Angesichts des immer schmaler werdenden Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der stetig gekürzten Regelleistungen spielen so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als individuelle Zusatzleistungen eine zunehmende Rolle. Dazu gehören zum Beispiel kosmetische Operationen, die medizinische Beratung vor Fernreisen oder auch Diagnoseuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Bei all diesen zusätzlichen Leistungen handelt es sich um Wahlleistungen, die der Patient selbst tragen muss. In diesem Beitrag geht es um die klare Abgrenzung von Regelleistungen zu Wahlleistungen im Krankenhausbereich und darum, wie Sie unnötige Kosten vermeiden können.

Worin unterscheiden sich Regelleistungen und Wahlleistungen?

Regelleistungen oder Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die für die medizinische Versorgung des Patienten notwendig sind. Die Regelleistungen umfassen üblicherweise die Unterbringung im Mehrbettzimmer, die Verpflegung, die Pflege und die Versorgung durch den diensthabenden Stationsarzt und das Pflegepersonal. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden die Regelleistungen von der GKV übernommen. Außer den gesetzlichen Zuzahlungen, wie zum Beispiel der Tagespauschale in Höhe von 10 Euro für die vollstationäre Krankenhausbehandlung, entstehen keine gesonderten Kosten.

Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile neben den allgemeinen Krankenhausleistungen sogenannte Wahlleistungen an. Hinter den Wahlleistungen verstecken sich Wunschleistungen wie Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarzt- oder Wahlarztbehandlung oder die über diese notwendige Versorgung hinausgehen und die der Patient freiwillig wählen kann.

Bei Wahlleistungen handelt es sich explizit um private Zusatzleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden und die ein Patient selbst zahlen muss. Es sei denn er hat als Privatversicherter einen PKV-Tarif gewählt hat, der diese Extraleistungen abdeckt oder er hat als gesetzlich Versicherter eine entsprechende private Zusatzversicherung abgeschlossen. Andernfalls wird ein schriftlicher Vertrag, die sogenannte Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus geschlossen und nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts die vereinbarten Wahlleistungen in Rechnung gestellt.

 

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Kostenfalle Krankenhaus: Regelleistungen versus „Wahlleistungen“ der GKV

Als Patient können Sie frei wählen, welche Wahlleistungen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen möchten. So können Sie sich für einzelne Wahlleistungen entscheiden wie der Unterbringung in einem Einzelzimmer oder mehrere Wahlleistungen kombinieren wie zum Beispiel Zweibettzimmer plus Chefarztbehandlung. Aber wie sinnvoll sind diese Wahlleistungen in der Praxis? Reicht die Regelversorgung vielleicht möglicherweise doch aus?

Die Kosten für Wahlleistungen variieren stark. Damit der Krankenhausaufenthalt nicht zur Kostenfalle wird empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld über die Kosten für Wahlleistungen zu informieren und bei der Auswahl auch verschiedene Krankenhäuser miteinander zu vergleichen. So bestimmen Krankenhäuser die Kosten zum Beispiel für die Unterbringung im Einzelzimmer in der Regel selbst und rechnen in Tagessätzen ab. Hier bestehen große Preisunterschiede. Allerdings gibt es gesetzliche Vorgaben, die für ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis sorgen sollen. Außerdem können Sie sich nicht sicher sein, wie lange Ihr Krankenhausaufenthalt tatsächlich dauert. Die Kosten für ein Einzelzimmer, das Sie nach unvorhergesehenen Komplikationen viel länger nutzen, können schnell explodieren.

Wichtig ist auch zu prüfen, ob zur Regelversorgung nicht bereits die Unterbringung in einem Zweibettzimmer gehört, da das Krankenhaus über gar keine Mehrbettzimmer verfügt. In diesem Falle hätten Sie die Wahlleistung Zweibettzimmer auch ohne private Zusatzabsicherung kostenfrei erhalten. Oder der andere Fall, dass in einem Krankenhaus bestimmte Wahlleistungen automatisch vom Chefarzt erbracht werden, da es dort keine Alternativen gibt. Auch hier wäre diese Wahlleistung quasi eine Regelleistung und somit inklusive. Es kommt also vielfach auf die Möglichkeiten des Krankenhauses an.