GKV Höchstbeitrag 2020 – Wo liegen die neuen Grenzen

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Susanne Schimke
30. Oktober 2019
GKV Höchstbeitrag 2020 – Wo liegen die neuen Grenzen

GKV Höchstbeitrag 2020 – Wo liegen die neuen Grenzen

Die voraussichtlichen neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung liegen vor und damit ein neuer Wert für den GKV Höchstbeitrag 2020. Der maximale GKV-Beitrag ist nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatpatienten interessant. Insbesondere für Selbstständige, die sich in aller Regel entscheiden können, sich privat oder gesetzlich zu versichern, sind die neuen Werte eine Entscheidungshilfe. Hier erfahren Sie unter anderem die neuen Grenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, wie der Höchstbeitrag zustande kommt und welche Selbstständigen ihn bezahlen müssen.

Die neuen Werte: GKV Höchstbeitrag 2020

In der folgenden Übersicht finden Sie die Entwicklung vom monatlichen GKV und PV Höchstbeitrag 2020 in den Jahren 2017 bis 2020 dargestellt.

 

2017

2018

2019

2020 (vorläufig)

Änderung 2019 zu 2020

GKV Höchstbeitrag 2020

635,10 €

646,05 €

662,48 €

(zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag)

684,38 €

(zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag)

 21,90 €

Höchstbeitrag PV 2020

110,93 €

112,84 €

 138,39 €

142,97 €

 

kinderlos

121,80 €

123,90 €

149,74 €

154,69

 

(Gesamtbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil)

       

16,31 €

Quelle: KVoptimal.de

Somit beträgt der Höchstbeitrag für GKV und PV in 2020 zusammen 881,26 Euro monatlich bzw. aufgrund der seit Anfang 2019 wieder paritätischen Verteilung jeweils 440,63 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In dieser Rechnung wurde der voraussichtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent sowie der PV-Beitragssatz für Kinderlose verwendet.

684,38 € GKV Höchstbeitrag 2020

+ 42,19 € durchschnittlicher Zusatzbeitrag

+154,69 € Höchstbeitrag PV für Kinderlose

 

881,26 € gesamt monatlich

440,63 € Arbeitnehmeranteil monatlich

 

Wie kommt der Höchstbeitrag GKV 2020 zustande?

Der Höchstbeitrag zur GKV legt den maximalen Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fest. Er ändert sich jedes Jahr und orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Gesetzlich Versicherte müssen für ihre Krankenkasse die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent (7,3 Prozent) zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Dazu kommt der kassenindividuelle wiederum einkommensabhängige Zusatzbeitrag, der voraussichtlich 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent steigen wird, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenso teilen. Wie hoch ihr tatsächlicher Zusatzbeitrag ausfällt, legt jede GKV individuell fest. Bei Kassen mit hohen Reserven ist sogar eine Beitragssenkung möglich.

Wie hoch ist der GKV Höchst­bei­trag 2020 für Selbst­stän­dige?

Selbstständige sind im Normalfall nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse, sie dürfen sich aber freiwillig dort versichern. Dabei können Selbstständige in der GKV zwischen einem allgemeinen und einem ermäßigten Beitragssatz wählen. Dies ist abhängig davon, ob sie Anspruch auf Krankengeld erwerben möchten oder nicht. Fakt ist auch, dass Selbstständige mit Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze den GKV Höchstbeitrag entrichten müssen, der wie oben dargestellt 2020 bei voraussichtlich 684,38 € plus Zusatzbeitrag liegt. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 142,97 € bzw. von 154,69 € für Kinderlose. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Selbstständige diesen GKV-Beitrag allein stemmen.

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Wann muss ich als Selbstständiger den GKV Höchstbeitrag 2020 zahlen?

Ob Sie als Selbstständiger den GKV Höchstbeitrag bezahlen müssen, ist von Ihrem Einkommen abhängig. Laut der (voraussichtlichen) neuen Beitragsbemessungsgrenze für 2020 darf Ihr Einkommen 56.250 € jährlich bzw. 4.687,50 € monatlich nicht überschreiten. Im Umkehrschluss heißt es, dass alles an Einkommen, was darüber liegt, nicht in die Beitragsberechnung einfließt. Der GKV Höchstbeitrag ist also eine gute Bezugsgröße für Selbstständige, um zu entscheiden, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sich lohnt.

Schwierig ist es immer, bei Selbstständigen das Jahresgehalt zu bestimmen. Aktuell wird die Beitragshöhe auf der Grundlage des aktuellen Einkommensteuerbescheids vorläufig festgesetzt. Alternativ können Sie auch selbst eine Schätzung Ihres voraussichtlichen Einkommens im aktuellen Jahr abgeben oder freiwillig den GKV Höchstbeitrag zahlen, um hohe Nachzahlungen beispielsweise aufgrund der guten Konjunktur zu vermeiden. Sobald der neue Steuerbescheid dann vorliegt, wird der Beitrag nachträglich korrigiert und Sie erhalten entweder Beitragszahlungen zurück oder müssen nachzahlen.

Übrigens ist es auch möglich, die GKV-Beitragshöhe zu ändern, falls der Umsatz einbricht oder aufgrund von Krankheit.

Fazit GKV Höchstbeitrag

Der GKV-Höchstbeitrag ist an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und ändert sich in der Regel jährlich. Er gibt an, welchen Beitrag gesetzlich freiwillig Versicherte maximal für Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben. Gerade für Selbstständige, die den gesamten Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss stemmen müssen, ist der GKV Höchstbeitrag von Interesse.

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