Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung. Wie belastend muss dann sein, eine Krebsdiagnose zu erhalten, bei der vor Behandlungstermin die Frage im Raum steht, ob man noch (mehr) Kinder haben möchte. Für beide Situationen ist die Kryonisierung, also die Konservierung von Ei- und Samenzellen bzw. Keimzellgewebe durch Einfrieren eine relevante Option. Aber inwiefern sind Privatversicherte dafür versichert? Was zahlt die PKV bei Kryonisierung?
Kryokonservierung: Darum gehts!
Wenn Zeit eine entscheidende Rolle spielt, kommen Hightech-Methoden zum Einsatz. Die entnommenen Zellen aus Eierstock oder Hoden werden bei minus 196 Grad in flüssigem Stickstoff eingefroren. Auf diese Weise konserviert, sterben die Zellen nicht ab, sondern stellen nur die Stoffwechselvorgänge ein. Und zwar so lange, bis sie wieder erwärmt werden.
Gut zu wissen: Zellen können sehr lange in Stickstoff konserviert bleiben, ohne Schaden zu nehmen. Studien haben ergeben, dass sich Lagerungszeiten von 30 Jahren und oft darüber hinaus nicht auf die Qualität auswirken. Eine Rückübertragung der Eizellen an Frauen ist meist bis zum Alter von 45 Jahren vorgesehen.
Von der Möglichkeit der Kryonisierung profitieren beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, die sich die Möglichkeit erhalten wollen, auch nach einer keimzellschädigenden Therapie (z. B. Entfernung von Hoden, Eierstöcken, Chemo- oder Strahlentherapie, fruchtbarkeitsschädigende Medikamente) durch Kinderwunschbehandlung, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die Kryonisierung ist aber auch allgemein ein gängiges Verfahren in der Reproduktionsmedizin. Bei In-vitro-Verfahren werden überzählige Eizellen für spätere Versuche eingefroren – befruchtet oder unbefruchtet.
Ablauf Kryonisierung
- Ei- oder Samenzellen und das Keimzellgewebe werden vorbereitet, entnommen und aufbereitet
- Transport
- Einfrieren bei –196 Grad in flüssigem Stickstoff
- Lagerung
- Auftauen
Kosten Kryonisierung (Durchschnittkosten)
Stimulationsbehandlung und Eizellentnahme (inkl. Sachkosten): ca. 500 bis 600 Euro
Beratung, Ultraschall und Blutabnahme: ca. 200 Euro
Kryokonservierung der Eizellen: ca. 480 Euro
Medikamente: ca. 550 bis 1.000 Euro
Anästhesie: ca. 240 Euro
Gesamtkosten Kryonisierung: ca. 2.220 Euro
+ Lagerungskosten je Halbjahr: ca. 140 Euro
Gut zu wissen: In Deutschland erkranken ca. 15.000 bis 16.000 Menschen im Alter zwischen 15 und 39 Jahren an Krebs. Während die Heilungschancen bei bis zu 80 Prozent liegen, machen die nötigen Therapien nicht selten eine spätere Fortpflanzung unmöglich.
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Erstattet die PKV die Kosten für eine Kryokonservierung?
Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten, konkrete Antworten erhält man in den jeweiligen Tarifbedingungen. Aber in der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Kryonisierung, wenn diese wegen einer Erkrankung bzw. deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig wird.
Unser Tipp: Informieren Sie sich möglichst vorab wegen der Kostenübernahme bei Ihrer PKV.
Klar ist auch: Bei Krebsdiagnosen ist häufig schnelles Handeln erforderlich. Zum Beispiel für betroffene Frauen, die eine Eizellentnahme mit anschließender Kryonisierung wünschen, muss jedoch ein Zeitraum von mehreren Wochen für die Stimulation eingeplant bzw. abgewartet werden, damit möglichst viele entnommen werden können.
… und die Gesetzliche?
Seit Juli 2021 können auch GKV-Versicherte mit einer Krebsdiagnose ihre Eizellen oder Spermien als Kassenleistung kryokonservieren lassen. Anspruch auf die Kostenübernahme haben Frauen bis 40 Jahre und Männer bis 50 Jahre.
Für Aufsehen sorgte Anfang 2024 der Fall eines an Hodenkrebs erkrankten Mannes, der die Kosten für das Einfrieren von Spermien von seiner Krankenkasse nach einer Klage und einem entsprechenden Gerichtsurteil des Bayerischen Landessozialgerichts erstattet bekommt. Streitpunkt war, dass die Kryonisierung von einem privaten Unternehmen durchgeführt wurde, dass nicht zugelassen – aber laut Gericht qualifiziert – war. Es entschied, dass der Kläger in seiner akuten Krankheitssituation einen Anspruch auf Erstattung auch durch einen nicht zugelassenen Leistungserbringer habe. Anders könne er seinen gesetzlichen Anspruch nicht verwirklichen, denn selbst die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hat keinen einzigen zugelassenen Leistungserbringer bayernweit nennen können.
Was übernimmt die PKV bei Kinderwunschbehandlung?
Hier gibt es für Privatversicherte ähnlich gute Nachrichten: Obwohl die Leistungen wieder tarifabhängig sind, lässt sich feststellen, dass viele Tarife die vollständige Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung vorsehen. Nicht zuletzt, weil der Bundesgerichtshofes (BGH) die künstliche Befruchtung wegen Unfruchtbarkeit (Infertilität) als eine medizinisch notwendige Heilbehandlung betrachtet, für welche die privaten Krankenversicherungen grundsätzlich in der Leistungspflicht stehen.
Die PKV leistet meist auch für unverheiratete Paare und definiert meist weder Altersgrenzen noch eine Begrenzung der Versuche, wobei allgemein eine Erfolgswahrscheinlichkeit für die Herbeiführung einer Schwangerschaft von mindestens 15 Prozent bestehen sollte. Dennoch muss die PKV auch immer im Interesse ihrer Versicherungsgemeinschaft handeln, weshalb sie nicht beliebig viele Versuche erstatten kann.
Die Kostenübernahme geht oft sogar so weit, dass die Kosten aller Behandlungsmaßnahmen eines nachweislich unfruchtbaren Versicherten als Verursacher getragen werden – also auch die Aufwendungen, die beim Partner bzw. bei der Partnerin entstehen.
Gut zu wissen: Eine private Zusatzversicherung, die Kinderwunschbehandlungen umfassend versichert, gibt es bisher in Deutschland nicht.
Mehr dazu, welche Leistungen die privaten Krankenversicherungen für die künstliche Befruchtung übernehmen, lesen Sie hier:
… und die Gesetzliche?
Hier läuft der Hase ganz anders. Die finanzielle Entlastung für gesetzlich Versicherte spielt sich in einem engen Rahmen ab. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur die Hälfte der Kosten für künstliche Befruchtungen für maximal drei Versuche (je Kind) und nur bei verheirateten Paaren, wenn diese innerhalb der Altersgrenzen von 25 bis 40 (bei Frauen) bzw. 50 Jahren (bei Männern) liegen. Anders als bei den privaten Krankenversicherungen trägt die GKV nur die Kosten, die bei Behandlungen am Körper der „eigenen“ Versicherten nötig werden. Die Kinderwunschbehandlung darf zudem nur mit Samen und Eizellen der Eheleute erfolgen.
Fazit: Kryonisierung für Privatversicherte
Eine Krebsdiagnose erfordert meist schnelles Handeln. Bei Menschen mit (späterem) Kinderwunsch stellt sich dann auch die Frage, inwiefern Ei- und Samenzellen und damit die Fruchtbarkeit unter der Behandlung Schaden nehmen können. Onkologen besprechen dann auch das Thema Kryonisierung, also das Einfrieren und Konservieren der Keimzellen notfalls für Jahrzehnte. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel dann die Kosten, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
So „bunt“ wie die deutsche Tariflandschaft der privaten Krankenversicherung, so vielfältig sind auch die Leistungen. Inwiefern Ihr Tarif für Kryonisierung und künstliche Befruchtung aufkommt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Wenn Sie nach einem Tarif suchen, der hier starke Leistungen anbietet oder – viel einfacher – in einen anderen Tarif bei Ihrer Versicherung intern wechseln wollen, beraten wir Sie gern. Wir haben eine jahrzehntelange Expertise bei der Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung. Wir arbeiten unabhängig und können aus dem gesamten Marktangebot schöpfen.