden. Der Hintergrund ist der, dass der PKV- Versicherer in diesem Fall nicht beurteilen kann, ob eine Einnahme dieses Medikamentes tatsächlich medizinisch notwendig war. Der PKV-Versicherer muss erkennen können, woher und auf der Basis welcher Diagnose die Verordnung kam. Daher gilt: Selbstgekaufte Medikamente ohne ärztliche Verordnung sind nicht erstattungsfähig! Oder anders gesagt: Verordnet der Arzt ein Medikament, so ist dieses im tariflichen Umfang auch erstattungsfähig. 

 

In der privaten Krankenversicherung gibt es auch Tarife, die die Kostenerstattung von Arzneimitteln auf verschreibungspflichtige Medikamente beschränken.

Sollten Sie mit Ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden sein, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Der erste und einfachste Schritt, ist zu prüfen, ob Ihr Versicherer nicht einen anderen Tarif anbietet, der besser zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen passt. Vielen PKV-Versicherten ist nicht bewusst, dass der eigene Versicherer meist sehr gute Tarifalternativen für einen internen Tarifwechsel bietet. KVoptimal.de ist als unabhängige Beratung auf Tarifoptimierungen spezialisiert. Wir helfen Ihnen dabei, im unübersichtlichen Tarifsystem Ihres Anbieters den maßgeschneiderten Tarif für sich zu finden und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein PKV-Gutachten, das Ihnen alle Tarifoptionen transparent aufzeigt.

 

Medikamente bei Internet- oder Versandapotheken online bestellen – so funktioniert es

Bei der Bestellung von verschreibungspflichtigen Medikamenten muss zunächst das Originalrezept per Post an die Apotheke geschickt werden. Anschließend wird das Arzneimittel verschickt. Freiverkäufliche Medikamente können identisch zur Bestellung in Online-Shops telefonisch, per E-Mail oder direkt im Online-Shop bestellt werden.

 

Welche Unterlagen sind für die Kostenerstattung von Medikamenten in der PKV bei Internet- und Versandapotheken nötig?

Als Privatversicherter zahlt man die verordneten Arzneimittel zunächst in der Apotheke selbst und reicht die Belege zur Kostenerstattung bei der privaten Krankenkasse ein. Für die Kostenabrechnung hat jeder PKV-Anbieter sein eigenes Verfahren. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Kostenübernahme von online gekauften Medikamenten auf der eingereichten Rechnung die Informationen zur Verordnung und zur Diagnose hervorgehen müssen.

Gibt der Arzt auf dem Rezeptformular die Diagnose bereits mit an, so reicht es vollkommen, wenn die Apotheke auch den Preis darauf druckt hat, dieses Rezept einzureichen. Wurde der Rechnungsbetrag nicht direkt auf das Rezept übertragen, müssen Sie eine separate Apothekenquittung verlangen. Hat der Arzt die Diagnose auf dem Rezept vergessen oder gibt diese vielleicht generell nicht darauf an, so ist es nötig, das Rezept zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung zur Kostenerstattung einzureichen. Bei sehr hohen Rechnungen oder bei chronisch kranken PKV-Versicherten kann unter Umständen eine Direktabrechnung mit der Versandapotheke vereinbart werden. Dafür bieten Internetapotheken Vordrücke für eine Abtretungserklärung an, mit der die Apotheken bei den Krankenversicherungen die Direktabrechnung beantragen. Der Vorteil an diesem vereinfachten Verfahren ist, dass die PKV-Versicherten nicht mehr in Vorleistung gehen müssen.

 

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