Kann ich mich heute noch PKV versichern?

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Björn Kotzan
12. Januar 2021
Kann ich mich heute noch PKV versichern?
Kann ich mich heute noch PKV versichern?

Arbeitnehmer und Unternehmer stehen vor der Frage, ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung noch lohnt. Oder ist die PKV bereits heute eine Gefahr für die finanzielle Sicherheit im Rentenalter? Wir erklären, wie Sie sich richtig privat versichern. Oder warum Sie besser in der gesetzlichen Kasse aufgehoben sind. Regeln, Tipps und Erklärungen zur privaten Krankenversicherung.

Kurz und knapp:

Wer sich privat versichern will, muss alle Möglichkeiten der PKV ausschöpfen. Alterungsrückstellungen, die richtigen Tarife, Beitragssteigerungen und weitere relevante Themen. Wir geben die Anleitung, wie die Versicherung in der PKV funktioniert.

 
Inhalt
Wer kann sich privat krankenversichern?
Wo unterscheiden sich die gesetzliche Kasse und die private Krankenversicherung?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beiträge im Rentenalter
Beitragsentwicklung
Warum steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?
Lebenserwartung
Kosten im Gesundheitswesen
Zinsniveau
Exkurs: Wie wird eine private Krankenversicherung kalkuliert?
Wie hoch steigen die Beiträge in der PKV?
Welche Versicherer sind heute zu empfehlen?
Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?
Allgemeine Alterungsrückstellungen
Besondere Alterungsrückstellungen
Private Alterungsrückstellung
Alterungsrückstellungen kurz und knapp:
Was muss ich zur Tarif-Auswahl wissen?
Warum senken Alterungsrückstellungen meinen Beitrag bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft?
Welchen Tarif sollte ich zu Vertragsbeginn auswählen?

Wer kann sich privat krankenversichern?

Es können sich alle Beamten, Unternehmer (Selbstständige) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmer / Angestellte ab einem Bruttoeinkommen von 64.350 Euro – Stand 2021) in der PKV krankenversichern. Diese Gehaltsgrenze sollte nicht nur für Arbeitnehmer gelten, sondern auch für Unternehmer. Denn der Wechsel in das PKV-System verpflichtet zur Vermögensbildung. Wer als Unternehmer kein hohes Einkommen erzielen kann, sollte sogar planen, vor dem 55. Lebensjahr in die gesetzliche Kasse zurück zu wechseln.

 

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

 

Wo unterscheiden sich die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung?

In der Beratung werden immer unterschiedliche Leistungen aufgezeigt. Eine Brille ist in der PKV versichert, bessere Leistungen im Zahnersatzbereich auch. Dazu gibt es noch Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer und private Arztwahl). Freie Leistungswahl ist ein wichtiger Vorteil der PKV. Doch gibt es noch andere Unterschiede von GKV zur PKV. Diese Unterschiede müssen Sie genau kennen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt bei Arbeitsunfähigkeit den Kassenbeitrag und 80% vom Beitrag zur Rentenversicherung. Gerade bei langen Arbeitsunfähigkeiten ein wichtiger Aspekt.

Das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung kann meistens ebenfalls um den PKV-Beitrag und den Rentenversicherungsbeitrag erhöht werden. Automatisch wie in der gesetzlichen Kasse sind der PKV-Beitrag und der Rentenversicherungsbeitrag nicht mitversichert. Häufig wird dieser Umstand in der PKV-Beratung vergessen. Wer beim Wechsel in das PKV-System diese Parameter nicht berücksichtigt, wird später den Satz kaum noch erhöhen (fast immer eine neue Gesundheitsprüfung) können. Bei langen Arbeitsunfähigkeiten reduziert sich die Rente später deutlich. Eine falsche Absicherung kann zu finanziellen Engpässen im hohen Alter führen.

Pro-Tipp: Berechnen Sie Ihr Krankentagegeld gleich richtig.

Formel: Nettogehalt + PKV-Beitrag + Beitrag zur Rentenversicherung = Richtiger Krankentagegeldsatz.

Beiträge im Rentenalter

Ihnen sollte klar sein, dass der GKV Beitrag im Rentenalter halbiert ist. Das heißt, der Kassenversicherte erhält 50% Beitragsreduzierung im Rentenalter (vereinfacht dargestellt).
Exkurs: Gesetzlich Versicherte sind später Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung und zahlen nur auf die gesetzliche Rente und vergleichbare Einkünfte einen Beitrag. Dieser wird mit 50% auf die Krankenversicherung (nicht Pflegeversicherung) von der Rentenversicherung bezuschusst.
Der PKV-Versicherte erhält keinen Nachlass auf den PKV-Beitrag im Rentenalter. Nur Versicherte, die Anspruch auf eine gesetzliche Rentenversicherung haben, erhalten 7,85% Zuschuss zur PKV ab Rentenbeginn. Dieser Zuschuss berechnet sich anhand der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer 2.500 Euro Rente erhält, bekommt knapp 200 Euro Zuschuss zur PKV. Umso wichtiger ist es, den Beitrag zur Rentenversicherung in das Krankentagegeld einzurechnen. Wichtig: Die „7,85%“ stammt aus dem Jahr 2020 und dieser Wert erhöht sich im Lauf der Zeit, wenn die Beitragssätze in der gesetzlichen Kasse (Grundbeitrag + Zusatzbeitrag) erhöht werden.

Fachinformationen zum Beitragszuschuss für Rentner: Beitragszuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung (kvoptimal.de)

Wer als Unternehmer keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt und daher auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, erhält keinen Zuschuss zur PKV. Gleiches gilt für Kammerberufe (Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater etc.), welche eine Rentenleistung aus den beruflichen Versorgungswerken erhalten. Diese Berufsgruppe erhält keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter.
Fast alle PKV-Versicherer bieten Beitragsentlastungstarife an. Diese Tarife sollten Sie kennen und auch nutzen. Ich erkläre diese Tarife im Bereich der Alterungsrückstellungen.

Beitragsentwicklung

Die Beiträge der gesetzlichen Kasse steigen ebenso wie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge in der GKV sogar identisch zur PKV. Trotzdem sind die Beitragserhöhungen nicht richtig vergleichbar.
Der GKV-Beitrag kann sich anhand verschiedener Gründe erhöhen:

  • Es steigt die Beitragsbemessungsgrenze.
  • Es steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Kasse oder der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
  • Die Leistungen werden reduziert.

Die private Krankenversicherung kann die Leistungen nicht kürzen und nicht verbessern (außer Leistungen, die mathematisch beitragsneutral sind). Deshalb bleibt nur das Ventil der Beitragserhöhung im Falle von steigenden Kosten im Gesundheitswesen, längerer Lebenserwartung oder einem schlechten Zinsmarkt.

Pro-Tipp: Überholt die Bemessungsgrenze Ihr Einkommen, sollten Sie den Weg zurück in die gesetzliche Kasse prüfen.

Als Faustformel können Sie in der PKV jährliche Steigerungen von 3,8% im Rentenalter annehmen. Wer mit 35 Jahren in die PKV Eintritt und 500 Euro Beitrag inkl. Gesetzlichem Zuschlag (ohne Pflegeversicherung, Krankentagegel und sonstigen Zusatzabsicherungen) zahlt, wird mit 67 Jahren zum Renteneintritt ca. 1.340 Euro Beitrag entrichten. Dieser Wert ist planbar und sollte zwingend als Handlungsempfehlung gesehen werden.

Fun-Fact: Kostet eine Kugel Eis 1 Euro, dann bedeutet diese Erhöhungsrate eine Kostensteigerung pro Kugel auf 3,23 Euro nach 30 Jahren.

Im Rentenalter sind drei Sachen wichtig:

  • Sie müssen irgendwo wohnen.
  • Sie müssen krankenversichert sein.
  • Sie müssen leben.

Wer 1.000 Euro Miete/ Hauskosten zahlt, 1.340 Euro für die Krankenversicherung und 2.000 Euro zum Leben haben will, muss die Altersvorsorge auf 4.340 Euro aufbauen. Erreichen Sie das nicht, müssen Sie zurück in die gesetzliche Kasse.

Warum steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?

Grundsätzlich sollte der Beitrag in der PKV nicht steigen, weil der Vertrag vom Vertragsbeginn bis zum Vertragsende durchkalkuliert ist. Dennoch kommt es zu Beitragserhöhungen. Denn bei der Kalkulation der Beiträge gibt es drei Parameter, die mathematisch nicht eingerechnet werden können.

Lebenserwartung

Wir werden immer älter. Angenommen der Versicherer hat Ihre Lebenserwartung mit 86 Jahren einkalkuliert und die Statistik stellt fest, dass Sie noch ein Jahr länger Leben werden, dann muss der Beitrag um ca. 2% erhöht werden. Umkehrschluss: Sinkt die Lebenserwartung, sinkt Ihr PKV-Beitrag da der Versicherer nicht so lange leisten muss.

Kosten im Gesundheitswesen

Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen. Behandlungsmethoden werden aufwendiger und teurer. Es ist nicht einzuplanen, was ein MRT in 10 Jahren kosten wird. Einfaches Beispiel aus der Handywelt: Vor 15 Jahren gab es noch kein Smartphone. Wollen Sie wieder ein Nokia haben? Wichtig: Die Leistungen dürfen bei der PKV nicht gekürzt werden. Bei der GKV werden die Leistungen fortwährend eingekürzt.
Praxisbeispiele: Im Jahr 2001 gab es noch Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2020 wurde der Check-up 35 alle zwei Jahre auf alle drei Jahre gekürzt.

Zinsniveau

Den einzigen Punkt, den Sie heute schon nachhaltig beeinflussen können, ist die Zinskalkulation des Versicherers. Grundsätzlich gilt: Je höher ein Versicherer den Zinsertrag kalkuliert, desto geringer ist der Beitrag.

Beispiel Zinsrechnung:
Wenn ein Sparziel von 200.000 Euro in 20 Jahren mit 500 Euro Beitrag im Monat erreicht werden soll, dann ist ein Zins von 4,832% pro Jahr notwendig.
Wie passt das zur PKV? Der Versicherer darf maximal 3,5% Zinsertrag (Quelle: KVAV, §4)  für die Kalkulation einplanen. Wenn die 200.000 Euro „Alterungsrückstellungen“ mit 3,5% Zins erreicht werden sollen, ist ein Beitrag von 578,39 Euro notwendig.

Sinkt der Zins, steigt Ihr Beitrag
Senkt der Versicherer im Rahmen der Niedrigzinsphase den kalkulatorischen Zins, steigt Ihr Beitrag. Wenn nur noch 2,5% Zins eingeplant werden, sind für das Sparziel von 200.000 Euro schon 643,73 Euro notwendig. Ihr PKV-Beitrag steigt um 65,34 Euro. Die Universa hat bei der Beitragserhöhung 2021 den kalkulatorischen Zins mit ausgewiesen. Dabei wird deutlich, dass viele Tarife mit 2,25 % oder 2,50 % kalkuliert sind.
tabelle
Rein praktisch betrachtet sind diese Tarife damit noch zu günstig in der aktuellen Zinsphase. Ein Zinsertrag nach Kosten von 2,50 % ist kaum zu erreichen. Hier können sich weitere Erhöhungen in den nächsten Jahren verstecken. Es ist wichtig zu verstehen, wie eine private Krankenversicherung kalkuliert wird.

Exkurs: Wie wird eine private Krankenversicherung kalkuliert?

Die private Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung ist kalkuliert wie eine klassische Lebensversicherung auf Zinsbasis. Der Ur-Begriff stammt aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Alle substitutiven Krankenversicherungen (eine Krankenversicherung, die die gesetzliche Kasse ersetzen kann), werden nach Art der Lebensversicherung kalkuliert (Quelle: VAG §146). Der Vertrag endet mit dem Tod und das Guthaben wird für die medizinischen Leistungen verwendet. In der Lebensversicherung wird ein Garantiezins erwirtschaftet. In der Krankenversicherung ein Rechnungszins. Während die Lebensversicherung den Garantiezins bis heute auf 0,9% gesenkt hat und weiter senken will, rechnen fast alle PKV-Unternehmen mit Zinserträgen größer 2,25%. Damit könnten fast alle Anbieter von PKV-Verträgen einen noch zusätzlichen Beitragserhöhungsbedarf von ca. 150 Euro monatlich aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase haben. Mit zusätzlichen Erhöhungen sollten Sie daher rechnen.

Pro-Tipp: Es ist eine Frage der Zeit, bis alle PKV-Unternehmen den Rechnungszins auf ein geringeres Niveau reduzieren. Wer sich heute für ein PKV-Unternehmen entscheidet, sollte deshalb die Zinskalkulation mit berücksichtigen.

Wie hoch steigen die Beiträge in der PKV?

Grundsätzlich können PKV-Beiträge unbegrenzt steigen. Erst ab dem Rentenalter haben alle Kunden mit Versicherungsbeginn ab dem Jahr 2000 einen gesetzlichen Zuschlag zu zahlen, der die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr stabiler halten soll. Deshalb sind für Sie drei Fragen wichtig:

  • Wie ist der Beitrag kalkuliert?
  • Wie hoch kann der Beitrag steigen?
  • Wie können Sie den Beitrag zum Rentenalter senken?

Fachinformationen zum gesetzlichen Zuschlag: Der gesetzliche Zuschlag – Was ist das? (kvoptimal.de)

Welche Versicherer sind heute zu empfehlen?

Es gibt heute für Neukunden nur zwei Versicherer, welche aufgrund der Zinsthematik zu empfehlen sind. Zum einen ist die SDK mit 2,0% Rechnungszins gut, zum anderen ist die Ottonova mit 1,25% Rechnungszins sehr zu empfehlen. Natürlich gibt es auch andere Versicherer, die empfehlenswert sind. Alphabetisch sind die Alte Oldenburger, Barmenia, Hallesche, Signal und Universa gute Tipps. Dabei ist es wichtig, die Leistungen zu prüfen um festzustellen, welcher Tarif passt. Grundsätzlich spielt der Versicherer eher eine untergeordnete Rolle. Die Leistungen müssen passen. Vorsorge für die Beiträge in der Rentenzeit müssen immer getroffen werden, gerade wenn mit höheren Zinsen kalkuliert wird. 

Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?

Der Begriff Alterungsrückstellungen beschreibt es eigentlich sehr gut. Das sind Rückstellungen, die der Versicherer für Ihre Kosten verursacht durch Alterung aufbaut. Jemand, der Jung ist, nimmt statistisch weniger Leistungen in Anspruch als jemand, der alt ist. Diese Rückstellungen werden verzinst angesammelt. Sinkt der Zinsertrag, steigt der Beitrag. Die Alterungsrückstellungen an sich sind in drei Formen vorhanden:

Allgemeine Alterungsrückstellungen

Diese Rückstellungen werden das gesamte Vertragsleben berechnet und dienen zur Kostendeckung des Versicherers.

Besondere Alterungsrückstellungen

Diese Rückstellungen existieren erst seit dem Jahr 2000, betragen 10% des Krankenversicherungsbausteins und werden bis zum 60. Lebensjahr berechnet. Ab dem 65. Lebensjahr sollen damit Beitragserhöhungen abgefedert werden. Das bedeutet auch, dass Sie ab dem 60. Lebensjahr 10% Beitragsnachlass erhalten. Neben dem Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihrer PKV, eine weitere Beitragsreduzierung im Rentenalter. Die besonderen Rückstellungen sollen Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr verhindern oder reduzieren (Quelle: VAG §150, Absatz 3). Sind ab dem 80. Lebensjahr noch besondere Altersrückstellungen vorhanden, wirken sich diese beitragsmindernd aus.

Private Alterungsrückstellung

Diese Rückstellungen werden Beitragsentlastungstarife genannt. Einfach gesagt wird der Beitrag künstlich erhöht, um im Rentenalter weniger zu bezahlen. Gerade für Arbeitnehmer eine optimale Sache. Denn der Arbeitgeber muss sich an den Beitragskosten bis zum maximalen Zuschuss zu 50% beteiligen. Zusätzlich wird der Eigenbeitrag im selben Umfang wie die Krankenversicherung steuermindernd angesetzt.

Fachinformation zu Beitragsentlastungstarifen: Beitragsentlastungstarife in der PKV (kvoptimal.de)

Alterungsrückstellungen kurz und knapp:

Die allgemeinen Alterungsrückstellungen decken die Kosten der medizinischen Versorgung. Die besonderen Alterungsrückstellungen verringern Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr. Die privaten Alterungsrückstellungen senken den PKV-Beitrag zum Rentenalter.

Was muss ich zur Tarif-Auswahl wissen?

Grundsätzlich gibt es nicht den richtigen Versicherer, sondern erst mal nur den richtigen Tarif. Haben Sie den richtigen Tarif gefunden, müssen Sie feststellen, wie der Tarif kalkuliert ist. Denn die Kalkulation entscheidet über Ihren Beitrag im Rentenalter. Versicherer werfen mit vielen unsinnigen Tarifklassen um sich: Hochleistungs-, Einsteiger-, Start-, Grund-, Mittelklassetarife und weitere Gruppierungen sind am Markt zu finden. Von solchen Einschätzungen sollten Sie sich nicht blenden lassen. Ein „Hochleistungstarif“ wird genauso schnell teurer wie ein „Einsteigertarif“. Passt das Leistungsniveau, haben Sie Ihren Tarif gefunden.


Wenn Sie einen Tarif wählen, welcher immer 100% Leistungen hat, Wahlleistungen im Krankenhaus und wenig Selbstbehalt bietet, dann ist der Tarif eher teuer im Tarifvergleich. Der Versicherer ist gezwungen, aufgrund der guten Leistungen mehr Vorsorge zu treffen und kalkuliert hohe Rückstellungen für Ihr Alter ein. Begründung: Wenn Sie alt werden, müssen die Rechnungen vom Versicherer getragen werden.


Dieser Tarif wird für Sie entsprechende Mengen an Alterungsrückstellungen aufbauen. Diese Rückstellungen können Sie nutzen. Wenn Sie im Rentenalter sind, gibt es für Sie zwei Szenarien: Sie können sich den Vertrag leisten. Dann profitieren Sie von den Leistungen und geringeren Zuzahlungen. Oder Sie können sich den PKV-Vertrag nicht mehr leisten. Dann können Sie den Tarif innerhalb der Gesellschaft wechseln. Die Effekte aus dem Tarifwechsel ist durch die Anrechnungen der überzahlten Altersrückstellung häufig enorm.

Warum senken Alterungsrückstellungen meinen Beitrag bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft?

Der Versicherer trifft eine Vorsorge, damit hohe medizinische Kosten finanziert werden können. Senken Sie jetzt die Tarifleistungen (durch Zuzahlungen, Selbstbehalte oder anderes) bei einem Tarifwechsel, entsteht ein Überschuss an Alterungsrückstellungen, welche zusätzlich in den neuen Tarif beitragsmindernd einfließen. Einfach gesagt: Wer sich einen Golf kaufen möchte und einen 10 Jahre alten Mercedes in Zahlung gibt, hat weniger drauf zu zahlen, als derjenige, der einen Dacia in Zahlung gibt.

Welchen Tarif sollte ich zu Vertragsbeginn auswählen?

Es ist egal, welchen Tarif Sie auswählen, solange Sie drei Parameter beachten.

  • Die Leistungen müssen für die nächsten 50 Jahre passen oder Sie müssen eine große Flexibilität oder Optionsrechte im Tarif vereinbart haben.
  • Haben Sie zu geringe Leistungen vereinbart, müssten Sie eine hohe Beitragsentlastung vereinbaren, da später die Reduktion der Leistungen kaum möglich ist, um überproportional von den zu viel gebildeten Rückstellungen zu partizipieren.
  • Haben Sie maximale Leistungen vereinbart, sollten Sie daran arbeiten, dass diese langfristig finanziert sind durch eine hohe Alterseinkunft und Beitragsentlastung. Wenn Sie den Tarif im Alter nicht zahlen können und dies wissen, können Sie direkt einen niedrigeren Tarif mit Beitragsentlastung wählen, denn die Leistungen werden Sie statistisch eher im Alter abrufen und nutzen, also dann, wenn Sie die Prämie ggf. nicht mehr bezahlen können.

Wer in die PKV wechselt, sollte dem Wunsch nach hochwertiger medizinischer Versorgung haben. Wenn Sie sich privat versichern wollen, weil es günstiger ist als die GKV, laufen Sie Gefahr, die Situation zu unterschätzen. Die PKV ist kein Sparmodell gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wählen Sie Tarife der Ottonova Versicherung oder beispielsweise der SDK mit niedrigem Rechnungszins. Tarife von anderen Versicherern sind aktuell ca. 50 bis 150 Euro monatlich zu günstig. Wenn Sie sich heute die Ottonova FC-Reihe leisten können, einen Beitragsentlastungstarif zusätzlich absichern, sollte das Thema PKV im Rentenalter kein Problem darstellen. Wir helfen gerne bei der Planung, Analyse und Umsetzung.

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