Hospizkosten in der privaten Krankenversicherung

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Björn Kotzan
10. Juli 2019
Hospizkosten in der privaten Krankenversicherung

Hospizkosten in der privaten Krankenversicherung

Professionelle und größtmögliche medizinische Versorgung bis zum Lebensende und in Würde zu sterben – daran denkt man sicherlich nicht unbedingt als Erstes beim Vertragsschluss der eigenen privaten Krankenversicherung. Es ist aber tatsächlich so, dass vor allem ältere PKV-Tarife im Unterschied zu neueren Verträgen wenig oder gar keine Leistungen für das Hospiz vorsehen. Sie erfahren in unserem Beitrag, was Hospizarbeit von der Palliativmedizin unterscheidet, welche Kosten auf Sie als Privatpatient zukommen können und wo Angehörige von Betroffenen Unterstützung finden können.

 

Hospiz versus Palliativmedizin

Erst in den vergangenen 30 Jahren ist in Deutschland ein Netz an Einrichtungen für die Palliativ- und Hospizversorgung entstanden. Eine Palliativstation ist eine medizinische Abteilung in einem Krankenhaus, die spezialisiert ist auf die Behandlung Schwerstkranker, bei denen eine Heilung nicht mehr zu erwarten und das Lebensende oft absehbar (aber meist nicht genau vorhersehbar) ist. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern, die Lebensqualität zu erhalten und den Gesundheitszustand zu stabilisieren, sodass der Patient wieder entlassen werden kann.

 

Im Gegensatz dazu leistet die Hospizarbeit echte Sterbebegleitung. Das Hospiz ist meist eine überschaubare Einrichtung ähnlich einem Heim, in dem Patienten ihre letzte Lebensphase verbringen, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht (mehr) angezeigt ist und die Pflege zuhause oder im Pflegeheim nicht in Frage kommt. Hospize können konzeptionell ambulant, teilstationär oder stationär ausgerichtet sein.

 

Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste

Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen, die institutionell unabhängig sind und in enger Kooperation mit ehrenamtlichen Helfern und niedergelassenen Ärzten Menschen pflegen und behandeln, die meist nur noch wenige Wochen leben und die unter Beschwerden leiden, die sich weder zu Hause noch in einem Pflegeheim lindern lassen.

 

 

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In einem ambulanten Hospizdienst leisten vor allem freiwillige Helfer nach sorgfältiger Schulung und kontinuierlicher Supervision zunehmend unterstützt von hauptamtlichen Kräften wertvolle Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit ist die psychosoziale Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Wenn notwendig, wird fachkundige Hilfe für eine intensivmedizinische Palliative-Care-Betreuung hinzugeholt.

 

Welche Hospizkosten übernimmt die PKV?

Seit einer gesetzlichen Novelle in 2009 (§39a Abs. 1 SGB V) werden gesetzlich Versicherte nicht mehr mit einem Eigenanteil an den Kosten des Hospizaufenthaltes oder für eine Betreuung durch ambulante Hospizdienste beteiligt. Ausgenommen sind Sonderleistungen wie zum Beispiel ein Fernsehanschluss. Die Kosten werden aufgeteilt auf die gesetzliche Krankenkasse bzw. beziehungsweise Pflegeversicherung. Einen geringeren Teil trägt das Hospiz, den es durch Spenden aufbringt.

 

Grundsätzlich gilt wie bei der PKV allgemein, dass nur die Leistungen übernommen werden, die in den abgeschlossenen Tarifbedingungen geregelt sind. Diese können von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein. Die Kostenübernahme der Hospizarbeit wird aber auch für Privatversicherte im Normalfall von seiner PKV übernommen. Selbst wenn es bei älteren Verträgen im Gegensatz  zu neueren Tarifen meist keine vertragliche Grundlage gibt. So gibt es beispielsweise bei Versicherten mit alten PKV-Tarifen die Möglichkeit, entsprechende Mittel beim PKV-Verband zu beantragen. Erfahrungsgemäß übernehmen aber PKV-Anbieter alle Kosten, die auch die GKV übernehmen würde, auf der Basis von Kulanz. Das heißt, dass auch privat Krankenversicherte eine für sie kostenlose und ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Versorgung im Hospiz erhalten.

 

Um Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen – und seinen PKV-Beitrag nachhaltig zu senken, lohnt es sich, einen internen Tarifwechsel prüfen zu lassen. Mit einem internen PKV-Tarifwechsel gelangen Sie in einen neueren Tarif bei Ihrer privaten Krankenkassen, ohne Verlust der Altersrückstellungen. KVoptimal.de ist Ihr unabhängiger und kompetenter Versicherungsexperte mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des internen Tarifwechsels.

 

Wichtige Fakten zu den Kosten einer Hospizbehandlung

  • Wir empfehlen allen Privatpatienten, vor einer Hospiz-Aufnahme eine Kostenzusage ihrer privaten Krankversicherung einzuholen. Wichtig hier ist beispielsweise zu klären, ob das Hospiz ggf. eine entsprechende Zulassung hat

 

  • Ist der Hospizaufenthalt länger als erwartet, kann es sein, dass die PKV unter Umständen die weitere Kostenübernahme ablehnt und den Patienten auffordert, wieder nach Hause oder in ein Pflegeheim umzuziehen

 

  • Für Pflegeheimbewohner ist der Wechsel in ein Hospiz nahezu ausgeschlossen; hier empfiehlt es sich, sofern eine entsprechende Krankheitssituation vorliegt, bereits bei der Entlassung aus dem Krankenhaus auf einen Hospizaufenthalt zu drängen

 

Welche Unterstützung können Angehörige von Schwerkranken im Hospiz erhalten?

Bei jeder schweren Krankheit leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch immer die Angehörigen darunter. Angehörige von Palliativpatienten und Menschen, die in ein Hospiz gehen, können verschiedene Beratungsangebote nutzen. Hierfür bieten Hospize und palliative Einrichtungen kostenfreie psycho-soziale Beratungen und auch spirituelle Begleitungen als integralen Bestandteil der Versorgung an. Hier können die Angehörigen ihre Sorgen, Ängste oder Nöte besprechen und alle Fragen rund um die Versorgung stellen. Die Begleitung durch diese Angebote reichen meist sogar über den Tod hinaus und unterstützen auch bei der Trauerarbeit mit Trauerberatung oder Trauergruppen.

 

Fazit

Mit der für die GKV gültige und im Regelfall von der PKV aus Kulanz übernommenen gesetzlichen Regelung aus 2009 werden Versicherte, die als Schwerkranke in ein Hospiz gehen, nicht mehr an den Kosten der medizinischen Behandlung und Pflege beteiligt. Die PKV übernimmt erfahrungsgemäß die Kosten für Leistungen, die auch in der GKV versichert sind. Zusätzliche Leistungen können ggf. nicht übernommen werden. Hierfür und grundsätzlich vor einer Hospiz-Aufnahme ist es empfehlenswert eine Kostenzusage bei seiner PKV einholen zu lassen.

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