Ihr Kind privat versichern lassen als Beamter

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Anja Glorius
10. September 2021
Ihr Kind privat versichern lassen als Beamter

Ihr Kind privat versichern lassen als Beamter

Als Beamter besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sein Kind privat zu versichern. Viele Eltern machen von dieser Option Gebrauch, denn die private Krankenversicherung bietet gegenüber der GKV erhebliche Vorteile. So ist der Versicherungsschutz besser und es lassen sich mehr Leistungen beanspruchen. Außerdem haben privat versicherte Kinder einen Anspruch auf Beihilfe. Doch bei der privaten Absicherung von Kindern gibt es auch Nachteile, die zu berücksichtigen sind. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie als Beamter Ihr Kind privat versichern und was Sie dabei beachten müssen.

Wann kann ich mein Kind privat versichern?

Vorneweg stellt sich die Frage, wann Kinder von Beamten privat beziehungsweise gesetzlich versichert werden müssen oder ob ihre Eltern ein Wahlrecht haben. Dabei ist entscheidend, wie die Eltern krankenversichert sind.

  • Sind beide Eltern privat krankenversichert, ist auch der Nachwuchs in der PKV abzusichern
  • Sind beide Eltern (freiwillig) gesetzlich versichert, ist der Nachwuchs in der GKV zu versichern

 

Komplizierter ist die Situation, wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist. In diesem Fall muss das Kind in der PKV oder als freiwillig versichertes Mitglied in der GKV abgesichert werden, wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Und dessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dann entfällt für das Kind das Recht auf die kostenlose Familienversicherung. In diesen Fällen ist der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse meist teurer als eine private Absicherung, weshalb die PKV für Kinder meist die bessere Lösung darstellt.

Lohnt sich die PKV für Kinder überhaupt?

Die private Krankenversicherung bietet gegenüber der GKV viele Vorteile. In erster Linie ist der Versicherungsschutz besser und es lassen sich mehr Leistungen beanspruchen. Beispielsweise die Unterbringung in einem Einbettzimmer und Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten. Auch lässt sich die Absicherung dem individuellen Bedarf anpassen und auf Wunsch durch Bausteine wie verbesserte Leistungen beim Zahnarzt und alternative Heilmethoden aufstocken.

Diesen Vorteilen gegenüber steht allerdings, dass die PKV für jede versicherte Person einen eigenen Beitrag verlangt. So lassen sich Kinder nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern. Die Eltern müssen für sie einen eigenen Vertrag mit separatem Beitrag abschließen. Insbesondere bei mehreren Kindern im Haushalt können sich die Kosten summieren. Allerdings sind Kinder von Beamten beihilfeberechtigt. Dementsprechend benötigen sie wie ihr verbeamteter Elternteil lediglich eine Restkostenversicherung. Und diese ist für den Nachwuchs noch günstiger als für Erwachsene. Kinder privat zu versichern lohnt sich als Beamter somit in den meisten Fällen.

  • Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Kinder von Beamten liegen meist zwischen 20 und 40 Euro im Monat. Zum Vergleich: Eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kostet über 150 Euro monatlich.

 

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ein Beihilfeanspruch nur bei einer privaten Krankenabsicherung besteht. Wird das Kind gesetzlich versichert, hat es keinen Anspruch auf die Leistungen vom Dienstherrn.

 

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

 

 

So können Sie Ihren Nachwuchs privat krankenversichern

Wer sein Kind privat krankenversichern möchte, sollte den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen. Denn innerhalb dieser Frist sind die privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet, das Kind ihres Versicherungsnehmers aufzunehmen. Sie dürfen keine Gesundheitsprüfung durchführen oder Wartezeiten vereinbaren. Dies ist vor allem von Vorteil, wenn bei dem Kind Krankheiten nachgewiesen werden. Denn es erfolgt weder eine Ablehnung noch ein Ausschluss von Leistungen. Vorausgesetzt, der Nachwuchs wird beim selben Versicherer abgesichert wie der Elternteil und es wird für ihn kein besserer Versicherungsschutz vereinbart.

  • Wird das Kind später als zwei Monate nach der Geburt privat versichert oder soll ein höherer Versicherungsschutz vereinbart werden, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Zu beachten ist außerdem, dass die meisten Krankenversicherer Kinder nicht alleine privat versichern. Dementsprechend ist der Nachwuchs beim selben Anbieter wie der verbeamtete Elternteil abzusichern.

 

Günstige Tarife für Kinder und Jugendliche

Kinder sind sehr günstige Patienten. Außer den Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen verursachen sie dem Versicherer kaum Kosten. Daher lassen sich Kinder auch preiswert privat versichern. Zudem bildet die private Krankenversicherung bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen. Erst bei Erwachsenen erhebt sie einen Zuschlag, der dafür sorgt, den Beitrag im Alter zu stabilisieren.

Für Kinder und Jugendliche sieht die PKV besondere Tarife vor. Diese sind nicht nur preiswert, sondern auch leistungsstark und auf den Bedarf von Kindern ausgerichtet. So kann ein Rooming-in für Eltern mitversichert sein, wenn der Nachwuchs in das Krankenhaus muss. Und verbesserte Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede von Anbieter zu Anbieter und innerhalb der Tarifkonstellationen. Ein umfassender Vergleich und eine zielgerichtete Beratung sind daher unerlässlich.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Kinder privat zu versichern, bietet dem Nachwuchs wie auch Eltern viele Vorteile. In der Regel ist die Absicherung preiswerter, da ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Wird das Kind trotz Berechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht, wird es meist als freiwillig versichertes Mitglied geführt. Dabei fällt ein Monatsbeitrag von mehr als 150 Euro an. Die PKV ist somit häufig die günstigere und leistungsstärkere Option, wenn das Einkommen des verbeamteten Elternteils höher ausfällt und über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

  • Sollten Sie Ihr Kind in der GKV absichern (müssen), haben Sie dennoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verbessern. Und zwar mit einer privaten Krankenzusatzversicherung.

 

Ob gesetzlich oder privat, ein guter Krankenversicherungsschutz für Kinder ist unerlässlich. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihren Nachwuchs ordentlich abzusichern. Gemeinsam überprüfen wir, ob die PKV für Sie infrage kommt und welcher Tarif für Ihr Kind geeignet ist. Alternativ beraten wir Sie, wie Sie die gesetzliche Absicherung Ihres Kindes aufstocken können. Vereinbaren Sie dafür hier einen Termin mit uns.

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