Im Jahr 2017 hat der Bundestag eine Krankentagegeldreform für selbstständige Schwangere und Mütter in der privaten Krankenversicherung beschlossen. Schwangerschaft und Wochenbett gelten zukünftig als Leistungsfall in der Krankentagegeldversicherung.

Frauen, welche im PKV-Vertrag ein Krankentagegeld mitversichert haben, können frei entscheiden, ob sie sechs Wochen vor Geburt und bis acht Wochen nach Geburt arbeiten wollen oder eine Leistung aus der Krankentagegeldversicherung zur Kompensation des Verdienstausfalles nutzen möchten.
Damit hat der Gesetzgeber eine starke Benachteiligung von selbstständigen Unternehmerinnen im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen ausgeglichen. Bisher war eine Schwangerschaft und die damit verbundene Geburt als Leistungsfall in der Krankentagegeldversicherung anerkannt. Die neue Regelung tritt ab März 2017 in Kraft und gilt damit für alle PKV-Kundinnen.

 

Trotzdem gibt es einen Wehrmutstropfen zu beachten

Krankentagegeldversicherungen haben immer eine Karenzzeit versichert. In der Regel beträgt die Karenzzeit 6 Wochen (42 Tage). Die Mutterschutzzeit läuft insgesamt in der Regel nur 14 Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist. Deshalb müssen mindestens die ersten sechs Wochen finanziell überbrückt werden. Wer eine längere Karenzzeit abgesichert hat, erhält entsprechend weniger Leistungen.

 

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Fast alle Versicherer, bis auf zwei, bestehen bei Schwangerschaft auch auf die Erfüllung der Karenzzeit. Es kann deshalb als Frau Sinn machen, dass Krankentagegeld, bei guter Gesundheit, auf einen dieser Versicherer umzustellen. Wir beraten Sie dazu gerne.

 

Die Änderung der Krankentagegeldbedingungen kann im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung nachgelesen werden. https://www.bundestag.de/blob/490482/15903e39af9d8e2ca5eb6e60376b2a19/aenderungsantrag18_14_226-1_hhvgii-data.pdf