Vom Viren-Karussell im Kindergarten, einem gebrochenen Arm nach dem Testen des neuen Geräts auf dem Spielplatz bis hin zu ernsthaften Erkrankungen: Eltern möchten für ihre Kinder natürlich nur das Beste – das gilt insbesondere für deren medizinische Versorgung und die optimale Absicherung in einer leistungsstarken Krankenkasse.

Vor allem für Paare, bei denen ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, stellt sich die Frage, wie denn das Kind versichert werden soll. Tatsächlich hat das duale Krankenkassensystem recht eindeutige Regeln für alle Konstellationen. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben und beantworten die Frage, ob Sie Ihr Kind privat versichern sollten.

Wie kann ich mein Kind in Deutschland versichern?

Anders formuliert, könnte die Fragen lauten, wann ein Kind privat oder gesetzlich versichert wird. Diese Entscheidung hängt zum einen von der Krankenversicherung und zum anderen vom Einkommen der Eltern ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Konstellationen:

Krankenversicherung der Eltern

Krankenversicherung des Kindes

beide Elternteile gesetzlich

automatisch: gesetzlich in Familienversicherung
optional: privat

beide Elternteile privat

privat

Hauptverdiener privat, anderes Elternteil gesetzlich

verheiratet:
Hauptverdiener hat Einkommen über 59.400 € jährlich (4.950 € brutto monatlich)

Einkommen des Hauptverdieners liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

nicht verheiratet:

 

 

privat oder freiwillig gesetzlich

 

 

gesetzlich in Familienversicherung

 

Kind wird wie die Mutter versichert

Hauptverdiener gesetzlich, anderes Elternteil privat, verheiratet

gesetzlich in Familienversicherung oder privat

Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, wird das Kind automatisch in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen. In dieser kann das Kind mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleiben. Sofern der Nachwuchs weiterhin kein Einkommen über 450 Euro monatlich hat, verlängert sich die Mitgliedschaft bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Absolviert Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium, ein FÖJ, FSJ oder einen freiwilligen Wehrdienst kann Ihr Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Vorteile der beitragsfreien Familienversicherung nutzen.
Ausnahme: Wer zum Beispiel in den Semesterferien zwei Monate kurzfristig auch mal mehr Geld verdienen möchte, der darf das auch – und bleibt trotzdem weiter familienversichert.

Ebenso eindeutig ist es, wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind. Im Normalfall wird das Kind auch privat versichert, allerdings im Gegensatz zur kostenlosen Familienversicherung der GKV, in einem eigenständigen Vertrag. Diese sind jedoch meist um einiges günstiger als die Erwachsenentarife, da das Risiko „hohe Kosten zu verursachen“ im Allgemeinen nicht als so hoch kalkuliert wird.

 

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Sonderfall: Die Kinderalleinversicherung bei einer (anderen) privaten Krankenkasse
Sowohl gesetzlich versicherte als auch privat versicherte Eltern haben die Möglichkeit, Ihre Kinder bei einer anderen privaten Krankenversicherung zu versichern. Dafür bieten einige Versicherer spezielle Kinderalleinversicherungstarife an. Diese wählen Eltern dann, wenn sie für ihr Kind in einer PKV eine höherwertige medizinische Versorgung absichern möchten oder wenn ein anderer Anbieter günstigere Tarife anbietet als die eigene PKV. Tarife im Bereich Kinderalleinversicherung sind in einigen Fällen bereits ab Geburt erhältlich.

Wichtig ist, dass gegenüber der einfachen Nachversicherung beim eigenen PKV-Anbieter, bei einem anderen Unternehmen eine Gesundheitsprüfung anfällt. Zudem beginnt die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung erst nach der allgemeinen respektive besonderen Wartezeit von einigen Monaten Dauer. In den meisten Fällen werden diese Wartezeiten jedoch mit dem Einreichen der abgefragten U-Berichte erlassen.

Ist ein Partner privat und der andere gesetzlich versichert, entscheidet das Einkommen und der Familienstatus. Die vier häufigsten Konstellationen entnehmen Sie bitte der Übersicht. Die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung hängt zum Beispiel davon ab, ob die Beitragsbemessungsgrenze übertroffen wird, die jährlich neu festgelegt wird. So kann es passieren, dass in einem Jahr eine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen und im folgenden Jahr bei der privaten Krankenkasse besteht.

Fazit: Kinder privat versichern – Vorteile und Nachteile bei PKV und GKV

Die Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung für Ihr Kind
Für viele nicht so einkommensstarke Eltern bedeutet die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung eine große finanzielle Entlastung. Mit der Familienversicherung hat das Kind alle Ansprüche auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen (Basisleistungen) zuzüglich eventueller Zusatzleistungen, die die jeweilige Krankenkasse darüber hinaus anbietet.

Im Gegensatz zu privaten Krankenversicherung bietet die GKV den großen Vorteil, dass Sie für Betreuungszeiten für Ihr krankes Kind, in der Sie nicht arbeiten gehen, einen Verdienstausfall in Höhe von 90 Prozent des Nettogehalts bzw. 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze erhalten. Für 2018 liegt der Tageshöchstsatz bei 103 Euro. Pro Kalenderjahr und Kind bekommt jedes berufstätige Elternteil maximal für zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld. Alleinerziehende Versicherte haben entsprechend bis zu 20 Arbeitstage Anspruch.

Wenn die Basisleistungen der GKV nicht alle gewünschten Leistungen beinhalten, kann flexibel ein privater Schutz mit Zusatzleistungen vereinbart werden.

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Ihr Kind

Viele Eltern überzeugt das umfangreichere Leistungsangebot in der privaten Krankenversicherung. So werden häufig neben sämtlichen ambulanten Behandlungen auch die Kosten für Naturheilkunde zu 100 Prozent erstattet. Viele private Krankenversicherungen übernehmen für Kinder zudem die Behandlungen beim Zahnarzt vollständig oder sie bieten freie Arzt- und Klinikwahl an, bei der häufig die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer Standard ist sowie auch eine Begleitung kostenlos untergebracht wird. Üblicherweise erhalten Privatversicherte durch die höheren Arzthonorare schneller einen Termin bei einem Facharzt.

Die Aufnahmepflicht bei der privaten Krankenversicherung sorgt einerseits dafür, dass kein Kind von der privaten Krankenversicherung der Eltern abgewiesen werden darf und eine Gesundheitsprüfung und eventuelle Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse auch dann entfallen, sollte das Kind an einer angeborenen Krankheit leiden. Die wichtigsten Voraussetzungen für die unkomplizierte Kindernachversicherung sind, dass die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen muss, dass mindestens ein Elternteil bereits eine bestimmte Zeit dort versichert sind und dass das Kind nicht in einem höheren Tarif als das versicherte Elternteil versichert werden darf.

Schließlich können die ohnehin geringen Beiträge zur Kinderkrankenversicherung in der PKV durch den Arbeitgeberzuschuss, der auch für die Krankenversicherung des Kindes verwendet werden kann, und bei Beamten durch höhere Beteiligungen der Beihilfe weiter gesenkt werden. Sollte Sie besonderen Wert auf günstige PKV-Beiträge legen, können Sie sich hier zum internen Tarifwechsel informieren. Die unabhängigen Versicherungsexperten von KVoptimal.de prüfen für Sie, ob sich der Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers für Sie rechnet.