Palliative Betreuung und Hospizleistungen bedeuten, den Fokus weg von lebenserhaltenden Maßnahmen auf die Erhaltung einer gewissen Lebensqualität und die Linderung von Beschwerden zu richten; in Würde sterben zu können. Ein Thema, mit dem sich niemand beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auseinandersetzen möchte. Doch ist es wichtig, auch diese Leistungen genau zu betrachten. Aus diesem Grund befasst sich dieser Artikel damit, was Hospizleistungen sind, wie diese in der PKV abgedeckt werden und wo Angehörige von Hospizpatienten Unterstützung finden.
1. Was sind Hospizleistungen und welche Ziele verfolgen sie?
Hospize sind Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgungen erbringen. Ein Hospiz ist meist familiär und für acht bis 16 Patienten ausgelegt. Die räumliche Gestaltung ist auf schwere Krankheiten ausgerichtet. Patienten können ein Hospiz ambulant, teil-ambulant oder auch vollstationär aufsuchen.
Hospizleistungen umfassen medizinische Maßnahmen, die das Leiden der Patienten lindern sollen – sie dienen nicht der Lebenserhaltung. Der Schwerpunkt liegt daher meist auf der Schmerztherapie. Außerdem auf der seelischen, psychischen und spirituellen Begleitung der Betroffenen sowie ihrer Angehörigen.
Unterschiede zwischen Hospizleistungen und palliativer Versorgung
Ein Hospiz ist eine Einrichtung für die Sterbebegleitung todkranker Menschen. Hier verbringen Patienten ihren letzten Lebensabschnitt, wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht mehr vorgesehen ist und die Unterbringung zu Hause oder in einem Pflegeheim nicht infrage kommt.
Palliative Versorgung hingegen gibt es auch in Krankenhäusern. Auf einer Palliativstation werden Patienten behandelt, bei denen eine Heilung ihrer Krankheit nicht zu erwarten und das Lebensende absehbar, aber nicht vorhersehbar ist. Umfang der palliativen Behandlung ist das Lindern der Leiden, etwa durch Schmerztherapie. Aber auch die Stabilisierung des Gesundheitszustands und die Erhaltung der Lebensqualität. Diese Maßnahmen haben das Ziel, den Patienten wieder entlassen zu können; nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder ein Hospiz.
2. Leistungen und Voraussetzungen für Hospizleistungen in der PKV
Hospizleistungen sind Umfang der PKV. Welche Kosten übernommen werden, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen definiert. Da jeder Versicherer seine Leistungen individuell vereinbaren kann, gibt es unter den Gesellschaften und Tarife Unterschiede. Im Regelfall sind Hospizleistungen über die private Krankenversicherung abgedeckt – mindestens über einen bestimmten Zeitraum. Dauert der Aufenthalt im Hospiz aber länger als erwartet, kann es passieren, dass die PKV eine weitere Kostenübernahme ablehnt. Auch sind vor allem besondere und zusätzliche Maßnahmen nicht immer abgedeckt.
- In vielen Einrichtungen gibt es bestimmte Therapien zum Zweck der seelischen Betreuung und Unterstützung. Etwa die Kunsttherapie, die viele Patienten als stützend empfinden. Die Kosten für diese Maßnahme ist aber nicht zwangsweise durch die PKV gedeckt, da es sich um eine zusätzliche Leistung handelt, die nicht direkt der medizinischen Versorgung dient.
Abdeckung von Hospizleistungen in der PKV-Police
Wichtig: Wir empfehlen Ihnen, vor einem Hospizaufenthalt Rücksprache mit der privaten Krankenversicherung zu halten. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter bestätigen, dass die Kosten gedeckt sind und ggf. welche Leistungen (nicht) übernommen werden.
- Ärztliche Leistungen der Palliativversorgung werden im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Diese können dann bei der PKV eingereicht werden. Der Versicherer trägt die Kosten im Rahmen der Tarifbedingungen bzw. des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs. Dies gilt auch für professionelle Pflegekräfte und Pflegeleistungen.
- Die stationäre oder teilstationäre Unterbringung in einem Hospiz ist ebenfalls in den Tarifbedingungen festgehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für die Unterbringung von der Pflegeversicherung übernommen. Es kann Einschränkungen im Hinblick auf die Dauer des Aufenthalts geben.
Ambulante Hospizdienste bestehen aus ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die PKV fördert diese Maßnahmen und vergütet die freiwillige Arbeit. Dafür muss der Hospizdienst aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie etwa die Zusammenarbeit mit palliativ-medizinisch erfahrenen Ärzten oder Pflegediensten. Das Geld wird jedoch vom Hospizdienst direkt beim PKV-Verband beantragt, die Patienten müssen nicht dafür aufkommen.
Hinweis für Altverträge: In alten Verträgen sind Hospizleistungen häufig nicht aufgeführt. Erfahrungsgemäß übernehmen die Versicherer die Maßnahmen dennoch im Rahmen der Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen. Hierbei handelt es sich um eine Kulanz, es gibt keine vertragliche Grundlage. Eine Kostenzusage vorab ist umso wichtiger. Um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, kann gerade für Altverträge ein interner Tarifwechsel geprüft werden. Gerne beraten unsere Experten Sie hierzu.
Voraussetzungen und Beantragung von Hospizleistungen in der PKV
Damit die PKV die Hospizleistungen übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das im Detail sind, wird in den Vertragsbedingungen definiert. Die meisten Anbieter richten sich nach den Vorgaben, die auch für gesetzlich Versicherte gelten:
- Die Krankheit des Versicherten hat bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht und verschlechtert sich wahrscheinlich weiter
- Eine Heilung ist ausgeschlossen
- Es wird eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten erwartet
- Eine Behandlung im Krankenhaus ist nicht erforderlich
- Die Notwendigkeit der Hospizleistung wird durch einen Arzt bestätigt
Um die Hospizleistungen bei der PKV zu beantragen, müssen Privatversicherte die Notwendigkeit der Unterbringung nachweisen. Dies erfolgt durch einen Arzt. Der Antrag sollte schnellstmöglich an den Versicherer geschickt werden, um ggf. nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bereits in einem Hospiz untergebracht werden zu können. Privatversicherte sollten immer die Kostenzusage durch ihren Versicherer abwarten.
Haben Sie noch Fragen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.
3. Auswahl eines Hospizes
Die folgende Checkliste soll bei der Auswahl eines stationären Hospizes helfen. Häufig ist es sinnvoll, eine Einrichtung nahe des Wohnortes zu wählen, um Angehörigen die Anreise zu erleichtern.
- Die Atmosphäre der Einrichtung spricht den Betroffenen an.
- Das Hospiz hat einen Vertrag mit dem PKV-Verband, sodass die Vergütung sichergestellt wird
- Die Zimmer sind ausreichend groß und behaglich eingerichtet
- Es gibt Gemeinschaftsräume und einen Garten
- Die Einrichtung ist für Angehörige gut erreichbar
- Die Einrichtung gehört der eigenen Glaubensrichtung an / ist konfessionell nicht gebunden
- Ausgebildete, ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützen die Patienten im Alltag
- Es gibt Angebote, die der Patient gerne nutzt (Musik, Kunst, psychologische Betreuung etc.)
- Ein Haustier kann bei Bedarf mit einziehen oder ist willkommen
- Es gibt Hilfe und Unterstützung für Angehörige
4. Unterstützung für Angehörige und finanzielle Aspekte
Einen geliebten Menschen auf seinem letzten Weg zu begleiten ist für Angehörige sehr schwer. Daher bieten viele Hospize entsprechende Maßnahmen, die Familie und Freunde eine Unterstützung sind. Es gibt kostenfreie psychologische Beratung, Gruppentreffen für den Austausch mit anderen Betroffenen sowie spirituelle Begleitung.
Die Betreuung von Angehörigen kann den gesamten Trauerprozess umfassen. Sie reicht über den Tod des geliebten Menschen hinaus und bietet auch Unterstützung bei der Trauerarbeit. In vielen Einrichtungen erhalten die Angehörigen zudem Hilfe bei organisatorischen Anliegen wie der Beerdigung.
Finanzielle Aspekte und Kostenübernahme für Hospizleistungen in der PKV
Für einen Hospizaufenthalt müssen Angehörige keinen Zuschuss erbringen. Es fällt auch kein Eigenanteil an (mit Ausnahme von Therapien, die ggf. nicht unter den Versicherungsschutz fallen). Somit müssen Angehörige von todkranken Patienten keine Kosten fürchten, wenn die Betroffenen Hospizleistungen beanspruchen.
Da die ambulante Betreuung bzw. Sterbebegleitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter erfolgt, ist keine Vergütung vorgesehen. Die Hospizdienste können Zuschüsse durch den PKV-Verband erhalten, was unabhängig von den Patienten und ihren Angehörigen geschieht. Palliativ-medizinische Maßnahmen werden von der privaten Krankenversicherung bezahlt und fallen ebenfalls nicht auf die Betroffenen und ihre Familie zurück.
5. Fazit
In neuen PKV-Tarifen werden Hospizleistungen im Leistungskatalog aufgeführt und sind klar definiert. In Altverträgen kommt es jedoch vor, dass solche Leistungen nicht enthalten sind. Die Praxis zeigt aber, dass die Versicherer Hospizleistungen dennoch aus Kulanz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernehmen, wie sie auch für Krankenkassenmitglieder erbracht werden.
Lediglich etwaige Maßnahmen wie besondere Therapien für das seelische Wohlbefinden sowie Zusatzleistungen (Internet oder Fernseher) müssen ggf. selbst bezahlt werden. Grundsätzlich müssen sich Privatversicherte und ihre Angehörigen aber nicht vor hohen Kosten fürchten. Dennoch empfehlen wir, vor einem Hospiz-Aufenthalt eine Kostenzusage durch die PKV einzuholen.