Die private Krankenversicherung schützt vor der finanziellen Belastung verursacht durch medizinische Behandlungen im Krankheitsfall. Zusätzlich lässt sich durch eine Krankentagegeldversicherung auch der Verdienstausfall bei Krankheit absichern. Doch wie lange leisten diese Tagegeldversicherungen im Krankheitsfall?

 

Krankentagegeld: wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird

Arbeitnehmer, Selbstständige und auch Freiberufler können eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese kann mit einem PKV-Vertrag / GKV-Vertrag kombiniert oder auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfall lassen sich so mögliche Einkommensausfälle kompensieren oder abmildern. Fachlich gehört die Krankentagegeldversicherung zu den Summenversicherungen.

Die Höhe der Leistung ist frei wählbar. Es gilt ein sogenanntes Bereicherungsverbot (§4, Abs. 2 MB/KT 2009) und somit darf das Tagegeld (auch in Kombination mit anderen Tagegeldern) nicht höher sein, als das Einkommen tatsächlich ist. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Arbeitsunfähigkeit. Über Karenzzeiten lässt sich der Beginn der Lohnfortzahlung frei wählen. Üblich ist der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Auf Wunsch kann die Karenzzeit auch auf den 365. Tag verschoben werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Beitragszahlung und Karenzzeiten

Wird der Beitrag der Krankentagegeldversicherung nicht mehr gezahlt, kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Anders als in der Krankenversicherung hat der Versicherer ein Kündigungsrecht bei Nichtzahlung der Prämie (§37 u. §38 VVG).

 

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Die Karenzzeiten können jederzeit erhöht werden. Eine Verringerung der Karenzzeit ist eine Leistungserhöhung und damit hat der Versicherer ein Mitspracherecht und verlangt eine Gesundheitsprüfung. Bei Erkrankungen kann die Verkürzung der Karenzzeit erschwert (Risikozuschlag/Leistungsausschluss) oder ganz verwehrt werden.

 

Wenn aus Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird

 

Krankentagegeld: wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird

 

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Leistungen aus der Versicherung. Dennoch können Umstände eintreten, welche die Leistungspflicht des Versicherers beenden. Zum Beispiel endet die Leistungspflicht, wenn der Vertrag gekündigt wird. Besonders schwierig wird es, wenn der Versicherer feststellt, dass keine Krankheit mehr vorliegt, sondern eine Berufsunfähigkeit. In diesem Fall, ist der Versicherer berechtig die Leistung (15b b, MB/KT 2009) einzustellen.

 

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.

 

 

Im Fall eine Berufsunfähigkeit wird der KT-Tarif vom Versicherer gekündigt oder kann als Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden. Dieses Anwartschaftsmodell ist immer zu empfehlen. Ein Neuabschluss dürfte nach eine beendeten Berufsunfähigkeit ausgeschlossen sein.

 

Krankentagegeld: wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird

 

Es ist deshalb wichtig, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Optimal ist auch, wenn die Versicherungen (KT und BU) harmonieren. Zum Beispiel bietet die Hallesche einen guten KT-BU-Übergang. Das finanzielle Risiko ist enorm und die gesetzlichen Leistungen sind eher gering. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss frühzeitig (geringer Beitrag) und rechtzeitig (Gesundheitsprüfung) abgeschlossen werden. 

Was zahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?

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