Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung (PKV) wird das Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, leistet der private Krankenversicherer den vereinbarten Tagessatz. Deswegen sollte ein ausreichend hoher Tagessatz versichert und eine Krankentagegeldversicherung ein fester Bestandteil zu jedem PKV-Vertrag sein.
Aber auch für gesetzlich Krankenversicherte ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung wichtig. Sie haben nämlich per se schon eine Deckungslücke, weil die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) max. 90 % vom Netto oder 70 % vom Brutto ersetzt. In der gesetzlichen Kasse ist außerdem ein Maximalsatz als Krankengeld vereinbart. Überseigt das Nettoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze steigt die Lücke der Absicherung exponentiell. In der privaten Krankentagegeldversicherung wird die Leistung zeitlich unbegrenzt gezahlt und vorher vom Versicherten bestimmt – in folgenden Grenzen.
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Jetzt kontakt aufnehmenPKV Krankentagegeld: maximale Höhe
Zum einen hängt die Höhe des Krankentagegeldes vom Nettoeinkommen ab, da das Bereicherungsverbot gilt. Zum anderen definieren alle privaten Krankenversicherungen die maximalen Leistungshöhen unterschiedlich und können besondere Bedingungen vorgeben. Alle Angaben stammen aus dem Tool PSPonline.de:
| Versicherer | Tarif | Max. Höhe | Besonderheit |
| Allianz | KTA | 300 | |
| KTS | 200 | ab 8. Tag im Krankenhaus | |
| Alte Oldenburger | KTO | 250 | |
| KTS | 250 | ||
| KTV | 250 | ||
| ARAG | 31 | 100 | |
| 32-39 | keine | ||
| KTV | keine | ||
| AXA | KTG21-U – KTG 182U | 300 | |
| KTGV 42 -U | 300 | ||
| Barmenia | T3+ | 50 | |
| T7+ | 100 | ||
| T14+ | 150 | ||
| T28+ | 200 | ||
| T42+ – T364+ | 400 | ||
| BBKK | KT-AN | 600 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) |
| KT-F | 600 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) | |
| KT-S | 300 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) | |
| Concordia | KT8 | 60 | |
| KT15 | 120 | ||
| KT22 | 180 | ||
| KT29 – KT365 | 250 | ||
| KTG8 | 60 | ||
| KTG15 | 120 | ||
| KTG22 | 180 | ||
| KTG43-KTG365 | 250 | ||
| Continentale | V | 750 | niedrigste Karenzzeit + höchster Satz |
| Debeka | KT | 200 | |
| DKV | KTAG | 520 | |
| KTC | 520 | ||
| KNT2 | 520 | ||
| Generali | KTA | 520 | |
| KTFB | 520 | ||
| KTGT | 520 | ||
| GKV (2024) | Krankengeld | 120,75 | 2024 |
| Gothaer | TG 2 – TG4 | 200 | |
| TG 6 – TG52 | 240 | ||
| Hallesche | FKT.22 | 100 | |
| FKT.43 | 400 | ||
| KT.22 | 100 | ||
| KT.43 | 400 | 500 für juristische Personen | |
| Hanse-Merkur | T15 – T29 | 180 | |
| T43 – T365 | 250 | T8-T43 Kindkrank (10/100Tage) | |
| HUK | KT1 | 90 | |
| KT2 + KT3 | 180 | ||
| KT6 – KT52 | 300 | ||
| Inter | KTA | 500 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) |
| KTS 3 – KTS 7 | 100 | ||
| KTS 14 – KTS 365 | 500 | ||
| TFN 7 | 100 | ||
| TFN 14 – TFN 42 | 500 | ||
| LKH | T01U – T102U | 50 | |
| T02U | 80 | ||
| T04U | 200 | ||
| T06U – T52U | 300 | ||
| LVM | KT 8 | 130 | |
| KT 15 | 170 | ||
| KT 22 | 200 | ||
| KT 29 | 230 | ||
| KT 43 | 300 | ||
| KT92 – KT365 | keine | ||
| Mecklenburgische | proMETA6 – pro META52 | 300 | |
| proMETAplus2 | 125 | ||
| proMETAplus4 | 275 | ||
| proMETAplus6 | 275 | ||
| proMETAplus13 | 275 | ||
| Münchner Verein | 368 + 369 | 169 | |
| 370 – 381 | 191 | ||
| Nürnberger | KTA6- KTA52 | 200 | |
| TS2 – TS4 | 100 | ||
| TS6 | 150 | ||
| Ottonova | KTA | 300 | |
| KTS | 300 | ||
| Provinzial | KTG-A6 – KTG-A26 | 210 | |
| KTG-S2 – KTS-S4 | 180 | ||
| KTG-S6 | 250 | ||
| R+V | TE02 | 150 | |
| TE04 | 200 | ||
| TE06 – TE26 | 300 | ||
| SDK | TA2 – TA52 | 250 | |
| Signal | ESP-VA | 310 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA), Endalter 75 |
| ESP-VS | 310 | ||
| pro | 310 | ||
| Union | KT-AN | 600 | |
| KT-F | 600 | ||
| KT-S | 300 | ||
| Universa | uni-KT 15 – uniKT 29 | 260 | |
| uniKT 43 – uniKT 183 | 625 | ||
| Württembergische | KTSU | 400 | |
| KTVA | 400 | ||
| KTVS | 200 |
Aus dieser Tabelle lassen sich verschiedene Besonderheiten ableiten. Zum Beispiel ist ein Tagessatz von weniger als 250 € nicht ausreichend für einkommensstarke Versicherte. Denn vom Tagessatz aus der Krankentagegeldversicherung sind der PKV-Beitrag (z. B. 800 €) und der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen (z. B. 1.200 €).
Beispiel: Tagessatz Krankentagegeld berechnen
- 250 € Tagessatz entsprechen 7.500 € (= 250 € x 30 Tage) versicherter monatlicher Leistung im Falle von Arbeitsunfähigkeit
- 7.500 € Krankentagegeld monatlich abzüglich des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung und PKV ergeben 5.500 € verfügbares Einkommen
- Davon sind dann die fixen und variablen Lebenshaltungskosten, also auch die zusätzliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung und sonstige Kosten zu bezahlen.
Wer ein höheres Nettogehalt als 5.500 € hat, sollte Versicherer wählen, die einen höheren Satz als 250 € bieten. Es ist empfehlenswert, sich in dieser Frage von Versicherungsexperten und -expertinnen beraten zu lassen, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen und Deckungslücken im Ernstfall zu vermeiden.
Maximales Krankengeld (GKV) vs. Krankentagegeld (PKV)

Es lohnt sich, alle Kosten gegenüberzustellen und dann zu überlegen, ob bei Arbeitsunfähigkeit das volle Nettoeinkommen versichert werden soll oder ein geringerer Betrag genügt. Der Tagessatz kann auch später noch angepasst werden.
Änderung des Krankentagegeldes

Wählen Versicherte das Krankentagegeld zu niedrig, weil sie sich z. B. auf das Einkommen von Partner oder Partnerin verlassen, kann sich das doppelt rächen. Erstens kann es im Krankheitsfall doch eng werden – und wer später das Krankentagegeld außerordentlich erhöhen möchte, muss für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung fürchten.
Karriereklausel beim Krankentagegeld nutzen – Einkommenssteigerungen richtig absichern mehr dazu lesen sie hier!
Krankentagegeld PKV: Nettoeinkommen Grenze beachten!
Die Grenzen für das Krankentagegeld fallen häufig großzügig aus, weshalb die Versicherten fast frei über die Höhe des Tagessatzes entscheiden können. Weil das Bereicherungsverbot gilt, ist die Versicherungsleistung zusätzlich auf die Höhe des Nettoeinkommens begrenzt. Konkrete bzw. davon abweichende Konditionen finden Versicherte in den Tarifunterlagen. Wer unsicher ist, wie hoch der Tagessatz sein soll oder auch bei schwankenden Einkommen empfiehlt es sich, sich vorab von ungebundener Seite beraten zu lassen.
Ist ein Zusatz-Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte sinnvoll?
Krankentagegeld kann auch für gesetzlich Versicherte eine sinnvolle ergänzende Absicherung des Einkommens sein. Werden sie krank, erhalten sie bei Anspruch zunächst für 42 Tage ihr volles Gehalt weiter und danach Krankengeld. Hier macht sich bereits eine Lücke auf, denn das
Krankengeld gleicht den Verdienstausfall nicht komplett aus:
Das Krankengeld …
- … beträgt 70 % des Bruttoeinkommens,
- … höchstens aber 90 % des Nettoeinkommens.
- … wird außerdem gedeckelt: Das Einkommen wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026 liegt diese bei 69.750 € Bruttoeinkommen im Jahr beziehungsweise 5.812,50 € im Monat) berücksichtigt, was insbesondere Gutverdienende finanziell einkalkulieren müssen. Wer mehr verdient, erhält dennoch nur laut Beitragsbemessungsgrenze Krankengeld.
Gesetzlich Versicherte können über eine private Krankenzusatzversicherung ein Krankentagegeld abschließen, um die Lücke zum gewohnten Einkommen schließen.
Freiwillig versicherte Selbstständige können es sogar so handhaben, dass sie sich günstiger ohne Krankengeld versichern und 14 % ermäßigten Beitragssatz, statt 14,6 % Regelsatz zahlen. IhreEinkommensverluste bei Arbeitsunfähigkeit können sie dann komplett über ein privates Krankentagegeld absichern.
Wie kann Krankentagegeld versichert werden?
Nicht alle PKV-Unternehmen versichern Krankentagegeld separat, wenn Versicherte bereits woanders privat krankenversichert sind.
Beispiele aus der Praxis:
- Die Hallesche versichert ein privates Krankentagegeld nur, wenn auch die Vollversicherung bei der Halleschen ist.
- Die SDK versichert eine privates Krankentagegeld, berechnet aber 30 % Zuschlag, wenn die Versicherte die Vollversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen hat.
- Die Barmenia versichert ein privates Krankentagegeld, unabhängig von der Hauptversicherung.
- Sind Interessente in der gesetzlichen Kasse versichert, versichern alle PKV-Unternehmen Krankentagegeld.
Krankentagegeldversicherung: Beitrag und Leistung
Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der privaten Krankentagegeldversicherung ist natürlich der Beitrag bzw. die Beitragshöhe. In erster Linie gilt: Je günstiger, desto besser für die Versicherten. Allerdings gibt es auch in der Krankentagegeldversicherung Leistungsdefinitionen, die die Auswahl beeinflussen können. Diese Definitionen (Versicherungsbedingungen) regeln zum Beispiel, wann der Versicherungsfall eintritt oder nach welcher Karenzzeit die versicherte Leistung ausgezahlt wird.
Soll ich Krankentagegeld bei anderer Versicherung als PKV abschließen?
In der Praxis entscheiden sich viele Versicherte dafür, den Krankentagegeldtarif mit der Vollversicherung zu kombinieren. Doch es gibt verschiedene Gründe, genau das nicht zu machen:
- Entkoppelte Verträge sind besser bei Zahlungsschwierigkeiten: Bei Zahlungsschwierigkeiten sind die ambulanten und stationären Leistungen von der Pflicht auf Versicherung geschützt. Zusatztarife wie zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung aber nicht. Gerät ein Versicherter in Zahlungsschwierigkeiten, kündigt der Versicherer alle ungeschützten Bausteine des Vertrages. Verbessert sich die finanzielle Situation wieder, können diese entfallenen Tarife aufgrund der zu wiederholenden Gesundheitsprüfung ggf. nicht mehr neu versichert werden. Es entsteht ein finanzielles Risiko. Dieses Risiko umgehen Sie, indem Sie das Krankentagegeld unter einer zweiten Versicherungsnummer beim gleichen Versicherer führen (und dann den Beitrag auch bei Zahlungsschwierigkeiten entrichten) oder indem Sie das Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer führen (und den Beitrag dort ebenfalls entrichten).
- Entkoppelte Verträge sind flexibler beim Tagessatz: Jede private Krankenversicherung definiert die maximale Leistungshöhe unterschiedlich. Deshalb kann es sein, dass Sie zum Beispiel die Hallesche ganz besonders gut finden, aber die Höhe des maximalen Beitragssatzes deutlich unter Ihrem tatsächlichen Nettogehalt liegt. In diesem Fall ist es ratsam, dass Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer zu versichern.
- Entkoppelte Verträge bringen ggf. Beitragsrabatte: Wenn die PKV einen Nachlass für die Zahlung des Jahresbeitrages bietet, können Sie den viel geringeren Beitrag der separaten Krankentagegeldversicherung auch jährlich entrichten und sparen dann bis zu 8 % des Beitrages (Aufgrund Arbeitgeberzuschuss). Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss sparen maximal bis 4 % pro Jahr an Beitragskosten.
Info: Der Arbeitgeberzuschuss bei PKV-Versicherten
Oft unbekannt und deswegen umso wichtiger: Auch wenn die Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Versicherer als die Krankheitskostenvollversicherung der privaten Krankenversicherung ist, erhalten Versicherte trotzdem einen Arbeitgeberzuschuss auf ihr Krankentagegeld.
Auch eine Option: Krankentagegeld bei mehreren Versicherern kombinieren
Im Zweifel und unter bestimmten Umständen können Versicherte auch eine Krankentagegeldversicherung bei verschiedenen Anbietern abschließen und kombinieren. So lassen sich zu niedrige Tagessatzhöhen (siehe unten) bei einem Versicherer ausgleichen. Hier gibt es allerdings einen Haken. Es gibt eine sogenannte Obliegenheit, also eine Art Verpflichtung, die jeweiligen Versicherer darüber zu informieren. Geregelt ist das in den PKV-Musterbedingungen MB/KT2009:

Deswegen gilt nicht einfach Drauf-los-Kombinieren. Es zählt nur der Versicherungsschutz, der im Leistungsfall auch zahlt. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Überlegungen weiter.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Geldbringer
Ein großer Vorteil der Krankentagegeldversicherung in der PKV ist der Leistungsauslöser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder umgangssprachlich der „gelbe Schein“.

Wobei es den gelben Schein seit Anfang 2023 nicht mehr gibt. Aber das Prozedere ist gleichgeblieben. Bescheinigt Ihnen ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit und überschreitet diese in der gesamten Dauer die Karenzeit der Krankentagegeldversicherung, zahlt der Versicherer den versicherten Tagessatz ab Ende der Karenzzeit aus. Ohne weiteren Hürden.
Vergleich: Wenn Sie Geld aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, müssen Sie eine dauerhafte Arbeitskraftminderung von mindestens 50 % nachweisen (Berichte, Atteste etc.) und der Versicherer muss die Berufsunfähigkeit anerkennen. In der Krankentagegeldversicherung reicht der „gelbe Schein“ von Arzt oder Ärztin aus.
Wichtig: Sie erhalten bestenfalls kurzfristig zeitgleich eine Leistung aus der Krankentagegeldversicherung (Arbeitsunfähigkeit) und Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeit). Deswegen können Sie beide Absicherungsarten in der Leistung nicht für sich addieren.



