Krank im Urlaub – und nun?

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Anja Glorius
4. September 2019
Krank im Urlaub - was nun?

Krank im Urlaub - was nun?

Was tun bei Schniefnase und Grippe statt Nordkap, Ostsee oder Balearen? Hinter dieser Fragestellung verstecken sich aber noch ganz unterschiedliche Aspekte, denen wir in diesem Beitrag auf den Grund gehen werden. Es geht also zum Beispiel darum, ob man auch dann weiterhin Urlaubstage ansammelt, während man (länger) krankgeschrieben ist. Oder darum, wie man den Urlaubsanspruch aufrechterhält, wenn man im Urlaub krank wird. Oder auch darum, welche Leistungen die PKV bei einem Krankheitsfall im Ausland übernimmt. Grundlegend stellt sich natürlich auch die Frage, ob und in welchem Rahmen Versicherte während sie krankgeschrieben sind, überhaupt verreisen sollten.

 

Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch bei Krankheit sichern?

Wird man während seines Erholungsurlaubes krank, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber alle betroffenen Urlaubstage wieder gutschreiben. Es geht ja schließlich darum, dass die entgangene Erholung nachgeholt werden kann. Das bestimmt der § 9 aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Hier gibt es einige Dinge zu beachten.

 

Anzeige- und Nachweispflichten

  • Sie müssen Ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass Sie krank sind (telefonisch oder per E-Mail) und voraussichtlich für wie lange.
  • Darüber hinaus müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen – und zwar ab dem ersten Tag. Das heißt, Sie müssen rechtzeitig zum Arzt gehen, denn dieser kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelbe AU) im Normalfall nur begrenzt zurückdatieren. Das Attest kann vorab per Fax geschickt und dann später persönlich abgegeben werden. Üblich ist der vierte Tag der AU. Eine gesetzliche Frist gibt es jedoch nicht.
  • Viele Atteste aus dem Ausland genügen nicht den gesetzlichen Nachweispflichten, wichtig ist, dass das ärztliche Attest nicht nur die Erkrankung dokumentiert, sondern auch explizit die Arbeitsunfähigkeit benennt.
  • Im Falle von Freizeitausgleich, also wenn Versicherte Überstunden abbummeln und dann krank werden, verfällt der Urlaubsanspruch; gleiches gilt für den Fall, dass das eigene Kind krank wird, während Sie Urlaub haben.
  • Die entgangenen Urlaubstage sollten nicht eigenmächtig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers einfach „drangehängt“ werden. Der Terminus hierfür heißt: „unzulässige Selbstbeurlaubung“, der eine Abmahnung oder sogar Kündigung folgen kann.

 

Möchten Sie auch so eine Behandlung? Sprechen Sie uns an.

 

 

Krank im Ausland – wer bezahlt Arzt und Behandlungskosten?

Bei einem Urlaub innerhalb Europas zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel für alle Leistungen, die Sie als Versicherter in Anspruch nehmen – diese können je nach Land aber geringer ausfallen. Reisen in andere Teile der Welt sind meist gar nicht abgedeckt. Ähnlich sieht es in der PKV aus. Privatversicherte erhalten in aller Regel europaweit den gewohnten Leistungsumfang. Je nach gewähltem Tarif werden entweder die kompletten oder anteiligen Behandlungskosten übernommen – meist mit zeitlicher Begrenzung auf zum Beispiel 1, 3, 6 oder 12 Monate. Auf der Suche nach dem passenden Tarif könnte sich auch für Sie ein interner PKV-Tarifwechsel lohnen. Sie bleiben bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wechseln aber nach genauer Prüfung, Beratung und Abwägung aller Tarifoptionen durch unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de in einen neueren, meist in den Leistungen umfangreicheren Tarif, der zudem häufig günstiger ist.

 

Günstig und mit viel mehr Leistungen im Krankheitsfall auf Reisen auch außerhalb sind weiterhin private Auslandskrankenversicherungen.

 

Tipp zum Rücktransport

Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab, die den zwar nicht zwingend notwendigen, aber medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland abdeckt. Viele Anbieter leisten nämlich nur dann, wenn es „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ ist. Kranke Urlauber, die sich dennoch gern zu Hause behandeln lassen möchten, bleiben hier auf den Kosten sitzen.

 

Besteht ein Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Wer über längere Zeit, also Monate oder sogar Jahre krank ist, verliert nicht automatisch seine Urlaubsansprüche. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) kann bis 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall geltend gemacht werden. Der Urlaubsanspruch verfällt also erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres verfällt. Nach diesem Zeitpunkt verfallen Resturlaubszeiten. Wer ganz aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat möglicherweise Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Sie bekommen also von Ihrem Arbeitgeber Geld für den nicht genommenen Urlaub.

 

Darf ich trotz Krankschreibung verreisen?

Das Phänomen heißt Leisure Sickness. Gerade, wenn der Urlaub bevorsteht und der Jobstress endlich abfällt, wird man krank. Entgegen der landläufigen Meinung, dass man sich bei Krankheit vorzugsweise zu Hause und am besten rund um die Uhr im Bett aufhalten sollte, darf man auch dann in den Urlaub fahren. Das Arbeitsrecht erlaubt grundsätzlich alle Tätigkeiten, die keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess haben. Welche Tätigkeiten genau darunterfallen, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Auch wer längere Zeit krankgeschrieben ist und bereits Krankengeld bekommt, kann unbesorgt in den Urlaub fahren. Selbstverständlich ist es hier ratsam, vorher medizinischen Rat eingeholt zu haben, ob der Urlaub Ihre Genesung beeinträchtigen könnte, aber die Erkältung im Wellness-Hotel auszukurieren oder mit einem gebrochenen Fuß eine Flugreise anzutreten, darf der Arbeitgeber nicht verbieten.

 

Fazit

Reisen und Kranksein passen schon dem Wesen nach nicht gut zusammen. Doch so bitter muss die Pille nicht schmecken, denn es gibt Möglichkeiten, Urlaubstage, die im Bett verbracht wurden, vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben zu bekommen. Je nach Krankheitsbild muss auch nicht immer gänzlich auf den Urlaub verzichtet werden. Alles, was der Erholung dienen kann, ist erlaubt. Auf der anderen Seite steht die Absicherung der medizinischen Versorgung auf Reisen. Innerhalb Europas besteht meist der gleiche Vollschutz. Anders sieht es im Rest der Welt aus. Hier ist es ratsam, für die gesamte Familie eine der günstigen Auslandsreisekrankenversicherungen abzuschließen, die die länderabhängig zum Teil immensen Kosten abdeckt.

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