Jobwechsel, Auslandsaufenthalte und Elternzeit, aber auch steigende PKV-Beiträge, Inflation, Jobverlust, Krankheit oder Auftragsflauten bei Selbstständigen sorgen dafür, dass immer mehr Versicherte aktiv nach Optionen suchen, um Beiträge zu reduzieren oder Zahlungen zu pausieren.
Und ja, es gibt Wege – aber nicht alle sind für jeden oder jede geeignet.
Was macht beispielsweise eine selbstständige Grafikdesignerin, wenn die Aufträge ausbleiben und es immer schwerer wird, die 620 € für monatlich aufzubringen? Ist die Beitragsfreistellung bzw. das Ruhen lassen der privaten Krankenversicherung wirklich die beste Option?
Was bedeutet beitragsfrei stellen überhaupt?
Zunächst: Eine vollständige Beitragsfreistellung gibt es so in der privaten Krankenversicherung nicht. Es müssen – auch bei reduzierten Leistungen – immer Mindestbeiträge gezahlt werden.
Dass Beiträge komplett wegfallen und Verträge ruhen, sehen andere Versicherungsarten wie der Kapitallebensversicherung, der privaten Rentenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung vor.Diese können unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestlaufzeit, bestimmte Einzahlhöhe) beitragsfrei gestellt werden. In dem Fall zahlt beispielsweise eine private Rentenversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt um den Rentenbeginn die angesparte Summe aus. Diese fällt dann durch die fehlenden Beitragsjahre nur geringer aus.
PKV pausieren – geht das?
Kann man eine private Krankenversicherung pausieren bzw. beitragsfrei stellen? In der PKV beruht das System auf dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jeder Versicherte finanziert durch die eigenen Beiträge und aufgebauten Altersrückstellungen den zukünftigen Leistungsbedarf. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Solidarausgleich, der einspringen könnte. Fällt ein Beitrag weg, fehlt die konkrete Finanzierungsgrundlage für die vertraglich zugesicherten Leistungen. Selbst im Notlagentarif mit minimalen Leistungen werden weiterhin Mindestbeiträge fällig.
Eine private Krankenversicherung kann ruhen gelassen werden, allerdings nicht im Sinne einer beitragsfreien Pause, sondern durch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung.
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Jetzt kontakt aufnehmenDie private Krankenversicherung ruhen lassen durch eine Anwartschaft
Wer die eigene PKV ruhen lassen möchte, kann als „Platzhalter“ eine Anwartschaftsversicherung abschließen – das ist gewissermaßen der Winterschlaf-Modus der privaten Krankenversicherung. Diese ist zwar nicht vollständig beitragsfrei, aber deutlich günstiger als der normale Beitrag. Man zahlt einen kleinen Sockelbeitrag (5 bis 10 % des Beitrags, für Premiumtarife ist der Beitrag höher), um die wertvollen Altersrückstellungen und den Gesundheitsstatus „zu konservieren“, während der eigentliche Versicherungsschutz pausiert – zum Beispiel,weil man ins Ausland zieht oder vorübergehend in der GKV pflichtversichert ist.
Der große Vorteil: Wer zurückkehrt, steigt in den alten Tarif wieder ein, ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne die angesammelten Altersrückstellungen zu verlieren.
Info: Für wen ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll? – Beispiel
Eine Anwartschaft kann zum Beispiel für angestellte Privatversicherte mit kleinen Kindern lohnen, die durch das geringere Gehalt der Elternzeit vorübergehend Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) werden.
Sind die Kinder größer und können in Krippe oder Kita betreut werden, kann der Vertrag einfach unter denselben Bedingungen weitergeführt werden; ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit allen Altersrückstellungen. Ähnliches gilt für Versicherte, die beispielsweise für einige Jahre aus beruflichen Gründen ins außereuropäische Ausland ziehen und sich dort versichern.
Eine Anwartschaftsversicherung ist grundsätzlich interessant für diejenigen, die voraussichtlich oder sicher in die PKV zurückkehren werden, z. B. für:
- Versicherte in Teilzeit oder Elternzeit und vorübergehender Pflichtversicherung in der GKV.
- Versicherte, die in ein neues oder anderes abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln mit Pflichtversicherung in der GKV.
- Versicherte, die auf absehbare Zeit (beruflich) ins Ausland wechseln.
- privatversicherte Studierende, die in den ersten Berufsjahren unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und damit pflichtversichert in der GKV werden.
Anwartschaft: Wie lange kann man eine PKV „beitragsfrei“ stellen?
Eine Anwartschaftsversicherung lässt sich sehr kurzfristig und mit geringem Aufwand beantragen – sogar rückwirkend. Die Dauer einer Anwartschaft ist meist nicht befristet – man kann den PKV-Vertrag also theoretisch beliebig lang ruhen lassen. Wenn der Grund für die Anwartschaft wegfällt, also z. B. durch das Ende der Elternzeit und die Rückkehr in den alten Job sowie durch eine Gehaltserhöhung keine Pflichtversicherung mehr besteht, haben Versicherte zwei Monate Zeit, um die Aktivierung ihrer PKV zu beantragen.
Vergleich: Kleine und große Anwartschaft
Versicherte, die ihre private Krankenversicherung ruhen lassen und die bisherigen Konditionen sichern möchten, können wählen zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaftsversicherung. Die kleine Anwartschaft ist günstiger, bietet auch etwas weniger Leistungen. Die große ist teurer und bietet flexiblere Leistungen:
| KLEINE ANWARTSCHAFT | GROSSE ANWARTSCHAFT | |
| Geeignet für wen? | Versicherte mit voraussichtlicher Rückkehr in die PKV | Versicherte mit sicherer Rückkehr in die PKV |
| Besteht ein Anspruch aus Versicherungsleistungen? | Nein | Nein |
| Werden Altersrückstellungen aufgebaut? | Nein | Ja |
| Monatliche Kosten | ca. 5 bis 10 % vom bisherigen PKV-Beitrag | höhere Beiträge, weil Alterungsrückstellungen weiterhin aufgebaut werden |
| Maßgeblicher Gesundheitszustand und Alter für Beitragsberechnung | Gesundheitsstatus und Alter zu Beginn der Anwartschaft (keine erneute Gesundheitsprüfung) | Gesundheitsstatus und Alter bei erstmaligem Vertragsschluss (keine erneute Gesundheitsprüfung) |
Mehr über Sinn und Kosten einer Anwartschaftsversicherung lesen Sie hier!
Alternativen zur Anwartschaft bzw. Beitragsfreistellung private Krankenversicherung
Wer nach Wegen sucht, die günstigen Konditionen der privaten Krankenversicherung für eine spätere Rückkehr zu konservieren, kann die Option Anwartschaft wählen. Wer nicht versicherungspflichtig in der GKV wird und aus finanziellen Gründen die Beitragskosten senken möchte, hat noch einmal andere Optionen.
Basistarif nach § 193 VVG
Alle Privatversicherten, die ihre PKV nach 2008 geschlossen haben, können in den Basistarif wechseln – langjährig Privatversicherten steht der Standardtarif offen. Der Basistarif bietet Pflichtleistungen, die sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren:
Der Basistarif bietet Leistungen auf GKV-Niveau
- ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die in der GKV zur vertragsärztlichen Versorgung zählen
- allgemeine Krankenhausleistungen
- Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen
- Schutzimpfungen
- Hilfsmittel (Standardausführung)
- Heilmittel gemäß tarifeigenem Heilmittelverzeichnis
- verschreibungspflichtige sowie bestimmte nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandsmittel
- Psychotherapie nach vorheriger Kostenzusage durch die Versicherung
Die Altersrückstellungen, die für stabile Beiträge im Alter sorgen sollen, bleiben im Basistarif vollständig erhalten und werden weiterhin gebildet.
Privatversicherte müssen gegebenenfalls Abstriche beim Leistungsumfang hinnehmen, wenn die Behandlung im Vergleich zum bisherigen Tarif eingeschränkt werden kann.
Beitrag Basistarif = GKV-Höchstbeitrags = 1.017,18 € (Stand: 2026)
+ durchschnittlicher Zusatzbeitrag der GKV mit 2,9 % (Stand: 2026)
+ individueller Beitrag zur Pflegepflichtversicherung
– Arbeitgeberzuschuss für abhängig Beschäftigte = max. 508,59 € (Stand: 2026)
oder
– Zuschuss der Rentenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag halbiert bzw. übernehmen die Sozialhilfeträger bzw. Rententräger mehr oder den ganzen Beitrag.
Auf einen Blick: Vergleich von Basistarif & Standardtarif!
Tarif intern wechseln nach § 204 VVG – oft unterschätzt
Die oft größte Ersparnis verspricht der Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der bisherigen PKV. Wer über eine Beitragsfreistellung private Krankenversicherung nachdenkt und dringend Kosten sparen muss, kann schauen, ob es einen vergleichbaren und günstigeren Tarif gibt, den die Versicherung mittlerweile anbietet. Um weiterhin attraktiv zu bleiben, bringen Versicherungsunternehmen immer wieder neue Tarife auf den Markt.
Der interne Tarifwechsel ist verbraucherfreundlich. Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten und eine Gesundheitsprüfung wird nur für eventuelle Mehrleistungen nötig. Beziehungsweise können Zusatzleistungen im neuen Tarif von Vornherein ausgeschlossen werden, um die Gesundheitsprüfung und damit das Risiko von Zuschlägen zu umgehen.
Info: Meist keine gute Idee: Die Rückkehr in die GKV
Wer z. B. durch Teilzeit oder Elternzeit mit dem Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt (2026: 77.400 € bzw. 6.450 € monatlich, jeweils brutto), oder arbeitslos wird, kann theoretisch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Für Versicherte ab 55 Jahren ist eine Rückkehr allerdings kaum möglich. Viele versprechen sich davon günstigere Beiträge, vor allem im Alter. Aber stimmt das überhaupt? Zwei Argumente dagegen:
- Laut PKV-Verband steigen die Beiträge in der GKV (3,9 %) schneller als in der PKV (3,4 %). Der Vergleichszeitraum ist 2006 bis 2026.
- Wer nicht 90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, kommt nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Das hat zur Folge, dass zur Berechnung der GKV-Beiträge nicht nur die gesetzliche Rente und ggf. eine betriebliche Altersversorgung herangezogen wird, sondern auch private Renten- oder Lebensversicherungen, Mieteinnahmen und sonstige Kapitalerträge.
Zunächst lohnt es, zu prüfen, ob ein interner Tarifwechsel gewünschte Einsparungen ermöglicht.
Info: Meist keine gute Idee: Der Wechsel der PKV
Aus Frust über wiederholte Beitragssteigerungen oder verweigerte Kostenübernahmen etc. kann der Gedanke aufkommen, die private Krankenversicherung nicht zu verlassen, sondern „nur“zu wechseln. Für Privatversicherte mit wenigen Versicherungsjahren, kann das noch eine Option sein. Gerade für langjährig Versicherte zahlt sich dieser Schritt weniger aus – eher im Gegenteil.
Das liegt daran, dass die Altersrückstellungen zumindest teilweise nicht mitgenommen werden können und die obligatorische Wiederholung der Gesundheitsprüfung (die neue Krankenversicherung muss zur Kalkulation der Beiträge den aktuellen Gesundheitsstatus ermitteln) zu Zuschlägen für mittlerweile erworbene Krankheiten oder erfolgte Therapien und Behandlungen führen kann.
Daher ist der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung langfristig oft eine teure Entscheidung.
Notlagentarif nach § 193 VVG
Der Notlagentarif ist keine frei wählbare Option. In diesen Sozialtarif werden Versicherte mit Beitragsrückständen vom Versicherer eingruppiert. Der stark reduzierte Beitrag von durchschnittlich 155 € im Monat, soll einen schnellen Schuldenabbau ermöglichen.
Dafür erhalten Versicherte nur eine Akutversorgung und Leistungen während der Schwangerschaft. Eine Rückkehr in den Regeltarif ist an die vollständige Begleichung der Schulden geknüpft.
Info: Das passiert, wenn man die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann
Wenn man die private Krankenversicherung (PKV) nicht bezahlt, verliert man nicht den Versicherungsschutz. Der Vertrag wird jedoch nach einiger Zeit (z. B. wenn Schulden so hoch wie zwei Monatsbeiträge sind) und nach einem gesetzlichen Mahnverfahren in den Notlagentarif umgestellt, welcher laut dem PKV-Verband durchschnittlich 155 € pro Monat kostet. Es empfiehlt sich möglichst früh, eine ungebundene Beratung zu nutzen, um herauszufinden, welche guten Optionen für die Krankenversicherung es gibt.
Für wen lohnt sich welche Option?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um einen kurzfristigen Engpass oder dauerhaften Zustand handelt. Die folgende Grafik zeigt, welche Option zur Beitragssenkung sich für wen lohnen kann.




